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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Lnggarns.

stimmt nicht dazu. Auch Haus Antow und Cäsar Raynaldi werden von der Anklage des Hans Bacciochi, deßsie die fünf Proccssc in Mayland auf fälschliche Vorgaben wider ihn angeregt haben, freigesprochen. CäicN'Bacciochi wird um 50 Kronen bestraft, weil er läugnete, ein Gebot vom Landvogt erhalten zu haben, fern"'weil er verbotene Waffen getragen und die Tochter des Consnls Pctrachini geschlagen hat. Cäsar Piotafreigesprochen, jedoch muß er seine lange Haft an sich tragen, weil er in seiner Kundschaft geschwankt u»dverbotene Wehre» getragen hat, auch soll er sich hinfür anderwärts mit seiner Hände Arbeit ernähren. Absch'844. a. 173. (1597). Die Angelegenheit in Betreff Deknng der in diesem Handel erlaufenen Kosten bleibteinstweilen unerlediget, da die Landschaft sich weigert, dieselben zu übernehmen, und der Bacciochi Hab >»üGut dazu nicht ausreichen wird. Ik>i<1. k. 174. (1598). Diese Cvnferenz ist ausschließlich des Strcithandel-wegen zwischen beiden Geschlechtern Raynaldi und Bacciochi ausgeschrieben worden, besonders weil die »bdem lezten Tag zu Baden dieser Sache wegen »ach Lnggarns abgefertigten Gesandten seither in großen Koste"und ohne etwas auszurichten daselbst verharren und, was noch böser und unerhört ist, mit etwas Practike"des Gesandten von Zürich Sohn, den Zicgler, in einige Orte geschikt und zu Verkleinerung gemeiner 5?^und zu Abbruch unserer Reputation und Schmälerung unserer Freiheiten der Mehrheit Stimmen dafür a»s'gebracht haben, daß man den Hans Bacciochi, einen eidgenössischen Unterthan, einem ausländischen Richlynämlich dem Gnbernator zu Mayland, ausliefern solle, der alsovf den sleischbanck sollte verkauft werde» 'Deßhalb hat man nun instructionsgemäß ein Schreiben an Zürich erlassen mit dem Begehren, beförderteinen XII örtischen Tag auszuschreiben; ferner werden die Landammänncr Rcding und Waser nach LM"'"abgeordnet, um es zu bitten, in diesem Handel von den vier Orten sich nicht zu söndern; endlich wird a"die Gesandten in Lnggarns geschrieben, wie sie sich bis zu fernerm Bescheid Verhalten sollen. Absch. 316. ""175. (1598). Auf geschehene Neclamativn gegen das Urtheil, welches die Gesandten auf der lezten en»^birgischen Jahrrechnungstagsaznng gegen Hans Bacciochi erlassen und welches später von den sechs eidge»">fischen Gesandten bestätigt worden, wird erkannt, die Gesandten haben daran wohlgethan, den Bacciochi c»genügende Kundschaften hin als Mörder zu verbannen. Uri bemerkt, die Raynaldi haben großegeboten, wenn Bacciochi hingerichtet würde, und begehrt Abhörnng der vom Landvogt aufgenommenen K>>"^schaften. Ans diesen ergibt sich wirklich, daß die Raynaldi den Gesandten von Lucern, Schwyz und G>a"200 Kronen geschenkt haben. Diese aber rechtfertigen sich darüber genügend, daher ihnen auch die gena»Verehrung an ihre Mühe und .Kosten zugesprochen wird. In Betreff der Frage, wer dem Bacciochi zuEntweichnng behülflich gewesen, wird zuerst der Nnterwcibcl Steinbock, dann am 15. April der GroM" ^von Lnggarns verhört, endlich Landeshauptmann Lussi. Aus diesen Verhören ergibt sich, daß derJosef Rusca von Bellenz die Schuld trage. Demnach werden Uri, Schwyz und Nidwalden angewiesen,Bacciochi sowohl als den Rusca auf Betreten festzunehmen und Andern zum Exempel nach Verdienen^bestrafen. Nach Erdauerung aller Proceßacten über diesen Handel wird das auf der ennetbirgischen Iah"nnng erlassene Urtheil über Bacciochi und Mithaften in allen Theilen bestätigt; demnach bleibt Bacciochi ^ ^ .länglich verbannt und sein Gut confiscirt; wird er auf eidgenössischem Gebiet betreten, so soll er ^

werden. Dieses Urtheil wird den Landvögten und Amtleuten zum Verhalt mitgetheilt. Damit aberund Ruhe auch für die Zukunft gesichert bleiben, wird verfügt: 1) Johann Peter Raynaldi,genannt, sammt seinem Bruder und Anhang sollen binnen zehn Tagen das eidgenössische Gebiet räumen, >Strafe der Verbannung, wenn sie sich dagegen verfehlen, und mit der Znsichernng künftiger Begnadig»»!!