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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1593
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Luggarns.

Schuzwachc für den Landvo^t.

Art. 160. (1599). Das Begehren der Landschaft, man möchte ihr die Kriegslcnte wieder abnehmen, dag u> Zukunft sich selbst zu beschirmen trachten werde, wird in den Abschied genominen, damit jedes OrtStimme nach Zürich schike, ob es ihm gefalle, diese Kriegslcnte zurükzuberufen. Absch. 384. cl.(190g). Die Soldaten, welche dem Landbogt Trogcr einige Zeit gedient haben, sollen von der Landschaft"Ügarns bezahlt werden; sollte» die regierenden Orte aber die Landschaft davon freisprechen, so soll der Land-die Kosten ans Rechnung der Kammer nehmen. Absch. 599. cz. 102. (1909). Ans nächste Tagsazung/Baden sollen die Gesandten instruirt werden, wer die Kosten jener Soldaten, welche dem Landvogt während/ Gefangenschaft des Bosso dienten, zu bezahlen habe, ob die Obrigkeit oder die Commune. Absch. 905. e.(1909). Uri berichtet, daß die Commune Luggarus sich über den auf lezter cnnetbirgischen Jahrrechnnng/^ßte» Beschluß beschwere, gemäß welchem sie die 99 Kronen Kosten für Besoldung der vier Soldaten, welche/ Lcindvogt ans Befehl der Orte wegen des Handels des Orelli angestellt hatte, bezahlen soll. Wird zur^chrnirnng ans nächste Tagsazung in den Abschied genommen. Absch. 909. b. 104. (1907). Eine Recla-^tion des alt-Landvogt Troger um Bezahlung der Kosten, welche er mit Verpflegung und Besoldung jener^ Soldaten gehabt habe, welche ihm zu seiner Sicherheit beigegeben worden waren, nachdem er den Orelligen Freilassung des mayländischcn Banditen Bosso hinrichten habe lassen, wird in den Abschied genommen,lch- 918. e. 105. (1907). Die neuerdings angeregte Frage, wer die wegen der vier Soldaten aufer-.. neu Kosten tragen soll, wird von den Gesandten von Untcrwalden, Basel, Freiburg und Schaffhansen,^ darüber nicht instruirt sind, in den Abschied genommen. Absch. 928. e.

Bacciochi und Rahnnldi.

(S, auch vier ennetbirg. Vogt, iiberh.: Iustigachenl.

^ Art. 100. (1599). Ein ernsthafter Streithandel zwischen den Bacciochi von Brissago und den Raynaldiwegen vielen von leztern verübten Gewaltthätigkeiten, Mißhandlungen, Mordthaten n. A. m.,Ih? ^ künftigen Tag zu Baden gewiesen, wohin bcidcyPartcicn citirt werden sollen. (S. Absch. 295. n.).^crd ^"ch Anhörung der Klage der Raynaldi Wider die Bacciochi sowie der leztern Verantwortung,

stellt Gesandte nach Lnggarns abgeordnet, um über den Sachverhalt einen gründlichen Untersuch anzu->h»e" ^ uöthigen Verhaftungen vorzunehmen, dämit solche Frevel abgeschafft werden. Zugleich wird^ " ch"kgetragcn, auch gegen den Kanzler wegen seines Verhaltens bei diesem Handel strafend einzuschreiten.

m). 108. (1599). Da dieser Tag lediglich wegen der zwischen den Raynaldi und Bacciochi» (so nicht vcrbanditet sind) waltenden Streitigkeiten angesezt worden ist, werden zuerst beide Parteien

de! Citation vorgeladen und sodann am 28. zu Brissago Augenschein über die von beiden Parteien/"'gerichteten Häuser, Schnzlöcher n. A. m. aufgenommen. Hier erscheinen nun beide Parteien mit^tl' ^'"g^kjern. Vorerst beschweren sich die Bacciochi über die von ihrer Gegenpartei am 13. DecemberSilv, ^ geschikten zwanzig Klagartikel und erbieten sich, dieselben zu widerlegen. Worauf diesie s,?^ ^'kgegncn, sie haben diese Klagartikel nicht klagcweise in die Orte und nach Baden gcschikt, weil^illben nicht genügend beweisen könnten, sondern allein bcrichtsweise, auch haben sie NiemandenTu . "^^klagen wollen. Sodann läßt man die drei bereits seit vier und zwanzig Wochen im VerHaft sizendcn»nd Martorelli und die Gebrüder Johann Anton und Johann Vincenti aus Majorca, vorführen

Gegenwart der Parteien ernstlich über den Sachverhalt befragen. Da sie aber Alles, was sie vor

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