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Sargans.
bescheiden. Absch. 659. n. — 84. (1611). Der Landvogt sott die eidverweigernden Zotter zu gelegener Zeitvor sich bescheiden und beeidigen. Wiirde sich einer auch dann weigern, so sott ihm das obrigkeitliche Lehenentzogen und einem psttchtgetrenen Zoller übertragen werden. Absch.780.cz. — 85. (1611). Auf die Beschwerdeder Zoller, daß die Wagner, welche Kaufmannsgiiter führen, Lasten von ein und einer halben Ledi verladenund fertigen, aber nur fiir eine Ledi Zoll entrichten, wird verordnet, daß anch das Übergewicht verzollt werdenmüsse. Ibiä. k. — 86. (1611). Bezüglich des in der Herrschaft Wcrdenberg zu entrichtenden Zolls, über denvon Seite der Gemeinde Wartau und Anderer Beschwerde geführt wird und der auch den regierenden Ortenan ihren Zolleinnahmen nachtheilig ist, wird Glarus durch seinen Gesandten Landammann Hösli ersucht, seineUnterthanen zu vermögen, daß dieses Weggeld wieder abgeschafft werde. UM. g. — 87. (1611). Denen vonNagatz war die Vergünstigung zum Bezug eines Zolls und Weggcldes ertheilt worden, während sie selbst vottder Verzollung der Kanfmannsgntcr, die sie nach Walenstadt und gegen den Schvllbcrg führen, befreit sind,worüber sich die andern, ebenfalls mit Währungen belasteten Gemeinden beschweren und bitten, ihnen den Bezugdes Weggeldes von den Kanfmannsgiitcrn, so jene außer Landes fertigen, zu gewähren. — Wird den Ober»anhcimgestellt. UM. m. — 88. (1613). Im Namen des Hauptmann Heer von Glarns ersucht Landammatt»Hässi, die von Walenstadt anzuhalten, daß sie ihren Antheil Straßen und Britten herstellen. Ferner bittet erin dessen Namen um die Bewilligung, auf jedes Stük Waare, das über den Walenstadtersee hinaufgeführtwird, 2 Angster schlagen zu dürfe». Die erste Bitte wird gewährt, die andere aber kann man nicht bewillige»und nimmt sie in den Abschied. Absch. 831. M. — 89. (1614). Hauptmann Heer erneuert die Bitte, Z»Erhaltung seiner neugebauten Straße am Walenstadtersee ihm die Erhebung eines Zolls von 1 Angster vo»allen über den See geführten Waaren zu bewilligen. Obgleich man die Waaren, welche in der Eidgcnossewschaft bleiben, nicht gern verzollen lassen will, wird ihm doch ans Ratification hin bewilligt, von jedem Stiik1 Rappen zu erheben, mit Ausnahme von Victnalien. Und weil diese Straße von französischen Boten u»dsonst viel gebraucht wird, wird ihm ein Necommendationsschreiben an den Ambassador von Castille ertheilt,daß er ihm eine Beisteuer an dieselbe geben oder ihn mit einer Pension bedenken möchte. Sein Begehre»wegen der Brüke, die er mit Veihülfe des Landvogts bauen Witt, wird eingestellt, bis Gesandte davon persönlichEinsicht genommen haben werden. Absch. 866. an. — 90. (1615). Hanptmann Heer erneuert seilt Gesuch »>»die Bewilligung, von jedem Stük der über deii See hinauffahrenden Waaren 1 Rappen und von Pferden, Viehund Säumern, sowie von jedem Centner und einem halben „Anckhenstuck" 1 Angster Zoll erheben zu dürfen, d»die Schiffleute oft außerhalb der gewöhnlichen Zollstätte ausländen, wodurch der gewöhnliche Zoll umgangen werde«Zugleich bittet er, diesen Zoll, wie die andern, in Schnz und Schirm zu nehmen. Das Gesuch wird in de»Abschied genommen; inzwischen mag er von Schisflenten, die er bei Umgehung des Zolls betritt, den ordentliche»Zoll beziehen. Absch. 893. oo. — 91. (1615). Auf das Anbringen des Georg Lendi von Walenstadt „wegenlegnng der Kansfmanß güetern, so den 4 gmeinden vnderhalb der Sor dersclbigen Wagncren vnd Furlüten vo»Jr Fürstl. Gnaden vnd der Gmeind Nagatz beschächi", und ans die dießfällige Entschuldigung deö Abts wirderkannt, die Gemeinde Nagatz sott sich in Betreff der Fuhre aufwärts und hinunter »ach der alten Übn»Srichten. Absch. 902. <1. — 92. (1616). Hanptmann Fridolin Heer bittet neuerdings, man möchte ihm erlaube»,von jedem Stük Gut 2 Angster, von einem zwei Mütt haltenden Sak 2 Angster, von jedem Stük Vieh, Roßoder Rind 2 Angster und von jedem Centner Waaren 1 Angster Seezoll zu beziehe», ansvnst es ihm unmöglichwäre, die Straße und Brüke zu nnterhalten. Das Gesuch wird M reeommomlanclum genommen. Absch. 926. >'