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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1583
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Luggarns. 1583

^ Kronen, die dein Baptista Orelli an seiner Buße geschenkt worden sind. Die 100 Kronen werden ihnen°uf die Kammer angewiesen, fnr die 50 Kronen sollen sie den damaligen Landvogt ansprechen. Ibiä, k. -4' (1587). Ans der Bnßcnrechnnng erhält jedes Ort 40 Kronen. Davon verrechnen die acht (katholischen)^'te nach bisheriger Übnng dem Prediger zn Luggarns je 3 Kronen. Ibicl. g. 55. (1588). Junker Fabiorelli bittet im Namen der Kinder seines Bruders, Fiscal Antonio Orelli, um Vergütung der 50 Kronen,welche ihr Vater von einer ihm hiefür angewiesenen Buße nicht habe einziehen können. Wird nochmals^truvnüum genommen. Aus der Bnßcnrechnnng, die 1008'/- Kronen Einnahmen erzeigt, erhält jedes^ XII Orte nach Verrechnung der Ausgaben 44'/z Kronen. Absch. 06. b. 56. (1588). Gesandte der""MM bringen vor, es sei früher dem Landammann Püntiner der Auftrag crtheilt worden, bei der Nech-^U'gsablage über die Stenern zu Luggarns gegenwärtig zn sein, und bitten, man möchte ihnen das erlassen,in den Abschied genommen. Absch. 78. n. 57. (1589). Auf die Klage der Nnterthanen über dasSteuerbuch und über die ihnen auferlegten vielen Kosten, wird einstimmig erkannt: Da bereits zn Baden" landammann Püntiner aufgetragen worden, über die Sache einen Untersuch anzustellen, so sollen ihm^>dvvgt Büeler und Landschreiber Lnssi bei diesem Untersuch bchülflich sein und dann darüber berichten.100. e. 5862. (15801503). Die Dnrchschnittseinnahmen der Vußenrechnnng in den Jahren^1593 betrugen 547 Kronen, die Überschüsse nach Abzug des landvögtlichen dritten Theils und der Aus-93 Kronen. Absch. 106. i; 139. k; 179. o; 212. t'; 238. t'. - 63. (1504). Es hat sich in der Land-et der böse Mißbrauch eingeschlichen, daß die armen Leute, welche die liegenden Güter, worauf man diey. , ^ bezahlt, verkaufen, nichtsdestoweniger die Landstcncr bezahlen müssen. Dieses wird nun in den>Hied genommen, damit angeordnet werde, daß die Landschaft nur jene mit der Landstcncr beschwere, welche^uter besizen. Absch. 264. c, 64. (1594). Die Bußenrcchnung erzeigt einen Überschuß von 245 Kronen.^ 65. (1595). Der Bericht des Carlo Marcazzi, Fiscals zu Lnggarus, daß ihm die 100 Kronendes I. della Moniga noch ausstehenwird in den Abschied genommen, damit die Gesandten auf'Je Jahrrechlimig ermächtigt werden, den Fiscal zu bezahlen, weil er die Strafsumme der Kammer bereitsgestellt hat. Absch. 284. <1. 66. (1595). Bnßenrechnung: Einnahmen 400 Kronen, oder nach Abzug des^on Theils des Landvogts 268 Kronen, Ausgaben 240 Kronen, Überschuß 28 Kr. Idiä. g. 67. (1596).^ Vußenrechnnng, deren Einnahmen 840 Kr. betragen, ergibt einen Überschuß von 340 Kr. Absch. 308. o.Gesandten auf künftige Jahrrechnnng sott Auftrag crtheilt werden, sich bezüglich der Steuer^uugo zn erkundigen und die beiden Consnln zn bestrafen, welche ohne Bewilligung der Mehrheit der

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Heindeach Baden gereist sind und dadurch große Kosten verursacht haben. Absch. 344. x. 69. (1605).

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ogt Rnbli, welcher 100 Kronen Buße von den Hintersäßen und 400 von der Madonna Cäcilia nicht

"äen kann, sie aber bereits verrechnet hat, läßt um deren Rükvergütung ersuchen. In den Abschied.

^ (1615). Bei einer Einnahme an Bußen von 1583 Kronen ergibt sich ein Überschuß^7 Kronen. Absch. 896. k.

v. Verschiedenes.

Jal ^ ^ (1689)- Auf den Anzug des Gesandten von Zürich, daß ihm seine Obern, da Bern ans dieselemen Gesandten gcschikt habe, den Auftrag crtheilt haben,harnmb Ordnung zn geben", wird^hvrt ' ^ Anthcil am Zoll, an der Landstcner, an den Bußen und Anderm, was der hohen Obrigkeit' soll Bern verabfolgt werden, die Audienz- und Sizgcldcr aber, auch die 6 Krone» Verehrung vom