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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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SarganS. 1431

gestatte», ein bescheidenes Weggeld van den dvrt züriikgeftthrten Weinfnhren erheben zn dürfen, wird in denAbschied gcnvmincn. Absch. 387. <1. 73. (1599). Die Gesandten von Zug und Glarns, welche wegen ge-wissen Streitigketten nach Sargans abgeordnet worden waren, berichten, die Gemeinde Nagatz habe sie nmBewilligung eines Weggelds an die Koste» für den Unterhalt ihrer Straßen angesprochen. Das Gesuch wirdmstruomluin genvmnicn. Absch. 391. b. 74. (1901). In einer Zuschrift an Zürich vom 5. Jnli stellen^hnltheiß, Rath und Bürgerschaft von Sargans das Gesuch, man möchte 1. in Bcrüksichtignng der theuernZeiten ihnen ihre Freiheit, einen Wochenmarkt abzuhalten, bestätigen; 2. wegen des beschwerlichen UnterhaltsStraßen und Nheinwnhre ihnen erlauben, von de» Fuhrleute» eine mäßige Fnhrleitnng zu fordern; 3. ihnenbewilligt», dort ankommende fremde Salzfrachten entweder selber nach Walcnstadt zn führen, oder aber eineb'^ge Fnhrleitnng, den Zöllen ohne Abbruch, von selben zn fordern. Absch. 433. g. 75. (1001). Das"u Namen derer von Sargans, Mcls und im ober» Widerbach durch Landammann Hässi vorgebrachte Gesuchwn die Bewilligung eines Weggclds zn Erhaltung ihrer Straßen, wird in den Abschied genommen. Absch. 448. k.^ ?k. (1002). ObschonUkri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug und Glarns ihre Stimme dazu gegeben haben, daßbenen z» Sargans und Mcls ein Wcggcld zn besserer Erhaltung der Straßen und Nheinwnhre bewilligt werde,so wird doch die Bewilligung bis ans nächste Tagsaznng verschoben, thcils weil Zürich und Lnccrn nicht in-s^nirt sind, theils nm vorher zn erfahren, was die Bündncr dazu sagen. Absch. 450. 1. 77. (1002). Diebo» Nagatz eröffnen, vor vielen Jahren sei ihnen bewilligt worden, eine Snst zu erbauen, aber ohne Weisung,sie sich in Betreff des Hausgelds zn verhalte» haben; weil sie nun an den Rheinwnhren eine großeBeschwerde haben, so bitten sie nm Festseznng angemessener Taxen. Es werden »n» folgende Taxen fcstgesczt:Bo» einer Ledi 3 gute Kreuzer, von einem Saum KanfmannSgüter 2 gute Kreuzer, von einem beladenen^Miniroß 1 Pfenning. Da aber nicht alle Orte darüber instrnirt haben, werden diese Bcrordnnngcn ml in-ubnmmlum auf nächste Iahrrcchnnng in den Abschied genommen. Absch. 400. i. 78. (1002). In Betreffneuen Straße am Walenstadtcrsce, worüber Schwyz sich beschwert, sollen die Gesandten nach Baden Boll-umcht erhalten. Absch. 470. m. 73. (1002). Johann Baptist Tscharncr, Stadtvogt und Panncrhcrr zu^hur, np y»n Moos, genannt Gngclbcrg, Stadtvvgt zn Mayenfeld, führen im Namen der

^ Bunde Beschwerde gegen das der Gemeinde Nagatz bewilligte Snst- oder Wcggcld, indem solche neueAuflagen gegen den eidgenössischen Bund seien; auch die Landlcntc ob dem Widcrbach im Sarganscrland ver-fuge» Aufhebung dieses Snstgelds, oder dann gleiche Berechtigung gegenüber denen von Nagatz. Wird in denAbschied genommen. Absch. 478. Ii. 80. (1003). Die Orte sollen ihre Gesandte» über das Gesuch des^»Ptniann Heer von Glarns nm Bewilligung eines Weggclds auf der neue» Straße am WalcnstadtcrseeUchrniren. Absch. 504. i. 81. (1004). Da häufig vorkommt, daß die Landvögte ungenügende Rechnung>>ber die Zolleinnahmen ablegen, so wird ihrem Eid der Znsaz beigefügt, daß sie sowohl über die Zölle als' or andere Einkünfte genaue Ncchnnng zn geben habe». Der Borschlag, den Zoll ans öffentlicher Steigerung0'" Meistbietenden zn verleihen, wird in den Abschied genommen. Absch. 533. f. 82. (1007). Die Ber-aubung von Glarns, dem Hauptmann Heer zn dem ihm bereits bewilligten Zoll auf der Straße am Walcn-tersce oinen Wasserzoll von 1 Rappen von jedem über den See geführten Stiik zn bewilligen, indem erM die Straße wieder eingehen lassen würde, wird nck iimtruenclni» genommen. Absch. 018. m. 83.. ^8). Da ein Anstand waltet zwischen den Schifflcnten von Walenstadt und Wesen bezüglich der Schifffahrt,^ svll der Landyogt die Parteien nach Rapperswyl vor die Gesandten von Zürich, Lucern, Schwyz und Glarns