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Nheinthal.
Absch. 178. v. — 156. (1592). Der Landvogt macht die Anzeige: 1. Daß er auftragsgemäß eine Verordnunggegen den Fiirkanf erlassen habe, mm aber die Fuhrleute einen andern Weg mit dein Korn fahren; daß dieKaufleute von Lindau, St. Gallen ». A. m. verlangt haben, ihre Waaren und Thcilgüter möchten vor demKorn verführt werden, weßwegen das nach Bünden bestimmte Korn liegen geblieben und nicht, wie behauptetwerde, verarrestirt worden sei. 2. Daß Jemand die Matte zu Oberried, auf der die Eidgenossen einen Zinsvon 5 Gld. haben, gegen genügende Sicherheit zu kaufen wünsche. 3. Die Unterthanen zu Widnau und Haslachwünschen von dem Gericht zu Lustnau abgetrennt zu werden, um der Anstände mit denen zu Lustnau überSteuern, Maß, u. dgl. enthoben zu sein. 4. Ammann Kuhn zu Thal bitte, man möchte das dortige Fahrseinen Söhnen verleihen. 5. Einige Kriegslente des Hauptmann Rogg von Tannegg haben ihn wiederholtum Bezahlung der ausstehenden Besoldung bestürmt. Ihm werden nun folgende Weisungen ertheilt: Er solldas Korn gegen genügende Bürgschaft Passiren lassen, Frevel aber strafen; den Brief über die 5 Gld. Zinszu Oberried soll er bervorsuchcn, die Anstände zwischen denen von Widnau und Lustnau ans gütlichem Wegebeizulegen suchen oder dann die Parteien auf nächste Jahrrechmmg zu Baden weisen, das Wuhr und Fahr z»Thal den Petenten verleihen gegen Verpflichtung des gehörigen Unterhalts, den Klägern gegen Hauptman»Rogg zur Bezahlung verhülflich sein. Absch. 195. ß. — 157. (1593). Landvogt Ulrich eröffnet vor den Ge-sandten der regierenden Orte: 1. Die von Widnau und Haslach haben bezüglich Ablösung von dem Gerichtzu Lustnau mit den Amtleuten des Grafen von Ems einen Vertrag abgeschlossen, um dessen Genehmigung siebitten. (S. Art. 150). 2. Gegen die Unordnungen beim Weinkauf im Nheinthal sollte eine Verordnung erlasse»werden. 3. Die von Bernegg bitten um Fenster init der Orte Ehrenwappen in ihr nengebantes Nathhaus-4. Für Abtausch des Schuldbriefes auf Oberried, was schon auf mehreren Tagsazungen als zwekmäßig erfnnde»worden sei, habe er Jemand gefunden, der tauschen möchte. 5. Die von Rüti bitten um die Bewilligung einesWeggeldes als Beitrag an ihre Kosten für den Unterhalt der stark bcnuzten Straßen und Brüken. 0. Wünscheer Weisung über sein Verhalten, da der Pfarrer ab dem neuen Haus, das man jüngst von dem Pfysfer gekaust,jährlich 8 Schilling begehre. Es wird beschlossen: 1. Der Vertrag zwischen Widnau, Haslach und Lustna»sei zu Kraft erkennt. 2. Der Landvogt sei bevollmächtigt, jene Käufe, Verkäufe und Täusche um Wein, beidenen ungebührliche Kosten verursacht worden, aufzuheben und die Fühlbaren zu strafen. 3. Fiir die Fensterin das Nathhans zu Bcrnegg soll er fiir jedes Ort 4 Kronen verabfolgen und auf künftiger Jahrrechnungverrechnen. 4. Der Abtausch des Schuldbriefs auf Obcrried sei bewilligt. 5. Das Wcggeldbegehren derervon Nüti wird in den Abschied genommen; inzwischen soll sich der Landvogt bei den Kauflentcn erkundige»,ob sie ein Weggeld zu geben geneigt wären. 0. Über den vom Pfarrer ab dem neuen Hans geforderten Zi»§soll der Landvogt die nöthige Untersuchung anstellen und dann dafiir sorgen, daß genanntes Haus den Eid-genossen frei und ledig angehöre. Schließlich werden Landammann von Heimen und der Landvogt beauftragt,die Anstände mit dem Abt von St. Gallen auf gütlichem Wege beizulegen zu suchen. Absch. 235. <1. — 1 !>8>(1593). Dein Landvogt wird von den V katholischen Orten aufgetragen, den Hauptmann Gabriel Nvgg vo»Tannegg zu bestrafen, weil er troz des Verbots dem König von Navarra zugezogen ist; auch soll er den Ha»^Bärlocher, der dem Landfrieden zuwider zum neuen Glanben übergetreten ist, aus dem Land verweisen, we»der nicht katholisch bleiben wolle. Absch. 240. k. — 15K. (1594). Den Gesandten auf nächsten Tag zu Bade»sollen Instructionen ertheilt werden über die Beschwerden des Ulrich Scherer aus dey, Rheinthal gegen dieStadt St. Galle». Absch. 249. e. — 1K0. (1002). Der Landvogt legt Beschwerden vor betreffend 1. die