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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1595
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Lnggarns.!)s,

Landvogts, worin er über die Unthaten der Bacciochi und Raynaldi berichtet und was er für MaßregelnSegen dieselben ergriffen habe, wird an Zürich geschrieben, es möchte die Parteien auf nächste Tagsazung zubeiden citiren. Absch. 340. lc. 174. (1597). Da schon seit mehreren Jahren zwischen den Familien Raynaldi^ Bacciochi zu Brissago eine tödtliche Feindschaft besteht, so daß sie einander verfolgen und ermorden, und'"a» schon wiederholt Gesandte hineingeschikt hat, um zu nntersnchen, aus welcher Seite die Schuld sei, stetsohne Erfolg, so sind beide Parteien ans gegenwärtigen Tag citirt worden. Jndeß haben nur die Raynaldi^ iezt zum Recht gestellt, die andern aber sich entschuldigen lassen. Nach allseitiger Bcrathung werden nun^'>ch, Lucern, Uri und Glarus beauftragt, Gesandte nach Lnggarns zu schiken, welche die Sache untersuchendie Schuldigen an Leib und Leben strafen solle». Absch. 342. k. 172. (1597). Ans die an den Land-und den Landschreiber gestellte Anfrage, warum der von den Gesandten der XII Orte beschlossene Rufgcgc» die Bacciochi nicht publicirt worden sei, verantworten sich dieselben, daß, als sie den Ruf haben Pub-^ren wollen, Hans und Johann Baptist Bacciochi sich höchlich beklagt haben, wie Unrecht ihnen namentlichdie mayländischen Processe geschehen sei, weßhalb sie dieselben gegen 100 Kronen Bürgschaft aus dem^ß gelassen haben. Nun werden die Brüder Hans und Hans Baptista Bacciochi sannnt ihren Mithaftcn,>e die Brüder Peter und Hans Anton Raynaldi und Cäsar Raynaldi durch einen zu Mayland publicirtcn. "l citirt. Diesem leistet nur Hans Peter Raynaldi Folge, die andern lassen sich entschuldigen, daß sie ausMrgniß für jhrwht nach Lnggarns kommen können. Am folgenden Montag jedoch stellt sich Hans"cciochj. Nun klagt Raynaldi gegen diesen ans Leib und Leben und stellt zwei Kundschaften in den Personen^ Cäsar Bacciochi und des Cäsar Piota. Da aber Hans Bacciochi ans alle Anklagen standhaft längnet,cden Kläger und Zeugen in Verwahrung gesezt. Während der Untersuchung stellt der Gnbernator vonEhland das Begehren, man möchte ihm den Bacciochi sammt andern Gefangenen gegen einen Revers aus-Cr», was nach eingeholter Instruction von der Mehrheit bewilligt wird. Die fünf Orte, welche dazu nicht'uneu, richten an den Gnbernator das Gesuch, er möchte dafür sorgen,das diser Batschiogg durch Iren^ "ptinan der Grechtigkeit von Lnggarns hinweg genommen werde". Nach Erlaß dieses Schreibens langt ans^ > nue Zuschrift ein, worin mit allem Ernst von Vacciochis Auslieferung nach Mayland abgemahnt wird.^' Gesandte von Uri erläßt von sich ans ein anderes Schreiben an den Gnbernator mit der Erklärung, daß/ ^ Auslieferung nicht gestatten könne. Während nun der Gnbernator auf das erstcre Schreiben seinen See-iüls Gardesoldaten schilt, um den Gefangenen abzuholen, gelingt es diesem, ab der Kette und

dxg Gefängniß zu entfliehen. Ein näherer Untersuch über den Vorfall stellt heraus, daß Bacciochi durchLandschreibers Lnssi Hans entkommen sein müsse, indem kein anderer Weg aus dem Schloß möglich^ und daß der Landschreiber während des Vorfalls einige Luggarner bei sich gehabt habe, welche vor-Zu Brissago bei Bacciochi gewesen waren. Da nun Bacciochi durch seine Flucht die Klagen gegen ihn aufw und Mord bestätigt hat, werden die Gebrüder Bacciochi und Mithaften durch einen offenen Ruf alswird ' Diebe verrufen, wovon dem Gnbernator Mittheilnng gemacht wird; Hans Peter Raynaldi

ihr ^crirt, weil keine Schuld ans ihn gebracht werden tonnte; und weil die Raynaldi durch die Bacciochi^^^lögeu verloren haben und ihre Häuser und Güter beschädigt und Knechte und Mägde umgebrachtle»t ^ ^ Landvogt Hülfe gefunden haben, wird jenem erlaubt, zu seinem Schuz Kriegs-

»»/ ^ten; dagegen soll er seine Kosten an sich selbst tragen, dem Landvogt 25 Kronen für daS Holz^e Gcfangenschaftskosten bezahlen und für das Verhalten seiner gedungenen Kriegslente einstehen. Uri