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Thurgau.
Meinung, die Frauen zu vertheilen und in St. Katharinenthal bei Dießenhofen, in Mllnsterlingen, Feldbachund Dänikon unterzubringen, aber immerhin so, daß die Frauen den Gottesdienst nach ihrer Regel verrichte»!können; die noch nicht eingekleideten Töchter wolle man bis zur Vollendung des Baues ihren Eltern Heimschiken,sie aber später, wenn sie dann noch Lust und Wille» zum Eintritt haben, in das Gotteshans wieder auf-nehmen. Bis zur Vollendung des Baues sollen die in den verschiedenen Klöstern untergebrachten Frane»auf deren Kosten versorgt werden. Absch. 43. n. — 535. (1588). 1. Die Gesandten sprechen im Name»ihrer Herren und Obern der Äbtissin und dem Convcnt ihre aufrichtige Theilnahme ans. 2. Wird verfügt,das neue Kloster soll an der Stelle des abgebrannten aufgebaut werden. 3. Es soll alles Branchbare ansdem Schutt zu Ehren gezogen werden. 4. Damit der Bau sofort beginnen könne, sollen die Orte einen Vor-schuß von 6000 Fl. machen; was von dieser Summe nicht verbraucht wird, soll sicher angelegt werden, damitman es später zu Ablösung des Hauptgnts verwenden kann. 5. Der Guardian des Barfiißerordens zu Lncerttwird zum Baumeister ernannt; Lucern soll ihm einen iin Namen der sechs regierenden Orte ausgefertigte»Bettelbrief zum Sammeln von Brandstenern ausstellen; für den Gottesdienst und die Beichte soll er eine»andern Priester neben sich haben, damit er ungestört dem Bau obliegen kann n. s. w. 6. Junker Hans vo»Schellenberg erbietet seine, der Stadt und des Klosters Dießenhofen nachbarliche Unterstüzung mit eichene«»und anderm Holz, auch mit Tagwen seiner Nnterthanen, was freundlich verdankt wird. Der Einladung derHerren der Stadt Schaffhansen zu einer Mahlzeit willfahren die Gesandten, versichern unter Verdankung derfreundlichen Aufnahme, diese ihren Herren und Obern anrühmen zu wollen, und bitten, Schasfhausen möchtein seiner nachbarlichen Gesinnung gegen das Gotteshaus verharren und besonders zu Beförderung des Bauesmit Mauer- nnd Kalksteinen behülflich sein. 7. Man soll denen, welche Vrandsteueru geben möchten, mitGebühr nach Gestaltsame der Steuer begegnen. 8. Darüber, wo man die geretteten Kostbarkeiten, Meß-gewänder und Corporalia, sowie die Briefe bis zur Vollendung des Klosterbanes sicher versorgen wolle,soll später berathschlagt werden. 0. Um das Vermögen des Gotteshauses gelegentlich bereinigen zu könne»,sollen die Orte, in denen solche Güter liegen, ihre Unterthanen anhalten, dieselben gewissenhaft anzugeben^>0. Die durch den Brand zerstörten Briefe soll man beförderlich wieder aufrichten lassen, damit die Bauer»,welche dem Gotteshaus etwas schulden nnd sich dafür verschrieben haben, dieses nicht ableugnen können. HerlHagenbach zu Schasfhausen begehrt seinen Schuldbrief von 2200 Gld., falls er zu Grnnde gegangen sei, wiederaufrichten zu lassen, da er noch eine Abschrift davon besize. l l. Die jungen Töchter möchte die Äbtissin gernebei sich behalten, will es aber deren Verwandten anheimstellen, dieselben zu sich zn nehmen oder nicht, underklärt sich bereit, »ach Vollendung des Baues sie wieder in Schnz nnd Schirm zn nehmen nnd nach ihrerRegel zu erziehen. 12. Die Äbtissin wünscht den bisherigen Schaffner zn Dießcnhofen beizubehalten, da ermit Allem vertraut sei, dagegen hätte sie lieber keinen Schaffner mehr im Gotteshaus, um die daherige».Kosten zu ersparen. Ikici. d. — 53C,. (1588). Die Rechnung über des Gotteshauses Einkünfte erzeigt a»Fösen 64 Malter, Kernen 244 Mütt '/, Viertel, Roggen 14 Mütt, Haber 41 Malter 3 Viertel, Faß-mns 1 Mütt 2 Viertel, Zehnten der Dörfer zn Schlatt 70 Malter, von den Klvstergütcrn 200 Mallerallerlei Getreides, an Wein zu Neftenbach und andern umliegende» Dörfern 60 Saum, von des Gottes-hauses alten Reben 80 Saum nnd zn Schlatt 20 Saum, an Vodenzinsen 272 Gld. 2 Schl., jährlichen Zinse»200 Gld., in Summa sammt den Nestanzen an Getreide 751 Mltr. 2 Mütt 2'/, Vrtl., an Wein 160 Sani»,an Geld 1150 Gld. 17 Schl. I Krz. Seit sechs Jahren hat die Äbtissin ausgegeben: für Bauten im alte»