Thnrgau.
zuwohnen. Absch. 262. a. — 492. (1594). Da in Abwesenheit der eidgenössischen Gesandten ein nener Abt(Jacobus II. Walkmeister von Norschach) erwählt worden ist, so wird beschlossen, in Znknnft solches nichtmehr zu dulden. Absch. 269. n. — 499. (1603). Der Nuntius fordert die katholischen Orte auf, den Abtgegen die ihm begegneten Unbilligkeiten zu schirmen. (S. Absch. 493, >U; 494, <U). — 494. (1604). Der neueAbt (Matthias Stähelin aus Fischingen) stellt das Gcsnch, in Verüksichtignng der Armnth seines .Klosters aufseine nächsten Sonntag stattfindende Benediction keine Gesandten zu schiken. Es wird für dießmal entsprochen.Absch. 542. o.
k. Frauenfeld (Kapuziner).
Art. 495. (1594). Die V Orte bewilligen einstimmig die Erbauung des Kapuzinerklosters, welches derLandschreiber zu Franenfeld, Hans Ulrich Locher, ans seinem Eigenthum errichten will, und schreiben an denLandvogt und an den Bischof von Cvnstanz für Betreibung der Sache. Absch. 270. <z. — 490. (1595). DaZürich ans Anstiften der Evangelischen zu Francnfeld die Errichtung des Kapnzinerklosters zu hintertreibensucht, so wird ihm geschrieben, daß man sich darüber verwundere und den Landschreiber fortzufahren beauftragthabe. Absch. 279. e. — 497. (1596). Weil man von dem neuen Kapnzinerklvstcr für die katholische Religiongroßen Nuzen erwartet, soll jedes Ort 100 Gld. daran beisteuern; darüber sollen die Gesandten Vollmachtnach Baden mitbringen, wo man dann auch Freiburg und Solothnrn lim Fenster und Wappen ansprechenwill. Absch. 295. g. — 498. (1596). Die V katholischen Orte stelle» an Frcibnrg und Solothnrn das An-suchen um Fenster mit ihren Ehrenwappen in das Kapnzinerkloster zu Frauenfeld. Diese stellen eine will-fahrende Antwort ihrer Herren und Obern in Aussicht. Absch. 296. 8. — 499. (1602). Die Gesandten sottendie Verantwortung der Kapuziner zu Franenfeld über die schwere Anklage Zürichs, als hätten sie wider denLandfrieden und die evangelische Lehre gröblich geredet, ihren Obrigkeiten hinterbringen, damit man sich zuBaden zu verhalten weiß. Absch. 459. g. — 509. (1602). Der Provincial der Kapuziner zeigt an, daß erdie in Solothnrn gegen den U. Sebastianns zu Frauenfeld eröffneten Klagen nach genauem Untersuch alsgrundlos erfunden habe, was er durch Kundschaften beweisen könne; zugleich beschwert er sich über den vielenTroz, der ihnen zu Zürich, in den gemeinen Vogtcien und namentlich zu Baden begegne, und bittet, manmöchte sie in Ruhe lassen. Die Gesandten von Zürich begehren Abschriften der eingelegten Kundschaften, umsie denen, welche anders berichtet haben, vorweisen zu können. Absch. 460. f. — 501. (1602). Die Klagschriftder Kapuziner zu Franenfeld über die Beleidigungen und Mißhandlungen, die ihnen im zürcherischen DorfTruttikon begegnet sind, wird Zürich mitgetheilt. Absch. 464. i. ^
g. Illingen.
<S. auch Kirchliches und GlaubenSsachen ».).
Art. 502. (1587). Den Boten ans nächsten Tag zu Baden sollen Vollmachten mitgegeben werden zubeschließen, daß man keinen Ausländer mehr in der Karthanse Illingen regieren lasse, ans bekannten Gründen.Absch. 42. m. — 509. (1588). Lncern berichtet, das Gotteshans sei in bedeutende Schulden gekommen, weilstets ausländische Priore dahin gesezt werden, welche gegen Versaz der Güter viel Geld borgen und es dannmit sich fortnehmen; man möchte nun dem gegenwärtigen Vater des Klosters erlauben, 200 Kronen aufzu-nehmen, um damit die laufenden Schulden tilgen zu können. Bewilligt; gleichzeitig wird verordnet, daß diemit Abnahme der Klosterrechnnngeu beauftragten Gesandten untersuchen sollen, wie in diesem und andernKlöstern eine Ordnung in Betreff der Schulde» gemacht werden könne. Absch. 46. Ic. — 504. (1588). Das