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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1381
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Thurgan.

und Scherzingen über Erbannng einer netten evangelischen Kirche abgeschlossenen Vertrag (6. <1. 31. März) bc-stätigen. Wird in den Abschied genommen. Absch. 262. b. 528. (1608). Die V katholischen Orte beauf-tragen den Landvogt, die Franc» bei ihrer Rcchtsamc des ZngS eines KanfcS jZugrecht) zn beschirmen. Absch.672. sf. 529. (1600). Es soll in den Abschied gestellt werden wegen de« Berges oder Allmend, so dieGemeinde wie auch Heinrich Hoffen zn Landschlacht in der Landschaft Thnrgan, aber in den nieder» Gerichtendes Gotteshauses Miinstcrlingen, betrifft, damit die Gesandte» auf die Jahrrcchnnng zu Baden Befehl er-halte», das Gotteshaus bei seinen Rechtsamen zu schirmen. Absch. 690. o. - 530 (1614). In Betreff derBeschwerden des Gotteshauses wegen seines SpanS init den Kirchgenosscn von Landschlacht über d,e Gerichts -Herrlichkeit, deren halbe» Theil die Bauern gekauft habe», soll nach Baden instrnirt werden. Man glaubt, fürdas Gotteshaus wäre das beste Mittel, zur Ruhe zn gelangen, wenn cS den Zngschilling bezahlen würde.Absch. 864. o. - 531. (1615). Das Begehren der Frauen von Miinstcrlingen, kraft eines ihrem Gotteshausbar Fahren gegebenen Scheins ihnen die jährliche Rechnungsablage zu Baden zu erlassen und ihnen zn gcstatten, den, Abt von Einsiedel», ihrem Collator, Rechnung zu geben, wird von den V katholischen Orten auf"«e künftige Confercnz verschoben. Absch. 889. I.

m. Paradies.

Art. 532. (1587). Am 21. November ist das Fraueiikloster Paradies sainint der .Kirche gänzlich abgabrannt; nun erstattet der von Lncern im Namen der Schirmorte dahin gesandte Sckclmeister HoldermeyerA"en Bericht, den die Boten in den Abschied nehmen. Damit aber in der Sache etwas geschehe und demGotteshaus und dem Gottesdienst, der vor Jahren mit soviel Mühe und Arbeit in seinen frühen, Standgebracht worden ist, wieder aufgeholfen und die betrübten Franc» getröstet werden, wird a»f Genchimgnnghin beschlossen, Holdermeyer, Vogt Bctschart nnd Landammann Häsfi sollen sich sobald als möglich dahin e-geben, über den ncne» Bau sich bcrathe» nnd die Nachbar», als Schaffhanse», de» Herrn von Schellenberg,die von Dießcnhofcn n. A. m. um Beisteuer an Baumaterialien anspreche»; ferner wird ihnen aufgetragen, dieÄbtissin nnd die Franc» zn trösten und die Kostbarkeiten in Sicherheit zn bringen; am 21. Dccember sollensie sich im Kloster Rheinau einfinden, inzwischen jedes Ort seine» Bescheid nach Luccrn einsende», dam.t esdie Instruction ausfertigen kann. Sodann soll Lncern auch mit dem päpstlichen Legaten und m.t dem ^.rmbincial des Barfüßer-Ordens sich berathcn über eine einstweilige Wohnung für die Franc». Endlich wirberathschlagt in Betreff der Fra» Äbtissin nnd ihrer Verwaltung, damit man zu gelegener Zeit das Auge'"cssene verfügen könne. Absch. 41. n. - 533. (1587). Die Abordnung nach den, Kloster Paradies wird gutgeheißen - die Gesandten sollen sich nunmehr dahin begeben, um gemäß des gersauifchcn Abschiedes zu hau e n.Absch. 42. n. - 534. (1588). Der Provincial ertheilt auf die Frage» der hieher Abgeordneten der sechsSchirmorte umständlich Auskunft. Nach den, angestellten Untersuch könne Niemanden die Schuld an, Brand-"»gliik beigemessen werden; seine Bemühungen in Constanz, die Frauen nntcrzubringen, seien ohne Erfo gSeesen ,c. Herr Hans, der Beichtiger des Gotteshauses, erklärt sich bereit, die Rechnung abzulegen, damitNiemand gegen ihn oder Andere einen Argwohn habe. Da inzwischen zu spät geworden ist, um mit denFrauen zn reden, wird der Provincial ersucht, bei der Frau Äbtissin sich z» erkundigen, wie viel Baarschaft»»d Anderes noch vorhanden sei, damit ni» so eher zum Wiederaufbau geschritten werden kann, denn mch^aufbrechen gcriethe das Gotteshaus in Schulde»; man werde durchaus nicht gestatten, daß demselben"bias von seinen Rechtsamen nnd Einkünften verkauft werde; daneben wird ihn, eröffnet, eS sei der sech r e