1430 Sargans.
6. Handel und Berkehr, Zölle, Märkte, Ströhen, Briikcn :c.
Art. 63. (1590). Landvogt Hertenstein berichtet: 1. Die von Feldkirch, Mayenfeld nnd Chnr wollende»Kanfleuten ihre Waaren wegnehmen und sie zwingen, die Straße jenseits des Rheins zn Passiren und nichtmehr jene durch die beiden Vogteien Nheinthal und Sargans, welche doch die Eidgenossen mit großen Koste»erhalten. 2. Bei Mayenfeld habe er ein den Eidgenossen zngehörendes Lehen gefunden, dessen Inhaber aberdie im Lehenbrief begriffenen Güter anzugeben sich weigere. 3. Zwischen Asels nnd Sargans walte ein Streitüber die Leibeigenschaft. 4. Der Abt von Pfäfers wolle seinen Leibeigenen nicht gestatten, sich loszukaufen.— Daher werden die Landammänner Schilter nnd Hässi beauftragt, sobald als möglich sich nach Sargans z»verfügen nnd im Verein mit dem Landvogt die Anstände zn erledigen; zugleich sollen sie sich über die früher»Verhältnisse der Landeshauptmannschaft zn Sargans erkundigen, damit der gegenwärtige Landeshauptmann sichzu verhalten wisse. Absch. 149. in. — 64. (1591). Die III Bünde beschweren sich, daß in der LandschaftSargans der Fnhrlohn von Tag zu Tag gesteigert werde, daß der Landvogt solche, welche ihre Waaren Z»Walenstadt abholen haben wolle», bestraft, daß er die „Legi" Korn um 4 Bazen erhöht habe nnd man sieihren Wein nicht selbst führen lasse, nnd bitten dringend um Abhülfe. Es wird nun dein Landvogt geschrieben,er solle iiber den Sachverhalt ausführlich berichten, und inzwischen die Sache acl IlwtrNMäum genommen.Absch. 103. r. — 65. (1591). Auf de» Bericht des Landvogts wird beschlossen, an nächster Tagsaznng ansdie Beschwerde der Bündner über Frachterhöhnng nicht einzutreten. Absch. 100. I. — 66. (1591). Landainuia»»Schilter berichtet, Landeshauptmann Tschndi zn Greplang, Baumeister im Sarganserland, sammt seinen sechsWerkmeistern beschwere sich über die Gemeinde Flnms, daß sie die Straßen, Brüten und Wnhre in Zerfallgerathen lasse, so daß er im Verein mit Landammann Hässi eine Ordnung darüber habe aufstellen müsse».Die Verordnung wird bestätigt. Absch. 108.1. — 67. (1594). Johann Baptist Tscharner, Stadtvvgt zn Chw',eröffnet im Namen der III Bünde: Schon vor zwei Jahren haben sie über die Zollerhöhung in der Land?schaft Sargans Beschwerde geführt und müssen nun nochmals bitten, sie bei dem alten Zoll zu schiize»und dessen Erhöhung aufzuheben. Daher wird dem Landvogt Auftrag ertheilt, über den Sachverhalt zu be-richten; zugleich soll Lucern sich bei alt-Landvogt von Hertenstein erkundigen, wie er den Zoll gesteigert habe,ob es ein Zoll oder Weggeld sei, nnd ob ihm befohlen worden, die Erhöhung aufrecht zu erhalten. Absch.254. ss. — 68. (1595). Beschwerde der III Bünde wegen Weggeldstcigernng. (S. Absch. 278. Ii.). — 6ö.(1595). Von den in Chnr versammelten Abgeordneten der III Bünde langt eine Zuschrift an die VIIein, worin sie Antwort ans ihre Beschwerde bezüglich des neuen Zolles und Wcggelds in der Vogtei Sargansbegehren. Wird in den Abschied genommen, mit dem Auftrag, daß jedes Ort sein Votum beförderlichst »achZürich sende zu weiterer Ratification. Absch. 283. m. - 70. (1595). Die V katholischen Orte schreiben c»'Zürich, daß man für Aufhebung des neuen Zolls zu Sargaus stimme. Absch. 280. v. — 71. (1598).Landvogt berichtet, daß die Straßen in Zerfall geratheu und daß die von Walenstadt bei Schlaghändeln kei»eBußen geben wollen, indem sie behaupten, davon gefreit zn sein; er bittet, gehörige Weisung über beide Pu»k^zu erlassen. Daher werden Burgermeister Keller und Landammann Pfändler beauftragt, sich in das Sargans^land zu verfügen, die Straßen zn besichtigen, die nöthigen Verbesserungen anzuordnen und die Widerspänstige»zn bestrafen, sodann zn Walenstadt und an andern Orten im Sarganserland nachzuforschen, was sie für Ge-rechtigkeiten haben möchten, nnd im Namen der Eidgenossen die Mißbräuche abzustellen. Absch. 355. t. """72- (1599). Das Gesuch der Gemeinde Nagatz, in Anbetracht der große» Wuhr- und Straßenlastcn ihr Z"