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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1599
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Lnggarns.

^auftragt, im Name» der übrigen Orte unverzüglich an die ennetbirgischen Gesandten vder Landvögte zn^reiben, damit dieses gottlose Gesindel endlich ausgerottet werde. Absch. 358. m. 186. (1598). Zürichöffnet, es habe gegenwärtigen Tag auszuschreiben für nöthig gefunden, weil die Banditen Naynaldi undBacciochi wieder ihr Unwesen treiben und daher zu Rettung der Ehre des eidgenössischen Namens strengeMaßregeln ergriffen werden müssen; es fordere nun den Gesandten von Uri auf, nähern Bericht zn erstatten,erwidert, was es von der Sache wisse, habe es bereits mitgetheilt; wenn man allenfalls gegen Uri,imd Unterwalden Mißtrauen hege, weil ihr Amtmann zu Bellenz den Bacciochi Geleit gegeben habe,^ thue man ihnen Unrecht, indem sie auf die Kunde davon sofort dem Amtmann befohlen haben, jene fort-iuweisen, auch ihn später deßwegen bestrafen werden, und indem sie zn Anfrechthaltnng der Ordnung sogarkuppen dorthin geschikt haben. Nach Anhörung der Anwälte derer von Lnggarns wird beschlossen, GesandteHerzog von Mayland abzuordnen, um sich mit ihm über eine gemeinsame Jagd zur Ausrottung deranditen zn verständigen. Als Gesandte werden bezeichnet Hans Heinrich Holzhalb von Zürich und Land-smann Neding von Schwyz. Absch. 364. n. 187. (1598). Das Gesuch des Landanunann Wirz, den^vßwUbel zu Lnggarns für die Kosten von 204 Kronen zn entschädigen, welche er für Bewachung derMciochj und Naynaldi ausgegeben hat, wird in den Abschied genommen. Ibiä. I. 188. (1598). Alt-Land-Balthasar Müller läßt vorbringen, er habe gemäß Abschied von Baden die von Ascona, weil sie dem' MMaldi Vorschub geleistet, um 000 Kronen gebüßt, dieses Urtheil sei dann aber durch die Gesandten ansJahrrechnung zu Lnggarns wieder aufgehoben worden, wozu sie nach seiner Ansicht das Recht nicht^Mbt haben, auch haben sie das Strafnrtheil über die von Cngnasco in den Abschied genommen. Hans'VNlrich Hvlzhalb gibt nun Aufschluß, warum denen von Ascona die Strafe erlassen worden sei. Iditt. m.9- (1598). Bericht der in Sachen der Banditen und insbesondere der Bacciochi und Naynaldi nach May-' Abgeordneten über ihre Verrichtungen und über die von ihnen angeordneten Maßregeln. (S. Absch.^ ^ (16W)- Die Consnln und Männer von Brissago werden bei Eidespflicht angefragt,

dm Commune Willens sei, die dem Landanunann Andreas Lussi von Unterwalden schuldigen 3000 Kronen^zahlen und ob die confiscirten Güter der Naynaldi und Bacciochi hiefür ausreichen. Sie versichern,sie den Lnssi gemäß Verschreibnng bezahlen werden, daß aber die confiscirten Güter, wenn man ihnen" dritten Theil derselben nachlasse, zur Bezahlung genannter Schulden nicht genügen. Das wird rvkoMninilt genominen. Und da Zürich seine Ansprache an diese Güter ebenfalls vorlegt, wird es in den Ab-

genominen, damit jedes Ort seine Ansprache und Meinung beförderlichst Zürich eingebe. Auch die An-^eche alt-Landvogt Balthasar Müller an diebanditischen" Güter wird in den Abschied gesezt. Absch.

-- 191. (1599). Da die Banditen Naynaldi und Bacciochi in der Landschaft Misox sich aufhalten. so wird an die von Misox freundlich geschrieben, sie möchten diese gefährlichen Banditen fortschaffen.-- 192. (1599). In Folge der Berichte über neue Greuclthaten der Naynaldi und Bacciochi auf" Langensee werden die Gesandten angewiesen, auf nächste Tagsazung zn Baden nicht nur über diesen. ' sondern auch über das Tragen von Waffen Instructionen mitzubringen; inzwischen werden Weisungendamit die Verbrecher auf Betreten gefangen genommen werden. Absch. 389. g. 193. (1000).^ wird erinnert, dem Landamniann Beroldinger von Uri die Kosten für den Bacciochischen Handel undLcmdvogt Mittler von Unterwalden seine Ansprache beförderlich zu bezahlen. Absch. 398. Ii. 194.si Jedes Ort soll die Rechnung über seine Unkosten in Sachen der Banditen nach Uri schiken, damit