Rheinthal
verhalten hin bewilligt, wiederum in das Rheinthal zu ziehen. Lucern stimmt nicht dazu, Zug nimmt es inde» Abschied. Absch. 602. l. — 52. (1608). Die V katholischen Orte beauftragen de» Laudvogt, die vertrie-benen Banditen, nämlich den Boll von Lindau, den Stadlschreibcr von Arbo», den St. Gallcr, welcher einTäßchcn ,nit Geld gestohlen hat, und die Inden aus der Bogtei wegzuschaffen. Absch. 652. S. — 53. (1608).bezüglich des Einzugs des Hans Heer von Stad wird vereinbart, wie viel er denen von Thal und wie vielb>nn Laudvogt geben solle. Absch. 674. v.
6. Giiterklmf; Steuer» und Bräuche; Abgaben; Zchntsachen zc.
Art. 54. (1589). Da die Beschlüsse, nach welchen die lutherischen St. Gallcr im Rhcinthal keine GüterZulaufen dürfe», nicht gehalten werden, so sollen die Boten ans nächsten Tag zu Baden instruirt werden, daßan diese» Beschlüssen strenge festzuhalten sei. Absch. 104. p. — 55. (1590). Einige von Haslach, welche dem^vafcn zu HohcncmS jährlich einige Kornzinse entrichten müsse», beschweren sich, daß sie seit zwei Jahrenb'vsen Zj„s, statt wie früher »ach Lindaner Maß, nach Constanzcr Maß, das größer sei als jenes, entrichten"Nissen, „nd bitten um Rath und Hülfe, da alle ihre bisherigen Ncclamationen ohne Erfolg gewesen seien.^>rd >n den Abschied genommen. Absch. 168. m. — 56. (1591). Mit Mehrheitsbeschluß wird erkannt, daßbie von St. Gallen und Fremde, weil sie die besten Güter besizen, neben den Hofleutcn zu Thal jährlich die^uer» und Bräuche geben sollen. Der Gesandte von Glarns, weil darüber nicht instruirt, stimmt nichtbaz». Absch. 178. n. — 57. (1604). Da Appenzell die vom Verlans der Herrschaft Zwingenstcin herrührendenGld., welche es bisher den regierenden Orten verzinset hat, abzulösen wünscht, so wird dem Landvogt^getragen, das Geld wiederum zum Nnzen der Vvgtei anzulegen. Absch. 527. p. — 58. (1604). AnwälteHofes Diepoldsan im Gericht Obcrried führen Klage, daß der Abt von St. Gallen von ihren Gütern denLehnten fordere, obschon sie seit mehr als hundert Jahren von diesen Gütern keinen Zehnten mehr habenlieben müssen und laut Urkunden davon befreit seien. Da man die Gründe des Abts nicht kennt, so wirdb^ui Landvogt aufgetragen, zu gelegener Zeit mit den Anwälten des Hofes Diepoldsan sich zum Abt zn vcr-^lb'n und über dessen Antwort ans nächster Tagsazung Bericht zu erstatten. Absch. 536. na.. — 50. (1605).geordnete von Thal führen Beschwerde, daß Viele von St. Gallen bei ihnen Güter zu hohen Preisen kaufendarauf Häuser bauen, so daß zn besorgen sei, es werden bald nur »och die Armen im Land verbleiben,Nnzung aber hinauskommen. Wird in den Abschied genommen. Absch. 567. t. — 60. (1605). Aufduftige Jahrrechnnng sollen die Gesandten über Abschließnng des Hofes Thal und über ei» zn erlassendes^rbot, daß Keiner, der nicht daselbst wohne, etwas kaufen dürfe, instruirt werden. Der Stadtschreiber vonGallen berichtigt, daß die im Hof Thal nicht so sehr, wie sie geklagt haben, von denen von St. Gallen^crvovtheilt worden seien. Absch. 577. n. — 61. (1608). Der Gütcrvcrkauf zwischen Christian Höchiner von^incck »nd Christian Znst von Appcnzell-Außerrhodcn, gegen den der Hof Thal schon zu Baden EinsprachePhöben hat, wird zwar zu Kräften erkannt, soll jedoch den alten Briefen zwischen dem Land Appenzell undNheinthal im Übrigen nnnachthcilig sein. Znst mag, als Hintersäß zu Thal, ans seinem Gut Hausen^ sich wohl betragen, wenn er aber daS Gut verkaufen wollte, soll er cS den Hofleuten zuerst anbieten.
ich. 674. o. — 62. (1608). Denen von Bernang wird bewilligt, ans den in ihrem Hof liegenden neu er-nsten Gütern des Grafen zn Ems die Steuer angemessen zn erhöhen, darin sollen aber die altererbten^er, so lange sie nicht durch Kauf verändert werden, nicht begriffen sein. Illiii. v. — 63. (1609). Junker
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