Lnggarns.
Die Gesandten von Uri, Schwhz und Nidwalden berichten, daß die drei Orte Vorhabens seien, die Straßeam Berg Kenel (Monte Cenere) zu verbessern und sicherer anzulegen; sie bitten nun, man möchte ihnendiesem nothwendigen Werk den erforderlichen Beistand leisten, weil diese Straße theilweise die Landstraße nachLuggarns bilde. Es wird beschlossen, den beiden Landschaften Lanis und Bellenz diese Straße zu übergebe»,also, daß sie dieselbe in ihren Kosten erbauen und erhalten sollen; dafür soll sie in Nuzen und Schaden ihrEigenthum sein und es dürfen weder die Landschaft Lnggarns noch Andere sie mit Zöllen oder andern Be-schwerden belästigen. (Weiteres s. Bellenz, Art. 00.). Absch. 307. 7.'— 259. (1002). Das Gesuch der Coininn»°Verzasca um eine Beisteuer an den Bau einer Brüte, wird ml ilwtruonäum genommen. Absch. 470. 0. ^269. (1003). Es waltet ein Anstand zwischen der Landschaft Lnggarns und der Gemeinde Minusio in Betreffeiner Brüke. Die Landschaft behauptet, daß die Gemeinde die Baukosten zu tragen habe, weil jede Gemeindegemäß eines Nathsbeschlusses die Brüten und Straßen ans ihrem Territorium bauen und unterhalten »nissi-die Gemeinde dagegen möchte die Baupflicht von sich abwenden, weil dieser Bau an der öffentlichen Landstraßesei. Wird uä irmtruemlum genommen. Absch. 505. u. — 261. (1004). Mit dem Gnbernator von Mayl»'^wird über Verbesserung der Straße zwischen Magadino und Lnino unterhandelt; der Landvogt und der La»d'schreibe! sollen die hiefür nöthigen Berichte abfassen. Absch. 530. 0. — 262. (1004). In Zukunft sollen dirBrüten an der öffentlichen Landstraße von der ganzen Landschaft erbaut und unterhalten, die Landstraßedagegen von denjenigen in Stand erhalten werden, welche mit ihren Gütern an dieselbe stoßen. Absch. 534. l>. ^263. (1011). Der Landvogt zu Lnggarns soll ermahnt werden zu verschaffen, daß die Straße gegen Magadi'^nach Nothdurft verbessert werde. Absch. 703. 0. — 264. (1010). Verbesserung der Straße von Bellen; »" iMagadino. (S. Bellenz, Art. 556.). Absch. 024. i. .
8. Zölle:c.
Art. 265. (1588). Johann Anton Orelli, Landesfähnrich von Lnggarns, eröffnet fiir sich u»dNamen der übrigen dortigen Zoller, Zürich und Basel beschweren sich, daß man von einigen Lnggar»^welche der Religion wegen bei ihnen als Bürger aufgenommen worden seien, den Zoll für Waaren fordc^die sie durch Italien über das Gcbirg führen; dieselben haben auch von ihnen, den Zollern, einen Besthbegehrt, wie sie sich in dieser Sache verhalten wollen; da dieses aber namentlich die katholischen Orte betreu -so wünschen sie nun Weisung zu erhalten, was sie dießfalls thnn sollen. Wird in den Abschied genoiw»^Absch. 78. g. — 266. (1589). Da Einige von Lnggarns in die Eidgenossenschaft, auf mayländisches Geb>^in's Bündncrland n. a. w. gezogen sind, von ihren Kanfmannswaaren aber den Zoll nicht entrichten nw^'wird erkannt, „das semliche als einer, der zu Lnggarns wohnet, schuldig seien zu zalen, auch von demjewö^so ein Zitt (wie da» zu Baden ist erkhent) vff Bürgschafft fürgefaren, oder sy haben sondern fryheitte»gezollet werde". Absch. 100. g. — 267. (1502). Auf eine bezügliche Anfrage Basels wird erkannt,und Holz, die ausgeführt werden, haben den Zoll zu bezahlen; Niemand darf Wälder kaufen, um sie "^holzen, ohne Bewilligung. Absch. 212. c. — 268. (1503). Da auf das auf Johanni ausgelaufenetroz zweimaligen öffentlichen Rufs, nur die bisherigen Zoller geboten haben, so wird ihnen der Zollauf acht Jahre um jährlich 800 italienische Kronen verliehen, nach Laut des 1584 zu Baden aufgerich^Lehenbriefs. Bürgen sind Statthalter Orelli und Statthalter de Badis von Luggarus. Absch. 236. b-269. (1593). In Betreff des Holz- und Kohlenzolls und des Abholzens und Verkaufens der so >">zli ^