Sargans.
1423
159V.
Unterwalde n.
Jakob Wolf, von Obwaldcn.
1598.
Z"g-
Rudolf Kreuel.
1V09.
Glarns.
Heinrich Hösli.
1V02.
Zürich.
Hans Jakob Holzhalb.
1VV4.
Lucern.
Mauriz Dnlliker.
1V0K.
Uri.
Martin Epp.
1K09.
Schwy z.
Adrian Lur.
1VI1.
Unterwalde n.
Varthokomä von Deschwanden, von Obwalden.
1V1S.
Zug-
Johannes Trinkler.
1K15.
Glarns.
Heinrich Trttmpi.
IV17.
Zürich.
Hans Jakob Bürkli.
Art. 1. (1587). Die Unterthanen bitten »in
die Bewilligung, eine» Pannermeister sowie eine» Landes«
^uptniann an die Stelle des jüngst verstorbenen Bnssi erwühlen zu dürfen, was in den Abschied gcnoninicn>vird. Absch. 19. a. — 2. (1587). Jakob Govd, Landammann zn Sargans, beschwert sich über den lcztjährigcnSchluß in Betreff der Erncnnnngswcisc des Landamnianns ans den drei Gemeinden Flnms, Wartan undindem das der alten Übung zuwider sei nnd den Eidgenossen nnd ihren Landvögten nicht geringen Ein-thun würde. Wird n<1 instruvixluin genommen. Ii>i«l. <>. — 3. (1589). Ans nächstem Tag zn Baden^ Man dem jnngcn Balthasar Tschndi von Glarns die Stimme geben, damit er znm Landeshauptmann im^ganserland erwählt werde. Absch. 97. m. — 4. (1590). Ans den Tag zn Baden sollen die Boten Voll-mitbringen in Betreff Bestätigung des Balthasar Tschndi als Landeshauptmann und Beobachtung der^wrtage durch die Säumer nnd Fuhrleute ans der dortigen Straße. Absch. 134. Ii. — 5. (1591). Landammann^Hilter von Schwhz erstattet Bericht über seine Sendung nach Sargans in Betreff des Eides, den der^»deshanptmann den VII Orten zn leisten hat; da in den Urbaren zu Sargans und Baden über diesen^""kt sich nichts finde, mache er folgenden Borschlag: 1. Der Landeshauptmann ist verpflichtet, den VIIptc» FrwdenS- und Kriegszeitcn gehorsam nnd gewärtig zn sein. 2. Im Landrath ist er die zweitePsvn »ach dem Landvvgt. 3. Er soll neben dem Landvogt Acht haben, daß keine Unruhen im Land ent-^c», dagegen nach Kräften einschreiten nnd die regierenden Orte sogleich in Kenntniß sczen; dabei soll erparteiisch sein nnd keinem Ort besonders anhangen. 4. Er soll Landstraßen, Brüten, Wnhre nnd Kirchenp'sstchtigcn, damit sie in gutem Stande erhalten werde». 5. Die VII Orte haben das Vcstätignngsrecht.
Artikel werden angenommen nnd zn Kraft erkennt. Absch. 108. Ic. — k. (159l). Landvogt Hertenstcin^'antwortet sich über die Anklagen des Abts von Pfäfcrs. Seine Rechtfertigung wird genügend gefunden.
7 (1593). Dem Landvvgt wird vorgehalten, daß er dem Bcrnchmc» nach dem Cardinal von""ti und dem Marschall von Näh 200 Kronen für die Bewilligung des Dnrchpasses abgenommen habe,^Uiber man, wenn dem also wäre, großes Mißfallen hätte. Er antwortet, daß ihm so etwas nie in denpu gekommen sei, dagegen habe er allerdings die beiden Herren darum angesprochen, ihm für die erwiesenen^»ste Empfehlung an den Ambassador zu geben, damit er ihm 200 Kronen ans Rechnung seiner Anforderungpbfvlge. Diese Verantwortung befriedigt. Absch. 235. I>I>. — 8. (1599). Florin Hnber von Malans wird als"tinann bestätigt und sei» Gesuch um eine Verehrung, weil er von seinen Nachbarn in seiner Stellung nur Ungunst' gewärtigen habe, in den Abschied genommen. Absch. 378. Ii. — 9. (1000). An die Stelle des verstorbenen