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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Vier eimetbirg. Vogteien überhaupt. I5l3

des Dachstuhls und der Fenster u. A. >»., im Betrage von 5» Gulden, nud begehrt für seiue Mühe u»d Arbeiteine Entschädigung von 12 Kronen. Wird ml iimtnivminin genommen. Absch. 139. h. 297. (1591). And>e Gesandten ans den ennctbirgischcn Jahrrechnnngen wird geschrieben, sie sollen ans der Heimreise das Ge-ichüz zu Jrnis besichtigen und die »othwcndigen Reparaturen an den Rädern, Schäften n. s. w. durch denFähmäch Stanga vornehmen lasse»; die Kosten sollen ans derVogtcassc zu Lanis bezahlt werden. Absch. 178. g.

298. (1591). Uri wird beauftragt, die schadhaften Geschüze zu Jrnis wieder herzustellen und auf nächste^hrrechnnng einen Kvstenübcrschlag einzureichen. Absch. 187. i. 299. (1592). Fähnrich Stanga legt Ncch-"""g ab über die Kosten für Herstellung des Gcschüzes zu Jrnis, die sich ans 27 Münzgnlden belaufen,^»f seine» Bericht über die Schadhaftigkeit des Schüzcnhanscs werden die Gesandten von Zürich, Lncern undiiri beauftragt, mit einem erfahrenen Meister über die bezüglichen Koste» sich zu besprechen, damit nächstesFahr ei» entsprechender Beschluß gefaßt werden kann. Absch. 212. n. 219. (1593). Landamman» von^eroidingeu eröffnet im Namen der Orte Uri, Schwyz und Nntcrwaldcn (Nidwaldcn), daß sie das Geschüz^ Bellenz mit große» Kosten in brauchbaren Stand gcsezt haben, und da vielleicht ein Theil den XII OrtenThören möchte, so wünsche» sie zu vernehmen, ob sich diese an den Kosten bethciligc» wollen. Wird in den^schied genommen, mit der Zusicherung, daß die XII Orte die Kosten für Herstellung ihrer Stükc übe»Wnen werden. Absch. 235. v. 211. (1594). Da die drei Orte Uri, Schwyz und Nidwaldcn ihre GeschüzeBellcnz in Stand stellen lassen wolle», wünschen sie zu vernehmen, ob die XII Orte an die Kosten bri-ngen wollen, im Fall einige Stüke davon ihnen gehören. Wird zu näherer Erkundigung in den Abschied^»ominc». Absch. 292. r. 212. (1594). Da man leztcr Jahre Anordnung getroffen hat, daß daS Gcschüz-hc»,s zu Jruis rcparirt und daS Geschüz in Stand gestellt werde, so wird Uri ersucht, Jemanden zu be-^ch»cn, der den Sachverhalt näher untersuche. Absch. 294. s. 219. (1595). In Betreff des Gcschüzes zu^leuz wird den Gesandten der die Vogteien Bellcnz ?c. regierende» Orte angezeigt, daß man jenes unter'ialtcu helfen wolle, welches den XII Orten gehöre, wenn es nach Jrnis gebracht werde. Absch. 283. g.4- (1991). Der Bericht des Andreas Stanga über den mangelhaften Znstand der großen Stüke zu Jrnis^ird rvtervncimn genommen. Absch. 434. ei. 215. (1904). Uri stellt die Nothwendigkcit dar, das invNiis liegende große Geschüz wieder in branchbaren Stand zu scze», und anerbietet sich, es in eigenen Kostenihn», im Fall die Orte die Kosten scheuen, wenn sie ihm das Geschüz abtreten; ferner beantragt es, man° ic die zwei kleinen Feldstüke, welche der Unruhen der Banditen wegen nach Lanis geführt worden sind,leder »ach Jrnis znrükbringcn lassen. Wege» Mangel an Instructionen werden diese Anträge in den Ab-genommen. Absch. 531. n. 219. (1994). Anzug wegen des von den katholischen Orten dem spanischen^iegsvolk bewilligte» Dnrchpasscs. (S. Absch. 540' In). 217. (1995). Dem Andreas Stanga zu Jrnis,^ uiit Besorgung des Geschüzes daselbst beauftragt ist, werden auf sein Begehren die jährlichen 9 Kronen"bfolgt, auch wird ihm Vollmacht gegeben, das Holz zu vier Räder» znrüstc» zu lassen; dagegen werdenandern Vorschläge betreffend Reparaturen an Kästen, Schloß, Schrauben, Ladungen n. dgl. in den Ab-genommen. Absch. 599. a. 2i8. (1997). I» Folge der wegen der Bündncr Unruhen angeordnetenÖffnung sollen die ennctbirgischen Landvögte crmahnt werden, für gehörige Bewaffnung ihrer Unterthancn^ lorgcu. Absch. 923. h. 219. (1907). Da die Unruhen und der Krieg in Bünden sich immer weiter ans-weiß, welches das Ende dieser Dinge sein wird, hat man nntersncht, wie die vier ennet-Bschcn Vogteien mit Proviant und Waffen versehen und gerüstet seien. Da das Resultat nicht befriedigt,

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