Thnrga».
1383
Kloster 4009 Gld., für den neuen Bau 5000 Md., den drei Hofmeistern 1908 Md. 12 Bz., für Kirchen-Zierden 1920 Gld., in Sninma 12,528 Md. 12 Bz., was die Ursache ist, daß so wenig Baarschaft vorhandenist- U>i<1. o. — 537. (1588). Schließlich wird verfügt, die Altartafcln, alle Kirchenzierde» und MeßgewänderZur Verwahrung in das Gotteshaus St. Katharincnthal, die noch vorhandenen Briefe in das GotteshansRheinau zu bringen. 1IM. ct. — 538. (1588). Auf künftigen Tag zu Baden soll über den bevorstehenden^lvsterban und Samnilnng von Beisteuern instrnirt werden. Absch. 44. g. — 533. (1588). Die V katholische»DUe nebst Glarus bitte» um eine Brandstener zum Wiederaufbau des abgebrannten Klosters. Heimzubringen,^lbsch. 4g p „ 544) (1588). Die Gesandten der V katholischen Orte und von Glarns bestätige» den Guar-dian Rochus Nachbanr von Lncern als Baumeister des Klosters und verordnen, daß er alle gutherzigenChristen nm die Brandstener angehen solle, ferner daß die nöthigen Anleihen für den Bau auf den Gütern
Klosters zu versichern seien, und daß er über alle Ausgaben und Einnahmen ordentliche Rechnung führe.Iiü<1. y. 544. (1588). Der lezte Beschluß in Betreff des Klosters wird bestätigt. Nächstens wird derGuardian von Lncern anfangen, die Brandstcnern einzusammeln. Absch. 49. g. — 542. (1588). Dem Guar-dian werden für das Einsammeln der Stenern Scheine ausgestellt. Landammann Waser wird beauftragt, denFortgang des Baues zn überwachen. Absch. 54. rv. — 543. (15^8). Da der Wiederaufbau des Gotteshauses^»e große Kosten nicht wohl geschehen kann, so werden die IV evangelischen Städte von den sechs Orten ganzst'Nindlich um Unterstnznng ersucht. Diese nehmen das Ansuchen n<1 instrnvnclnm. Ibiil. y. — 544. (1588).
V katholischen Orte erneuern als Schnz- und Schirmherren des Gotteshauses ihr Ansuchen an die andernVerabfolgnng einer Brandstener. Wird nnter entsprechenden Znsichernngcn in den Abschied ge-"o»»nen. Absch. 93. ii. — 545. (1588). Die von Dießenhvfcn werden an die versprochene Beisteuer erinnert,^bsth. 98. I. — 54f». (1589). Mit dem päpstlichen Legaten wird in Betreff der Äbtissin und ihrer SchwesterÄtikspvache genommen. Oberst Krepsingcr von Lncern und Vogt Uetschart von Schwyz sollen deßwcgcn imstloster Rheinau zusammenkommen. Absch. 82. i;. — 547. (1589). Instruction für die Abgeordneten in'sstlostcr zu Beseitigung verschiedener daselbst eingerissener Unordnungen. Absch. 84. cs. — 548. (1589). Die^sandten von Lncern und Schwyz, welche im Auftrag der V Orte im .Kloster Untersuchung anstellen hattensüssen, sowie der päpstliche Legat erstatten Bericht über die, aufgenommenen Verhöre. Daraus ergibt sich,^st dort große Unordnung und Sittenlvsigkeit herrscht; da man aber über Einzelnes noch nähere Aufschlüsseklangt, bittet der Legat mündlich und schriftlich, es bei dem, was vorliege, bewenden zu lassen, indem nähere^'vrternngen nur Ärgernis, und Unruhen erregen und noch andere geistliche und weltliche Personen in denHandel ziehen wurde»; wenigstens möchte man 14 Tage Aufschub gewähren, damit er durch einen Commissär^ Sachen nochmals untersuchen und den Proceß fvrmiroN lassen könne, den Prvceß und die Urtheile wolledann beiden Gesandten zu gntfindendcr Berichterstattung an die Orte vorlegen. Man will nun die Sacheeinstweilen auf sich beruhen lassen, dagegen die Helfershelfern, der Äbtissin verhafte» und nach Lncern in's^fängniß bringen lassen, damit die Sache desto gründlicher weiter geführt werde» kann. Landammann Tanner,^ter Faer und Vogt Beischart sollen nochmals nach Paradies sich verfügen und über den Hanshalt und den^n» des Klosters und die Verwahrung der Äbtissin das Nöthigc anordnen. Dem Guardian wird die Voll-^dn>,g yeg Baues und die weltliche Haushaltung im Kloster übertrage» und mit dem Legate» Rnksprachc^"vinnwn bezüglich des Prälaten von Rheinau und des ProvincialS des Narfüßerordens, welche in diese nn-^»bere Sache mit der Äbtissin auch verflochten sind. (Der Abt von Rheinau wurde einige Zeit mit Gefänglich