Lnggarus. lkk3
''wnität bis Anstrag des Nechtshandels mit I)r. Fall» des Arrests entlasse. Absch. 641. v. — 225. (1608).den schon seit einigen Jahren waltenden Streithandel zwischen den Barazzi sind schon zwei Urtheile vonLandvögten erlassen nnd leztes Jahr von den Gesandten bestätigt worden. Nun begehren die Barazzi," Mochte diese Urtheile nnd Erkanntnisse vor die Syndici der Landschaft weisen, um zu untersuchen, ob siesei ""d den Statuten gemäß seien, was kraft ihrer Sazungcn bisher immer gebräuchlich gewesen
Nach Einsichtnahme der Urtheile aber werden diese sowie die Erkanntniß der leztjährigen Gesandten^ficirt und die Barazzi abgewiesen. Über die Frage, in wie weit die Syndici das Recht haben, der Ge-e» und Landvögte Urtheile zu taxircn, soll jeder Gesandte an seine Obern berichten, damit diese binnenMonaten ihren Entscheid an Zürich gelangen lassen. Absch. 662. b. — 22k. (1608). Statthalter Donadamit seinem Streithandcl gegen Maynolo nnd Muralto ans die Jahrrechnnng zu Lnggarus gewiesen.67g. ^ _ 227. (1608). Landammann Lussi beschwert sich über das Urtheil, das auf lezter Jahr->uu»g in Betreff eines Hauses der Erben seines sel. Bruders Andreas gefällt worden sei, ohne daß manErben und deren Gewahrsamen angehört habe. Wird cul int'ormunäum genommen. Ibick. n. — 228.gründlicher Erdaucrung der Ncchtsamen in dem langwierigen Rechtshandcl zwischen BaptistaLnggarus und Cyprian „Tschudi" (Gindice) ans Livincn hat man nicht umhin können, denoNnwen zeerkhennen". Die Sache wird übrigens in den Abschied genommen, damit nicht jedemfertigen auf sein Anbringen Glanben geschenkt werde, auch soll hinfür kein Notar einen Wncherzins zuMl Gewalt haben, noch weniger darf eine solche Verschreibnng durch die Beamte» bestätiget werden.
69g. g 229. (1609). Bezüglich des zwischen den Kapuzinern nnd Statthalter Franz Orelli strci-k" Wassers wird gütlich gesprochen, daß erster» zwei Drittheile, lezterm ein Drittheil dieses Wassers zu^ku zufließen solle. Das Begehren der Kapuziner, dasselbe soll ihnen von der Landschaft nnd vonden ^ werden, da beim Beginn des Klostcrbaucs dieses Wasser ihnen versprochen worden sei, wird in
genominen. Idicl. v. — 239. (1610). Es wird in den Abschied genommen, daß die ObrigkeitenBaptista Bianchctto von Luggarns wider Cyprian Gindice von Uri kein Gehör mehr geben(1 indem Alles ordentlich erdauert nnd er im Unrecht erfunden worden ist. Absch. 722. o. — 231.gebe, katholischen Orte wollen ihren Gesandten auf nächste ennetbirgische Jahrrechnnng Vollmacht mit-die m Mischen der Commune Ascona nnd der Landschaft waltenden Span zu erledigen; bis dorthin sollFr» ^^""6 eingestellt sein. Absch. 724. 1. - 232. (1610). In dem Anstand zwischen den Kapuzinern nndOrelli des Brunnens wegen soll Lncern an den Landschreibcr schreiben. Absch. 746. x. — 233. (1613).^ " die Barazzi oder ihre Gegenpartei in die Orte kämen, soll man ihnen da nicht Gehör geben, sondern^»^"ittelbar vor die Gesandten in Lauis weisen. Absch. 831. bl). — 234. (1613). Jeder Gesandte sollsei»,." berichten, wie unbillig Johann Varazzo von Lnggarns im Namen der Erben des Anton widerdivrd ^ Andrea Barazzo Erben, bisher gehandelt und procedirt hat, nnd wie er dcßhalb verbannt
(lkik> ^ vielen in diesem Handel ergangenen Beschlüssen nachkommt. Absch. 833. e. — 235.
^uier m ^ ^ Begehren des Josef Donada nur um eine ordentliche Erdauerung seiner und
so w' ^"^Aei Rechtsainen handelt, der Hanpthandcl aber vor die ennetbirgischen Gesandten kommen wird,"d ihn, Citation bewilligt. Absch. 914. s?.