Thurga».
9>cht als Frauen, sondern nur als Laienschwestcrn aiigcnoninien werden. 13. WaS einer Frau von ihrenEltern oder Verwandten gcschikt wird, soll sie zur Disposition der Äbtissin stellen; der Nachlaß einer ver-stvrbcnen Frau fällt dem Kloster anhcim. 14. Zu Beförderung des Klostcrbanes wird dem Bauherrn be-willigt, 2000 Gld. ans die Klostcrgiitcr aufzunehmen. 15. Die Verwaltung wird dem Bauherrn, GuardianRochus Nachbur, übertrage», jedoch soll er darüber fleißig Rechnung ablegen und die Äbtissin und die Frauenüber vorstehende Verfügungen belehren. — DaS dem Nuntius für die in dieser Sache gehabte» Kosten undMühe angebotene Gescheut hat derselbe abgelehnt. Absch. 91.- 553. (1589). Gegen den NnntinS wird der Wunschausgesprochen, es möchten die Nrtheile über die gewesene Äbtissin und deren Schwester vollzogen und die zweiwinder betheiligten Frauen sammt ihren Hcimstener» in Hermctschwyl und Gnadcnthal untergebracht werden.Die Verfügungen in Betreff des Klosterbaues und die Aufnahme von 2900 Gld. werden gut geheißen. Absch.95. I,. —_ 554.. (1589). Wegen Unterbringung der abgcsezten Äbtissin und ihrer Schwester in einem derUi'anenllöstcr im Thurgau will man Nachfrage halten, die zwei andern Frauen möchte man zu GnadcnthalUnd in, Schwestcrhans zu Bremgarten unterbringen, alle unter Mitgabe ihrer Aussteuer. Absch. 97. p. —655. (1589). Schwyz soll sich bei den Frauen zu Steinen erknndigcn, ob sie die abgesezte Äbtissin und derenSchwester gegen angemessene Bezahlung anfnehmen wollen, und darüber nach Lncern berichten. Absch. 99. ». —55l>. (1589). Uri wird angefragt, ob es die abgesezte Äbtissin nnd deren Schwester übernehme» wolle, unterMitgäbe ihres Vermögens von 1400 Gld. Man wünscht eine Erklärung darüber auf den Tag zn Lucern.^bsch. 101. u. — 557. (1589). Die Boten nach Baden sollen Vollmacht mitbringe» in Betreff Verabfolgung9on 100 Gld. an die Schwester des Priors von St. Urban, gewesene Nonne in Paradies. Absch. 104. j.—^8. (1589). Ferner sollen sie instrnirt werden in Betreff der abgesezte» Äbtissin und ihrer Schwester nnd^bcr „ynbcschlicßnng" der Klöster Münstcrlingcn nnd Dicßenhofen. Ibül. g. — 55i). (1589). Hinsichtlich derUnterbringung der gebüßten Franc» des Klosters wird verordnet, die Äbtissin nnd ihre Schwester sammtHrem Gut sollen im Kloster Engelbcrg, eine Frau in Hermetschwpl »nd die andere in Gnadenthal versorgtwerden, gemäß Ertanntniß des päpstlichen Legaten. Absch. 105. m. — 5K0. (1589). Es wird bestätigt, daßdw abgesezte Äbtissin nnd ihre Schwester in Engelbcrg, die andern zwei Franc» aber in Gnadenthal nndHermctschwyl untergebracht werden sollen. Absch. 107. Ic. — 5l>1. (1589). Die Kosten für Sendung desPropsts und Lentpricstcrs von Lnccrn in's Kloster Paradies, um die bisherige Äbtissin abznsczcn nnd eine'w»e zu erwählen, ferner um die nöthige» Anordnungen zu treffen hinsichtlich der Haushaltung, der Refor-Wcition »nd des Klostcrbanes, werden ans de» für lcztern bestimmten Geldern getilgt. Absch. 117. li. —^2. (1589). Mit dem Legaten wird Rüksprache genommen dafür zn sorgen, daß man der abgesezte» Äbtissinhl. Drcikönigentag, ohne Schaden deS Klosters, loS werde. Absch. 119. A. — 5f>3. (1589). Ans den Be-ucht des Provincials in Betreff der abgesezte» Äbtissin wird der Legat ersucht, dieselbe seinem Erbieten gemäßw einen, Franenkloster zn Mayland unterzubringen. Der Vorschlag des Provincials über Versorgung derWidern Frauen wird in den Abschied genommen. (Mit Schreiben vom 29. Deccmber haben sich die V Ortew'ch an de» Erzbischvf von Mayland um Anfnahme dieser Frauen in ein dortiges Kloster gewendet. Staats-archiv Lnccrn, Actcnband 33). Absch. 123. <i. — 5<i4. (1589). Johann Müller, Pfarrer zn Lnccrn, als Bei-stand des DcchantS zn Einsiedel», verwendet sich für dessen Brnderstöchter, die mit der abgesezte» Äbtissin amweifte» Verkehr gehabt haben, man möchte sie wieder in's Kloster znrütkehren lassen, weil aus der Unter-schling deren Unschuld an den Tag gekommen sei. Wird in den Abschied genommen. Uncl. 0. — 5K5 (1590).
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