1598 Lnggarns.
Moyland geschrieben, wie vom dortseitigen Gebiet aus den lnggarnischcn Kaufleuten großer Schaden zugefügtwerde, wie kürzlich die Raynaldi mit Hülfe mayländischer Kriegslente Brissago fast gänzlich, mit Ausnahmihrer eigenen Häuser, verbrannt haben und daß gegenwärtig die Bacciochi nicht mehr in der Landschaft Luggar>^seien, sondern dem Vernehmen nach zu Bellenz sich aufhalten. Absch. 357. b. — 17i). (1598). Gemäß Absch'^zu Baden zur Verantwortung gezogen, verantwortet sich Olivero Bacciochi also: Er habe das Malefizschreiber-amt seit lange mit allen Treuen verschen; weil das Amt dem Landschreiber zngehöre, sei er nur Substitutund es werde sich nicht ergeben, daß er Processe falsch ausgefertigt habe, er werde aber Jedem, der so etwasbehaupte, Rede und Antwort geben; weil er übrigens wegen seiner treuen Dienste seines Leibs und Lebensnicht sicher sei, sei er genöthigt, das Amt aufzugeben. Obschon man ihn nicht strafbar findet, wird der Handeldoch in den Abschied genommen. Ibicl. c. - 180. (1598). Der abtretende Landvogt Müller hatte die ContinusCngnasco um 200 Kronen und den Consnl um 50 Kronen gestraft, weil sie Banditen, insbesondere d>eBacciochi in ihrer Commune gelitten und sie dem Landvogt nicht verzeigt haben. Nun verantworten sie ^daß sie stets Alles dem Landvogt oder den Amtleuten gemeldet und dem Gerichtsschreiber iin Februar,und Juli bezügliche Ratificationen gemacht haben. Da man sie aber weder strafbar findet noch freisprechtkann, so wird der Handel bis auf Weiteres in den Abschied genommen. Ibid. cl.— 181. (1598). Die betressenden Amtleute, welche die confiscirten Güter der Naynaldi und Bacciochi hätten einziehen sollen, UM ^Reisekosten der Gesandten von Zürich, Lucern, llri und Untcrwalden und noch andere Ansprachen darausberichtigen, werden zur Verantwortung gezogen, warum sie dem Befehl nicht nachgekommen seien. Sie verantworten sich, daß ihnen das nicht möglich gewesen, indem die Naynaldi Brissago und die Bacciochi ande^Gränzen unsicher gemacht und besezt gehalten haben, so daß Niemand wagte, ihr Hab und Gut anzngreist"'sobald es aber in der Landschaft wieder ruhig und sicher geworden, werden sie den Befehl gern ausznfüh^suchen. Nun wird dem Landvogt und den Amtleuten befohlen, das der Kammer verfallene Hab und Gutgenannten Banditen zu inventiren und der Commune Brissago um zwei Drittel der Schazungssnmme zu nd^geben, damit daraus Jeder nach Verhältnis) seiner Ansprachen bezahlt werde. Schließlich wird erkannt, ^die Landschaft Jedem, der einen Banditen umbringt, eine Belohnung von 50 Kronen verabreichen soll. Idiä>— 182. (1598). Landvogt Müller entschuldigt sich, daß er wegen des Bacciochischcn Handels keine Rechw"^habe stellen können, daß übrigens die Ausgaben die Einnahmen weit übersteigen. Es wird ihm nun bcfoh^ 'über diesen Handel eine besondere Rechnung aufzustellen; die ordentlichen Kammerkosten soll er ans denberichtigen also, daß die Kammer dieses Jahr von den Bußen weder Nuzen noch Schaden habe.wird dem neuen Landvogt aufgetragen, den Bußenrodcl des abtretenden Landvogts genau zu untersuchenallfällig zu niödrig bestrafte Frevel höher zu bestrafen, damit die Kammer nicht stets mehr Kosten alskommen habe. Ibicl. Z. — 183. (1598). Die Landschaft bringt in Erinnerung, wie sie den Gesandten ^Kronen habe Vorstreken müssen, deren sie zwar jezt benöthigt wäre, aber in Anbetracht der Umständedamit gedulden wolle; sie bittet, dieses in den Abschied zu nehmen, damit ihre Ansprache nicht in Bergenheit komme. Entsprochen. Ibicl. k. — 181. (1598). Der Gesandte von Lucern macht Anzug, diehabe einen Gefangenen von Mayland, der mit verbotenen Waffen und Naynaldischen Banditen nachgekommen sei, liberirt, obschon derselbe seiner Ansicht nach ganz etwas Anderes verdient hätte; er nehme ^diese Erklärung zu seiner Entschuldigung in den Abschied. Ibicl. i. — 185. (1598). Auf den Bericht,Naynaldischen nnd Bacciochischcn Banditen noch immer zu Bellenz und Luggarns sich aufhalten, wird