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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgau.

die Äbtissin und der Verwalter einander Rechnung ablegen und die Rechnung gegenseitig unterschreiben, auchwäre rathsam, daß jährlich Gesandte abgeordnet würden, nm Einsicht von den Rechnungen zu nehmen. Ibid. ä.627. (1617). In der Ziegelhütte des Klosters sollte eine Herberge für den Ziegler eingerichtet werden, damiter die Hütte besser überwachen könnte. Ibid. e. 628. (1617). Äbtissin und Convent begehren, daß mandem Gotteshaus zu einem Anleihen von 1000. bis 1200 Gid. verhelfe, da diese Summe ihnen für die noth-wendigen Bauten und die Einsammlung der Früchte unentbehrlich sei. Ibid. 1'.

v. Reichenau.

629. (1687). .Klage über nnpriestcrliches Leben der Ordcnsleute in der Reichenau. (S. Absch. 10. k.). --639. (1698). Der Landvogt berichtet, daß die Amtleute des Klosters Reichenau einen Theil der Strafen,welche er über Wucher verhängt habe, beanspruchen, und bittet »>» daherige Weisungen. Wird ml inskiuvn-llnm genommen. Absch. 347. k>.

0. Rheinau.

(S. auch ReltgionSanstelegenhciten.)

Art. 631. (1687). Span zwischen dem Abt von Rheinau und Christof von Grütt. (S. Absch. 2. c).).632. (1688). Der Prälat gibt Rechenschaft über seine Verwaltung; er erstattet specificirte Rechnung über dieablösbaren jährliche» Zinse, über die Einkünfte an Zehnten, über die während seiner Amtsverwaltnng ge-kauften Gülten und Güter, über die Baukosten, über seine Schenkungen und über die Restanzcn verschiedenerGefälle; er belegt, wie das Kloster bürgschaftsweise versezt und verschrieben sei für den Grafen von Fiirstcn-berg gegen Einige von Basel nm 10,000 Gld., für den Grafen von Sulz gegen Schultheiß Pfhsfer nm 2600Kronen, und gegen die Heideggischen Erben zu Waldshnt um 3000 Gld.; schließlich wünscht er, daß man ih>»die jährliche Nechnnngsablage erlasse. Seine Rechnung wird genehmigt. Absch. 61. m 633. (1692). Ab-geordnete des Abts Johann Theobald einerseits und des Grafen Rudolf zu Sulz andererseits eröffnen, daßsich zwischen ihnen bezüglich der Fischcnzen, der leibeigenen Leute und des Zehntens Anstände erhoben habe».Daher werden Gesandte von vier Orten bezeichnet, welche auf den 6. März zu Nafz sich einfinden, de»Streithandcl untersuchen und auf gütlichem Wege beilegen sollen. Absch. 128. I. 634. (1692). Der Prälatvon Rheinau führt vor den VII die Landgrafschaft Thnrgan regierenden Orten Beschwerde, daß, entgegen de»Rechten des Gotteshauses in Bezug auf einige seiner Pfründen, der Vicar Pistorins im Rainen des Bischofsvon Constanz die Investitur und Beerbung dieser Pfründen zu Händen ziehen wolle, und bittet um Schirmnngdes Klosters bei seinen Freiheiten und Gerechtigkeiten. Wird ml iiwt.nlvnd>im genommen. Absch. 220. x;. ---635. (1698). Dem neu erwählten Abt von Rheinau (Gerold I. Zurlanben) wird bewilligt, die Benedictio»zu Rheinau zu halten, zugleich wird ihm als Prälat die Conftrmation ertheilt. Nidwaldcn und Glarusstimmen nicht dazu. Absch. 364. p. 636. (1607). Auf den Bericht, welche Unordnung neulich (l. März)bei der Wahl des Abts (Ulrich Koch ans Whl) stattgefunden habe, wird an den Bischof von Constanz überdessen Confirmation und in Betreff des Couventnalen Sebastian Harzer geschrieben, auch soll jedes Ort seineGesandten auf künftige Tagsazung mit Vollmacht abfertigen, damit man bei den alten Bräuchen »nd Gewohn-heiten bleibe. Absch. 616. k. 637. (1616). In Folge der Beschwerden deö Abts gegen den Grafen vo"Sulz wegen der Anlegung eines den Fischenzen des Klosters schädlichen Grabens,. Abhaltung des LangerichtSauf der Brüke und prätendirter Osfenhaltnug des Briikenthors wird Zürich ersucht, an de» Grafen z»schreiben. Über die Anstände des Abts init Zürich soll auf die Iahrrechnung instrnirt werden. (S. Absch-