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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thnrgan.

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Absch. ZSZ. f. 599. (1598). Das Gesuch des Klosters, es möchte ihn, jedes der Schirmorle 200 Gld. aufsechs Jahre zu Vollendung des Klosterbancs leihen, und der Anstand wegen Dießenhofen werden von denV katholischen Orten in den Abschied genommen. Absch. 358. o. -- 000 (1599). Der lezteö Jahr erlasseneSpruch zu Beilegung der vieljährige» Streitigkeiten zwischen beiden Klöstern Paradies und St. Katharinenthalüber Märchen, Güter und Weidrechte wird zu .Kräften erkannt. Sodann wird der Guardian ermahnt, sichsvrtan ruhiger zu verhalten und nur für den Bau zu sorgen, indem man sonst andere Maßregeln gegen ihn^greifen würde. Absch. 391. v. 001. (1900). Dem Guardian werden die nöthigcn Weisungen in Betreffbes Baues und anderer Dinge ertheilt. Dabei wird beantragt, den Bau und die Verwaltung einem geeignetenMann zu übertragen. Absch. 398. i. <>02. (1000). Nach Anhörung eines Berichtes der Gesandten, welche"n Kloster gewesen sind, werden den« Guardian verschiedene Weisungen über Details des Klosterbanes ertheilt.Dabei hält man für nöthig, an die Stelle des Gnardians einen andern Schaffner zu erwählen. Ans nächsteTagsazung soll den Gesandten Vollmacht gegeben werden bezüglich des Gesuchs der Äbtissin um einen Vorschußbv» 200 Kronen von jedem Ort; das Geld soll aber nicht mehr dem Guardian, sondern dem neuen Schaffner^»gchcindigt werden. Absch. 407. n. 003. (1000). Ans nächste Jahrrcchnnngstagsaznng sollen die Gesandten"'struirt werden, ob man der Frau Äbtissin einen Vorschuß machen wolle oder nicht, damit der Bau gefördertiverdc und sie sich zu verhalten wisse. Absch. 410. I. <>04. (1000). Der Provincial des Barfüßervrdens^stattet mündlich Bericht über die Angelegenheiten des Klosters, auch langt ein Schreibe» von den Frauenbaselbst ein. Da aber einige Gesandten darüber nicht instrnirt sind, so wird die Sache ans die TagsazungBaden verschoben; dort sollen dann I. die angemessenen Weisungen sowohl über Beendigung des Bauescüs über die künftige Verwaltung erlassen und 2. das Verhältnis; des Schaffners festgestellt werden, wie er^s Diener und nicht alsköstlicher Hofmeister" zu dienen habe, 3. jedes Ort die Snmme, welche es vor-üveken will, erlegen, 4, der Bauherr genaue Rechnung stellen. Absch. 412. in 005. (1000). Ans das Ge-such der Äbtissin und des Cvnvents, man möchte 1. ihnen den Guardian, der mit dem Bau und Andcrm demZoster übel hanshalte und viele Schulden auflade, abnehmen und einen Verwalter geben, 2. einen Vorschuß"lachen, damit sie die Kirche ausbauen und die laufenden Schulden tilgen könne», wird beschlossen, der Guar-dian und der Schreiber sollen durch Kirchenrüfe den Schnldenstand des Klosters in Erfahrung bringen »ndbinnen zwei Monaten ihre Rechnung bereit halten; die auf den 27. September auf den Span zu Frauenfeldabgehenden Gesandten sollen dem Guardian die Rechnung abnehmen, ihn absczen und die Verwaltung denTranen übergeben ; schließlich werden dem Kloster 100 Kronen (von jedem Ort) auf sechs Jahre unverzinslichbewilliget. Absch. 414. 000. (1000). Äbtissin »nd Convcnt klagen, daß der Guardian bereits über^,000 Gld. Schulden gemacht habe, und wünschen den alten Provincial, Joachim Lang, für denäußerlichen"Hcnlshalt anzustellen. Antwort, sie sollen sich einstweilen mit dem Beichtiger bchelfe», man werde daraufbedacht sein, ihnen nächstens einen geeigneten Verwalter zu geben; inzwischen sollen sie auch den Schreiberbeibehalten und sich von ihm wöchentlich Rechnung geben lassen. Absch. 422. g. 007. (1000). Die V ka-tholische» Orte, deren jedes der Äbtissin »nd dem Convcnt 100 Kronen auf sechs Jahre unverzinslich dar-üeliehen hat, bitten Glarns, dem Gotteshaus ebenfalls einen Vorschuß zu machen, was dieses in den Abschied"ünint. Absch. 425. Ii. 008. (1001). Nach Anhörung eines Berichtes des Hofmeisters des Klosters werdenbrei Gesandle bezeichnet, welche die Angelegenheiten desselben mit den Frauen in'S Reine bringen sollen,^'kelmeister Schmid von Uri wird bevollmächtigt, dem Kloster 3000 Gld. zu leihen. Absch. 428. 0. 009.