1386
Thurgau.
Lucern soll dafür sorgen, daß die abgesezte Äbtissin und ihre Schwester so bald als möglich nach Maylandgeschikt und die erlaufenen Kosten ans deren Vermögen getilgt werden. Absch. 126. m. — 566. (1590). JunkerHans Melchior Steinbock von Waldshnt stellt an die V katholischen Orte und Glarus das Gesuch, manmöchte ihm gestatten, die Gülten seiner Basen, der gewesenen Äbtissin des Klosters Paradies und derenSchwester, welche, wie er höre, zu Geld gemacht werden sollen, einlösen zu dürfen; ferner möchte man ihmdie im Kloster zurükgelassenen Kleider derselben und acht in das Kloster geliehene Tischbccher mit seinemFamilienwappen verabfolgen. Entsprochen; dabei wird verfügt, wie die Schulden der Äbtissin getilgt werdensollen. Absch. 123. p. — 567. (1590). Die Rechnung des Guardians und Bauherrn wird genehmigt. Ikicl. q.568. (1590). Die Klosterfrauen werden schriftlich angefragt, ob sie die beiden Schwestern (?) des Dcchanten vonEinsiedeln wieder in das Kloster aufnehmen oder aber deren zugebrachtes Gut herausgeben wollen, damit mansie anderwärts unterbringen könne. Absch. 134. g. — 569. (1590). Der Baumeister sucht um die Bewilligungnach, zu Vollendung des Klosterbaues eine Steuer einsammeln zu dürfen. Das wird, wie früher, bewilligetund Lucern beauftragt, ihm die »öthigen Scheine auszufertigen. In Betreff des Zugrcchts über einen vcr-kauften Wald will man mit Zürich Nüksprache nehmen. Ibid. i. — 576. (1590). Weil Vogt Betschart überdie Späne zwischen dem Gotteshans und denen von ^Dießenhofen genaue Kenntniß hat, soll er auf den19. Juli dorthin sich verfügen und inzwischen, bis die andern Gesandten auch ankommen werden, mit deinGuardian über die Sachen sich besprechen. Auch Jnnker Kaspar Ringt soll am 23. Juli daselbst sich ein-finden und mit den andern Gesandten die Späne gütlich austragen helfen. Ersteres wird Schwyz, lezteresSchaphausen in den Abschied gestellt. Absch. 138. Iik. — 571. (1590). Der Guardian verantwortet sich gegendie Anklagen derer von Dießenhofen. Ans seinen Wunsch gibt Burgermeister Meyer Bericht, wie diese, durchihren Sekelmeister aufgewiegelt, dem Guardian gedroht haben und mit dem Nachrichter hinnntergezogcn seien.Da sich aus diesen Mittheilungen ergibt, daß die von Dießenhofen sich grob verfehlt haben, wird ihnen ge-schrieben, sie sollen, wenn sie einige Rechte am Gotteshaus, an den hohen und nieder» Gerichten, am Weiherund an andern Dingen daselbst zu haben glauben, ihre Rechtstitel auf nächster Tagsaznng zu Baden auflege».Heimzubringen. Absch. 144. lc. — 572. (1590). Peter Feer und Landammann Schiltcr erstatten Bericht überden Fortgang des Klosterbanes. Darüber sollen die Gesandten ans nächsten Tag zu Baden instrnirt werde»!den Frauen wird geschrieben, bis auf weitern Bescheid sich an die zu Baden erlassene Verordnung zu halte».Absch. 146. I. — 573. (1590). NochuS Nachkur, Baumeister des Klosters, führt Klage gegen Schultheißund Rath zu Dießenhofen wegen Eingriffen und Beleidigungen. Die von Dießcnhofcn suchen sich darüber z»verantworten und verlangen Schuz und Schirm. Nach Abhörnng der vorgelegten Urkunden wird erkannt: Die An-stände über die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und über den Weiher bleiben bis auf nächste Tagsaznng verschöbe»,fiir die angethanen Beleidigungen und den erwiesenen Troz sollen die von Dießenhofen den IX Orten 50 Gld.und dem Kloster 100 Gld. an Kosten und Schaden binnen Monatsfrist als Buße bezahlen, mit dem Rechtedes Regresses auf die Schuldigen. Absch. 149. f. — 574. (1590). Wegen neuerlichen Unordnungen in delVerwaltung des Klosters werden Landammann Schilter, Landammann Hässi und der Landvogt zu Bade» be-auftragt, die Ordnung daselbst wieder herzustellen; was sie anordnen, bei dem soll es gänzlich sein Verbleibe»haben. Ibicl. q. — 575. (1590). Man findet rathsam, die frühern Gesandten nochmals nach Paradies Z»sende», um über alle Anstände gründliche Untersuchung anzustellen und die Originalbriefe der Freiheiten desKlosters in Sicherheit zu bringen. Absch. 152. v. — 576. (1590). Gemäß des lezten Abschiedes zu Bade»