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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1388
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1388 Thurgau.

aber spreche die Äbtissin das Eigenthum desselben an; sie bitten daher um Schnz oder um Ablösung ihresRechtes. Die Parteien werden auf nächste Jahrrechnuug gewiesen. Absch. 168. x. - 585. (1591). Das Ge-such von Äbtissin und Couvent um Fenster mit der Eidgenossen Wappen in die neuerbaute Kirche wird inden Abschied genommen. Absch. 178. I. 58k. (1591). In dem Anstand zwischen Dießenhofcn und deinGotteshaus wird gesprochen, der Guardian soll seine Ansprache von 190 Gld. an die von Dießenhofen auf-geben, für ihr Recht an dem halben Weiher sollen denen von Dießenhofen 900 Gld. bezahlt werden und dannder Weiher dem Kloster für ewig als Eigcnthnm gehören; sobald die von Dießenhofen erkläre», daß sie diesenSpruch annehme», soll der Vertrag durch den Landschreiber ausgefertigt werden. Ikicl. z-. - 587. (1592).Äbtissin und Couvent bitten nochmals um Fenster mit der Eidgenossen Ehrenwappen in ihre nenerbante Kirche.Wird in den Abschied genommen. Absch. 210. n. 588. (1592). Zu Erreichung einer Verständigung zwischendem Kloster Paradies und der Stadt Dießenhofen sollen beide Parteien ans nächste Tagsaznng nach Badencitirt werden. Absch. 218. g. 589. (1595). Die VII katholischen Orte sollen ihre Gesandten ans nächsteTagsaznng zu Baden instruiren: 1. in Betreff Bewilligung an das Kloster Paradies, von dem N vllenbergischen Kloster-frauengeld etwas aufzubrechen, um einige Beschwerden abzulösen und den verkauften Wald Kohlfirst wieder zuHänden zu ziehen; 2. über Angelegenheiten der katholischen Religion und des Schultheißenamts zu Dießen-Hofen. Absch. 275. i. 530. (1596). Auf der bevorstehenden Tagsaznng zu Baden wollen die V katholischenOrte im Verein mit dem Gesandten von Glarns darauf halten, daß das Kloster Paradies im Weidgangstrcitmit dein Kloster zu Dießenhofen in seinen Rechte» geschirmt werde. Schwyz soll inzwischen den Landvogt in«Thnrgan beauftragen, über ine Anstände wegendes Regiments" zu Dießenhofen einen Untersuch anzustellenund darüber zu berichten. Absch. 295. Ii. 531. (1596). Rochus Nachbnr, Bauherr des Klosters, berichtetüber dessen Anstände mit denen von Dießenhofen wegen des Zehntens, und mit Hans zum Thurn wegen desWeidgangs. Da nn» diese Händel zu Baden vorkommen werden, so sollen die Gesandten dahin sich zuvormit dein Bauherrn bespreche», damit man in» Rechten den nöthige» Bericht geben kann; auch über den voinKloster prätendirten Weidgang im verkauften Wald Kohlfirst sollen die Gesandten ans die Jahrrechnuug z»Baden instrnirt werden. Absch. 901. cl. 533. (1596). Die sechs Schirmvrte des Klosters geben ihre Ein-willigung, daß mit dem Prediger zu Neftenbach wegen seiner Pfründe eine gütliche Vereinbarung getroffenwerde. Absch. 316. m. 51)3. (1596). Lucern soll den Gültbrief von 9000 Gld. ans das Kloster Paradiesgegen Christof Tschndi von Glarns in der sechs Schirmorte Namen besiegeln. Absch. 318. st. 534. (1597).Wegen Eingriffen in die Rechte des Klosters will man auf nächster Tagsaznng zu Baden mit Zürich undSchaphausen sprechen. Absch. 325. 1. 535. (1597). Man findet, daß Lncern mit seinem Auftrag an de»Landvogt in Betreff des Klosters Paradies wohl gethau habe; ans nächste Tagsaznng soll man den Gesandte»Vollmachten ertheilen, damit der Bauherr den Klosterbau vollenden könne. Absch. 328. In 53K. (1597).Die Gesandten, welche dieser Tage nach Appenzell gehen werde», erhalten Auftrag, über den Bau des Klostersund andere Dinge sich zu erkundigen und darüber zu berichten. Absch. 336. k. 537. (1597). Landamma»»Waser, der mit Beaugenschcinigung des Klostcrbaues beauftragt worden war, erstattet befriedigenden Bericht.Wird verdankt und die Verantwortung des Bauherrn genehm gehalten. Nichts dcstoweniger will man stetsein wachsames Auge haben, um bei Zeiten Allem begegnen zu können.' Absch. 340. x;. 538. (1598). Be-züglich des Weidgangstreites zwischen den Klöstern Paradies und Dießenhofen solle» die Gesandten der katho-lischen Orte auf die Tagsaznng zu Baden instrnirt werden, damit endlich eine Abtheilnng gemacht werde.