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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1512
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Vler ennetbirg. Vogteien Überhaupt.

Absch. 896. e. 192. (1616). Weisung an die Landvögte, ihren Unterthanen das Verkaufen von tractabgemäß aus dein Mayländischen bezogenen Korn an Misoxer zu verbieten und zugleich gegen das Aufkaufen solche»Getreides durch die Misoxer schüzende Maßregeln zu treffen. Gesuch an den Ambassador Casale, seinerseitszu verhüten, daß die Mayländer soviel Wein in den ennetbirgischcn Vogteien aufkaufen. (S. Absch. 938. k.).193. (1617). Befehl der VII katholischen Orte a» die ennetbirgischen Vogteien, zum Unterhalt der wegen aus'gebrochener Seuche auf dem St. Gotthard nöthig gewordenen Wachen ihren Antheil beizutragen. Absch. 944.

194. (1617). Die Anzeige, daß der Badie (?Badis) von Lanis gegen das Verbot und mit Umgehungdes Zolls den Bündnern Korn zugeführt habe und auf die an ihn erlassene Citation auf lezte ennetbirgischcJahrrechnung nicht erschienen und daher mit einer Strafe belegt worden sei, wird all röt'm'vmlum genommen.Absch. 945. e. 195. (1617). Die V katholischen Orte befehlen ncnerdings den ennetbirgischen Vogteien beiStrafe, an die Unkosten der zu Eriels aufgestellten Wache beizusteuern. Absch. 948. I. - 196. (1617). Befehl,an der jüngsten Verordnung über den Weinverkauf nach dem Mayländischen festzuhalten. (S. Absch. 963. b-)'

197. (1617). Da Zürich die Warnung an die ennetbirgischen Landvögte wegen Aufkaufen des Weinesnoch nicht erlassen hat, soll Lucern es in der katholischen Orte Namen thnn. Absch. 966. k.

v. Zollsachen.

Art. 198. (1594). Bern macht Anzug, daß die ennetbirgischen Zölle immer weniger ertragen, weil ßcnicht nach alter Übung auf offener Gant versteigert, sondern auf einige Jahre verliehen werden, während dualten Sazungen vorschreiben, daß jedes Jahr abwechselnd die Zolllehen zu Lanis und Lnggarus versteigtwerden sollen. Die alten Sazungen werden bestätigt und Uri beaustragt, die ennetbirgischen Landvögte davonin Kenntniß zu sezen. Absch. 262. 8. 199. (1603). Weil Einige, welche mit Pferden und Rindvieh übeldas Gebirge handeln, den betreffenden Zoll zu Lanis und Lnggarus zu bezahlen sich weigern, sollen Nach'forschungen über die bezüglichen Verpflichtungen der eidgenössischen Kauf- und Handelslente angestellt werde»'Absch. 504. n. 200. (1614). Beschwerde über Erhöhung der Zölle im Mayländischen. (S. Absch. 850. <z.).201. (1614). Wegen der Zollsteigerung zu Mayland soll entweder mit dem nächstens ankommenden Ambassad^ernstlich gesprochen oder an den Gubernator geschrieben werden, daß er es bei dem alten Zoll verbleiben lasst'Absch. 858. p. 202. (1614). Beschwerde der III Bünde über die Zollsteigernng in den ennetbirgisch^Vogteien. (S. Absch. 875. o.).

7. Münzwesen.

Art. 203. (1588). Warnung vor den cursirendcn falschen venetianischen Krenzkrone» und Goldkrone"'<S. Absch. 78. a.). 204. (1617). Anzug wegen Steigerung der Münzsorten. (Vgl. Bellenz, Art. 6ö6)'Absch. 968. k.

8. KricgZsache»; Geschiiz z» Jrnis.

Art. 205. (1588). Auftrag an die Landvögte, des allenthalben an den Gränzen liegenden fremden Kr >e^'Volkes wegen ihre Unterthanen gerüstet zu halten, damit sie einem Rufe sogleich Folge leisten können. (Absch. 44. m). 20V. (1590). Fähnrich Stanga, dem vor zwei Jahren ausgetragen worden ist, das GeschOzu Jrnis sicher zu stellen und zn restanriren, legt nun die Rechnung vor über seine Anslagen für Nepa^"'