Thurgau.
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^0. b.). — 638. (1615). Jedes Ort wird seine» Gesandten Vollmacht geben, dem Prälaten in seinen An-ständen mit Zürich lind dem Grafen von Snlz allen möglichen Beistand zn leisten. Absch. 891. x. — 639.(1615). Der Prälat zn Rheinau führt durch Abgeordnete Beschwerde gegen Graf Karl Ludwig von Snlz,daß er 1. einen neuen Graben im Rhein habe machen lassen, wodurch dem Gotteshaus an seinen FischcnzenAbbruch geschehe, 2. entweder Entfernung des neuen Thors an der Nhcinbrüke oder dessen Offenhaltnng prä-mature, 3. sich die Kastvogtei über das Gotteshaus anmaße, und läßt bitten, den Grafen zn ermahnen, vondiesen beschwerlichen Punkten abzustehen. Nach Abhörnng einer Zuschrift des Grafen, worin er nnter Andermdie Aufnahme eines Augenscheins begehrt, wird dem Prälaten geschrieben, daß man durch Abgeordnete denAugenschein einnehmen und mit dem Grafen tractiren lassen werde; er solle einen gelegenen Tag hicfür be-zeichnen. Absch. 893. y.
p. NitterhauS Tobel.
Art. 646. (1596). Zwischen dem Ordcnsmcistcr der Johanniter in Deutschland und dem Commenthnr^oll zu Tobel waltet ein ernster Strcithandel. Erstcrer verlangt des leztern Entfernung von der Conimen-ihurei und Anerkennung des Arbogast von Andlau als Commenthnr, lczterer wünscht bei seiner Ernennunggeschirmt zn werden. Da nach Anhörung der Klagen und Antworten beider Parteien eine Verständigung nichterhältlich ist, wird der ganze Handel in den Abschied genommen. (S. Absch. 307. n,.). — 641. (1597). DerEntwurf eines Schreibens an Uri in Betreff der Commenthnrei Tobel wird in den Abschied genommen, damitjedes Ort seine Stimme darüber beförderlich nach Lucern sende. Absch. 340. e. — 642. (1599). GeorgChristof von Wiltingen, Commenthnr zu Hohenrein, und vr. Cabelius, Kanzler, als Abgeordnete des Meistersdes Johanniterordens i» Deutschland, eröffnen (am 14. Juli), daß Ludwig von Noll im Geucralcapitel zuScilla nicht allein seine Aufnahme in den Nittergrad, sondern auch seine Residenz und Anciennetät von derZeit an, da er in den Convent gekommen sei, erlangt habe, so daß er nun, da ihm Alles bewilligt worden,blas ihm früher Grund zn Beschwerden gegeben, keine billigen Ursachen mehr habe, länger auf der CommcndeTobel zu bleiben und sie dem rechtmäßigen Commenthnr, dem Herrn von Andlau, vorzuenthalten, daherMöchte man ihn anweisen, das Haus Tobel zu räumen. Weil die Gesandten darüber ohne Instructionen sind,Mird das Begehren in den Abschied genommen; sie erwarten, daß unter diesen Umständen dem Orden ent-sprochen werde, ansonst die Parteien sich ans der Tagsaznng zu Baden am 5. September wieder einfindenMögen. Absch. 381. 5. — 643. (1599). Man will die gütliche Verglcichnng in Betreff der CommenthnreiTobel abwarten und dann ans nächster Tagsaznng bcrathen, wer sie besizen soll. Absch. 393. <1. — 644.(1609). Im Namen des Andreas Stnrmfeder, Ritters des Johanniterordens und angehenden Commenthnrs
Hauses Tobel, erscheint dessen Schreiber und Vogt Adam Heller und begibt sich in der Eidgenossen SchirmMit dem Begehre», sie möchten des Nitterhanses Freiheiten und Gerechtigkeiten auch fernerhin erhalten. DemMird nach altem Brauch entsprochen. Absch. 697. rv. — 645. (1611). Verhandlung betreffend Aufhebung desArrestes ans das Hans Tobel. (S. Absch. 776. x.). — 646. (1612). Was den Johannitcr-Arrcst zu Tobelanbelangt, so soll derselbe also verbleiben, bis der Orden entgegen kommt, und zu Baden darüber berathschlagtMerden. Absch. 797. «. — 647. (1612). Die Commenthnrcn von der Tann, Stnrmfeder und Consorten be-gehren Aufhebung des ans das Hans Tobel gelegten Arrestes und melden, daß bezüglich der Aufnahme dereidgenössischen Cavaliere auf dem bevorstehenden Capitel werde verhandelt werden; dem Begehren des Herrnden Roll sei von Malta ans entsprochen worden. Hierauf hat man sich entschlossen, den Arrest in Kraft ver-
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