Lnggarns. 1605
Langel und Thenrnng entstanden sei. Daranf entgegnet Anrelins Orelli im Namen der Commune Lng-garus, sie stelle die eingeklagten Artikel zwar nicht in Abrede, glaube aber, daß die von Bcllcnz nicht so stark^ Zu beschweren Grund haben; den Paß habe sie snspendirt wegen der Cvntagion, das Korn verarrestirt,Einige von Bcllenz den ordentlichen Weg abgefahren und dadurch den Zoll umgangen haben; da erAigens über die Sache nicht genügend instrnirt sei, möchte man dieselbe bis zur künftigen Jahrrechnnng^schieben. Daranf hat man gefunden, daß die Angelegenheit hauptsächlich von der leidigen Contagion unddie nicht nur an diese», sondern an viele» ander» Orten unzählbare Beschwerden verursacht habe, her-^ive und daß, wenn man die Parteien weiter weisen würde, große Kosten und nnnachbarlichc Erbitterungarcms erfolgten. Da jedoch der Paß wieder offen ist und das Geschehene nicht ungeschehen gemacht werdenso wird erkannt, was in diesem Span zwischen denen von Bcllenz und Luggarns sich zugetragen hat,vergessen sein und keinem Theil weiter in Argem gedacht werden; die zwischen den Landvögtcn und Amt-vten vorgefallenen ernsthaften Schreiben und Reden sollen ebenfalls von Obrigkcits wegen aufgehoben und^°Mncmn an seiner Ehre unschädlich sein; zu Verhütung weiter» Unheils und zu Pflanzung guter Nachbar-^aft werden die Kosten beiderseits wettgeschlagcu, in Zukunft aber soll man sich dergleichen ProcessirensMäßige« und nicht ein Theil einseitig solche Sperrungen vornehmen; dcßgleichen dürfen auch nicht WaarenFehler einzelner Personen verarrestirt werden, damit nicht Unschuldige für die Schuldigen büßen müssen.Schwyz und Unterwaldcn nehmen dieses in ihren Abschied. Absch. 792 l). - 250. (1613). Da dieLänder de» Wein in der Vogtci Lnggarns stark aufkaufen, wodurch der deutsche Wein der III Orte ver^vt wird, erlassen diese an den Landvogt von Lnggarns die Weisung, bis auf weiter» Bescheid keinenaus der Landschaft abführen zu lassen. Absch. 838. v. — 251. (1613). Verbot der Wcinausfnhr nach... ^"d unter Androhung der Confiscation; Mitthcilnng der Gründe dieser Maßregel an den spanisch-matpMischen Ambassador. (S. Absch. 839. n.). — 252. (1614). Über das spizige und zum Theil trozigeReiben Zürichs wegen des tezten Herbst von den V katholische» Orten an den Landvogt erlassenen Befehls
diese».
Einkaufs halber gegenüber Mayland, will man sich auf künftigem Tag zu Baden beschweren und bei^"laß Zürich sein Vorgehen im Thurgau „mit Glimpf" zu verstehen geben. Absch. 850. 1.
Susi zu Luggarus.
^krt. 253. (1603). Die VII katholischen Orte sollen ihren Gesandten auf nächste Tagsaznng zu Badenvrtheilen, dem Gesuch des Johauu Auto» Fasoli von Lnggarus um die Bewilligung, am Langensee^ S»st erbauen zu dürfen, zu entsprechen, da derselbe bei de» Verhandlungen über Wiedereröffnung desj^^itweges große Dienste geleistet hat. Absch. 514. n. — 254. (1004). Die Orte sollen ihren Entscheid^ das Gesuch des Johann Anton Fasoli von Lnggarns, Postmeister des Königs von Spanien, um Über-
^k>»u
5»
g der Snstvcrwaltnng zu Lnggarns mit Beförderung nach Lncern schiken. Absch. 523. u. — 255. (1008).». sandten über das Gebirg sollen bezüglich der von Johann Anton Fasoli begehrten Susi zn LuggaruS^"rt werden. Absch. 652. o.
7. Strafte,! und Braken.
25K. (1590). Anzug, betreffend den Bau einer neuen Straße längs dem See von Maccagno »achtz.^d>»o. (S. Absch. 120. 1,.). — 257. (1590). klri regt nochmals sein Prvjcct der Erbanung einer neuen"ach Magadinv an, waS ml mstruvncknm genommen wird. (S. Absch. 128. in.). — 258. (1596).