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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1591
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LuggaruS. 1591

^scona, welche beide wegen Todtschlag verbannt waren, stiinmen die Gesandten von Basel und Scherfhausen^cht und nehmen es zu ihrer Rechtfertigung in den Abschied. Absch. 476. Ir. 143. (1605). Eine BeschwerdeFrau Cacilia Adamo fiir sich und ihre Sohnsfrau gegen die Buße von 100 Kronen, zu welcher sie leztes^)r auf die Anklage verfällt worden sind, daß sie seit einigen Jahren das hl. Sacrament nicht mehr em-MNgen haben, und die von einem gewissen Pronzo eingelegte Liberation werden in den Abschied genommen," diese beiden Händel sich geradezu widerstreiten. Absch. 569. <l. 144. (1605). Dem vom GnbernatorMayland gestellten Begehren nin Auslieferung eines durch den Landvogt auf eidgenössische», Territoriumlasteten mayländischen Edelmanns, um ihn über einigeLastcrstuckh" zu inqniriren, wird entsprochen gegenStellung eines Reverses und Berichtigung der erlaufenen Kosten. Absch. 577. in. 145. (1606). Der. ' ernator von Moyland, Graf von Fuentes, beschwert sich, daß der zu Lnggarns gefangene Franz Bossou>cht gemäß Zusage ausgeliefert worden sei, ja daß derselbe vielmehr Mittel und Wege zum EntweichenKunden habe, woran der Landvogt nicht unschuldig sei, was der Ehre der Eidgenossen übel anstehe. Alt-sech """"""" Troger, des Landvogts Vater, stellt die Betheiligung seines Sohnes in Abrede und bemerkt, der-habe sich bereits bei seiner Regierung von Uri und beim Gnbernator entschuldiget und Alles gethan, den^ tthencn wieder einzubringen. Um nun der Wahrheit auf den Grund zu kommen, werden Zürich undbeauftragt, durch besondere Abgeordnete einen strengen Untersuch in Gegenwart von mayländischen^ordneten anstellen und darüber berichten zu lassen. Absch. 581. d. 146. (1606). Landvogt Troger1>vert sich drch seim», Bruder, Hauptmann Heinrich Trogcr, daß der Bischof von Como in Betreff desEugenen Balthasar Orclli, welcher laut Geständnis) dem mayländischen Banditen Franz Bosso aus dem^ciuguiß geholfen habe, sich Eingriffe erlaube, und bittet um Hülfe und Rath. Daher wird an den BischofMieben, er möchte sich mit diesem Handel nicht weiter beladen, und der Nuntius ersucht, ebenfalls inde>/^ Bischof zu schreiben; dem Landvogt und seinen Mitrichtcrn aber wird befohlen, über

^'^^cmgencn Proceß und Recht ergehen zu lassen, während die Landschaft die Weisung erhält, dem Land-au nöthigen Schirm zu gewähren. Absch. 587. d. 147. (1606). Hauptmann Heinrich Troger berichtet,» Landvogt Wilhelm Troger, keine Schuld an der Entweichung des Franz Bosso habe, sondern

i» Gegenwart des Vieurii LnMnnvi ckaU' .lustitin von Moyland vorgenommene Proceß den Bal->vird^ ^ den rechten Thätcr herausgestellt habe, der dann auch hingerichtet worden sei. Demnachder Landvogt als gerechtfertigt erklärt mit dem Zeugniß, daß er sich während seiner Verwaltung stetsgehalten habe. Absch. 589. Z. 148. (1606). Der eines Mordes beklagte Peter Martyrl>n> Lnggarns beschwert sich über das Urthcil des Landvogts Trogcr und sucht Recht bei den Orten

ist. ^»schuld darznthnn. Wird nach Baden gewiesen, weil dort bereits über die Sache verhandelt worden^ Landvogt Troger mahnen, daselbst mit seinen Kundschaften sich auch einzufinden. Absch. 605. n.stii l hh" bringt vor, daß der Lnggarner, welcher ein Weibsbild geschwängert und sammt der Leibes-

^b habe, zum Tod vernrtheilt worden sei, daß nun aber seine Verwandten, nachdem er die Er-

rv ^ Zur Rechtfertigung ausgewirkt habe, von Ort zu Ort um dessen Liberation anhalten. Wird zurnächste Tagsaznng zu Baden in den Abschied genommen. Absch. 606. c. 156. (1610).Ab!» ^ Altobello Piotti von Brissago gegen den Landvogt und des leztern Antwort werden in den^nmimen, damit jedes Ort seine Stimme darüber nach Lncern schike. Bezüglich der Einfrage desob er den Gefangenen (Angustin Sachett) nochmals an die Marter schlagen oder aber, da er genug