Thurgan.
1370
Kloster legt über seine Einnahmen nnd Ansgaben Nechnung ab. Gemäß derselben verbleiben als Guthabendes Klosters 120 Mltr. Fäscn, 15 Miitt I Vrtl. 3 Jmmi Kernen, 14 Mltr. 2 Mütt Haber, 41 Gld. 12 Schl.6 Den. an Geld, 7 Fuder 2 Eimer Wein; die laufenden Schulden betragen 1300 Gld. an Capital nnd513 Gld. an Zinsen, und die aufgenommenen Anleihen 8620 Gld. Absch. 51. c. — 505. (1588). Um dieSchulden und Zinse von der frühem Verwaltung her tilgen zu können, wird dem gegeuwärtigeu Vater eineAnleihe von 2000 Gld. bewilligt. Dabei wird die Sache in den Abschied genommen, um eine Ordnung inBetreff der Väter zu bcrathen. Absch. 54. u. — 500. (1500). Zwei Schreiben des Landvvgts nnd des PriorsZu Jttingeu werden in den Abschied genommen. Absch. 157. c. — 507. (1601). In Betreff der AnständeZwischen dem Prior nnd seinem Lehenmann Otto Bäschli wird dem Landvogt geschrieben, er soll gemäß desZu Baden aufgerichteten Vertrags lezter» dazu anhalten, dem Kloster den Nevcrsbrief auszustellen. Davonwird an Zürich Mitthcilnng gemacht; die Gesandten auf nächste Jahrrechnnngstagsaznng sollen darüber instrnirtwerden. Absch. 428. <?. — 508. (1606). Der Prior zu Illingen macht eine Anzeige in Betreff des von seinemGlanben und Orden abgefallenen Priors zu Buxheim. Absch. 587. k. — 500. (1609). Mit dem Herrn vonHerdern soll man wegen der vom Vater von Illingen nach Herder» schuldigen Gült freundliche Nüksprachchalten. Absch. 707. i.
ü. Kalchrain.
Art. 510. (1588). Bei der Rechnnngsablage des Klosters kommen der Frau Äbtissin noch zu gut 1 Mltr.und Vrtl. Haber nnd 148 Gld. 14 Schl. 9 Den. an Geld, dazu hat das Kloster an Nestanzen 24 Mltr.Kernen, 15 Mltr. Haber nnd 270 Gld. Die Nechnung wird genehmigt. Anläßlich bittet das Kloster umErlaß der jährlichen Nechnnngsstcllnng. Absch. 51. cl. — 511. (1590). Da die Priorin, die sich mit einemPriester vergangen hat, um Verzeihung bittet, so will man sich für sie beim Nuntius verwenden, in Erwägung,daß sie sonst ein tugendhaftes Leben geführt und das Kloster gut verwaltet hat. Absch. 156. Ir.
i. Kathanncnthal.
Art. 512. (1588). Ncchnungsablage der Frauen des Klosters St. Katharinenthal bei Dießcnhofcn. DieEinnahmen betragen 6333 Pfd. 4 Schl. 7 H., die Ansgaben 5703 Pfd. 3 Schl., es verbleiben demnach im»Lädli oder Scckcl" 679 Pfd. 16 Schl. 7 H. Die Rechnung wird genehmigt, die Bitte der Frauen aber,>h»en gemäß der Abschiede von 1534 nnd 1539 die jährliche Nechnungsstellnng zu erlassen, in den Abschiedgenommen. Absch. 51. h. — 513. (1588). Schwhz soll mit dem Nuntius in Betreff der Frauen zu Dießen-Hofen Rüksprache nehmen. Absch. 70. p. — 514. (1589). Klage der Ritterschaft im Hegau über die vomNuntius im Frauenklostcr St. Katharinenthal vorgenommenen Neuerungen. (S. Absch. 85. i.).— 515. (1602).Ju Entsprechung der Bitte der Priorin und des Convents, man möchte auf die Ankunft des Provincials zweiGesandte dorthin schiken, um den Verhandlungen beizuwohnen, werden Landammann Schilter nnd Beat JakobFrey, alt-Landvogt im Thnrgan, damit beauftragt. Absch. 474. ii. — 510. (1608). In Betreff des Handelswit Zürich wegen der Keller von Basadingcn weiß jeder Gesandte seinen Obern zu berichten, was der Ge-sandte von Lncern dort ausgerichtet, was man dorthin geschrieben und dem Landvogt oder Statthalter auf-getragen hat, mit Schultheiß und Rath zu Dießenhvfen wegen ihres in dieser Sache begangenen Frevels zu^den. Absch. 652. 1c. — 517- (1608). Die Gesandten sollen ihren Obern rcferircn, was der Hofmeister desGotteshauses der Lehen halber vorgebracht hat. Absch. 676. k. — 518. (1609). Die Klage des Gotteshauses