Thurgau.
einen andern Verwalter, nnd zwar welllichen Standes, zn ernennen. Die Dcpntirtcn sollen anch trachten, wieder Schuldenlast abgeholfen werden könnte, nnd nach abgenommener Rechnung dem Verwalter seinen Abschied»nd den Frauen den begehrten Schein der Maleficanten halber geben. Absch. 072. x. — 016 (1009). Aufdie dringende Bitte der Frauen und ihres Beichtigers «in Hiilfe in ihrer bedrängten finanziellen Lage :c. wirderkannt: I. das Gesuch um die Bewilligung zur Aufnahme von Töchtern soll in den Abschied genommenwerden; 2. den Frauen sei bewilliget, zur Ablösung der drükendsten Schulden eine bescheidene Summe aufzu-brechen; 2. der alte Verwalter soll sich bezüglich seiner Ansprache mit den Franen vereinbaren; 4. der begehrteRevers der Freiheit halber soll bewilligt sein; 5. Landammann Beßler möge betreffs der abgekündcten Summe»och ferner Geduld tragen. Absch. 081. 8. — 017. (1009). Da Landvogt Laab von Untcrwaldcn die meistenStimmen als neuer Verwalter aufgelegt hat, „hat maus nit endern khönnen". 11ml. v. — (»18. (1009). DieGesandten der V katholischen Orte nach Fraucnfeld sollen sich über die Angelegenheiten des Gotteshauses,über die ihm obliegenden Beschwerden nnd seine Nechtsamen zn Neftenbach erkundigen, ob etwas nnd was zuverkaufen rathsam sei oder nicht. Absch. 707. Ic. — 010. (1009). Lncern will dem Gotteshaus 9000 Gld. zuBezahlung seiner dringendsten Schulden Vorstreken, wenn die andern vier Schirmorte damit einverstanden sind,blri, Unterwalden nnd Zug gebe» ihre Zustimmung, Schwyz nimmt es in den Abschied, soll aber so bald alsmöglich seine Stimme nach Lncern schiken, damit dieses die Bescheinigung in der vier Orte Namen ausfertigen,^siegeln und nach Uri schiken kann. Ibid. p. — <>20. (1009). Betreffs der Beschwerde des GotteshausesParadies „von Ncfftenbach vnd Wildbans wegen gegen dem Finckcn" wird an Fink des Wildbanns wegenbas Nöthige geschrieben, die Sache aber wegen Neftenbach ad rvlerondnm genommen. Absch. 713. rv. —621. (1611). Schwyz und Glarns beschweren sich, daß vor einiger Zeit ein dem Gotteshaus gehörenderAhnten zu Neftenbach an Zürich verkauft worden sei, ohne daß sie, die doch anch Schirmherren seien, etwasdavon gewnßt haben. Die andern Orte erwidern, sie haben geglaubt, die beiden Orte seien auch benach-richtiget worden, da der Verwalter in den Orten die Bewilligung dazu ausgebracht habe, um den Erlös zurTilgung von Schulden zu verwenden, sie seien übrigens bereit, ans Begehren genau zn berichten, wie derKauf ergange» und wo das Geld hingekommen sei. Absch. 776. y. <>22. (1017). Auf die Klage der Frauenüber den Zerfall der Gebäulichkeiten und über die mangelhafte Haushaltung, und auf ihre Bitte um einen^eldvorschuß wird beschlossen, es sollen beförderlichst zwei Gesandte von Lncern nnd Nidwalden dahin sich ver-fügen, den Sachverhalt nntcrsnchen »nd dann das Nöthige anordnen. Der begehrte Vorschuß wird auf denFall, daß die Gesandten es nöthig finden, bewilligt. Absch. 948. v. — 028. (1017). Bei der vorgenommenenii»tersnchnng wird Alles in Holz nnd Feld, Im Kloster und an de» Wein- nnd Kornvorräthen nnklagbar ge-funden. Absch. 900. a. — 024. (1017). Der Verwalter Christof Laab legt in Gegenwart des Provincials,der Frau Äbtissin nnd des Capitels vor den Gesandten Rechnung ab. Einnahmen 115>3 Gld. 0 Den., Aus-üben 1192 Gld. 1 Baze» 1 Den. Sie wird genehmigt und der Verwalter von dem Provincial nnd den geist-lichen Frangii belobt. Ibid. Ii. — 025. (1617). Äbtissin nnd Convcnt bitte» um Aufstellung von Statuten,üüe der Verwalter die Personen, welche in Holz und Feld freveln, schmüzcn nnd schmähen, einander blntrunsKlagen, härdfahl machen, werfen, zuken nnd nächtlicher Weise über die Mauern einsteige», bestrafen solle;dabei sollten die Hoflente angehalten werden, dem Verwalter zn schwören, daß sie diese Statuten halten wollen.Ibid. o. — 020. (1617). Sie begehren fcrncr, daß zwei Rechnnngsbüchcr eingeführt werden, deren eines Jhro^»aden (der Äbtissin), daS andere dem Verwalter zur Anfbcwabrnng zn übergeben wäre, daß alle Frohnfaste»