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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurga».

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Absch. 492. e. 47k. (1608). Dem Begehre» des Abts von Wettingen, Visitators des Gotteshauses Dänikon,betreffend Wahl und Benediction einer neuen Äbtissin wird entsprochen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß diealte Form gegenüber den Obrigkeiten und Amtleuten beobachtet werde. Uri und Schwyz nehmen es in denAbschied. Absch. 652. n. 477. (1608). Uri und Schwyz hatten ans dem lezten Tage zu Lucern ihre Ent-schließung über die Wahl und Benediction einer neuen Äbtissin zu Dänikon sich vorbehalten. Nun sprechendie übrigen Orte gegen sie die Erwartung aus, sie werden, da nichts Ungebührliches begehrt werde, ihrenEntschluß beförderlich nach Lnccrn schiken. Absch. 653. c. 478. (1669). Auf den Bericht, daß Zürich desGotteshauses Schnpflehen verleihen wolle, wird an die Äbtissin geschrieben, sie solle in aller BescheidenheitMit der Sache fürfahreu, und zugleich dem Landvogt aufgetragen, ihr dabei beholfen und' berathen zu sein.Gegen Zürich wird schriftlich die Verwunderung über sein Vorgehen ausgesprochen und es kraft des Land-friedens davon abgemahnt, nicht entsprechenden Falls soll es seine Gesandten nach Baden darüber instruiren.Absch. 681. o. 47!). (1609). Hans Ludwig Joner, genannt Nüpplin, von Franenfeld klagt im Namen desGotteshauses, daß diesem bei Verleihung einiger Lehengüter zu Aadvrf Eintrag geschehe, während es dochBriefe und Siegel besize, daß diese Lehen sein Eigenthnm seien und bei Erledigung nach Gefallen verliehenMerden können. Diese Briefe werden in Kräften belassen, die gegenwärtigen Lehenfälle aber werden eingestellt;die nach dem Thurgau verordneten Gesandten sollen die Sache untersuchen und je nach Befinden handeln.Absch. 597. ee. 480-485. (1609 n. 1610). Weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit s. Absch.706, 1U; 707, d; 709, I; 713, u; 722, u; 733, x. 480. (1611). Nach Vcrhörnng des Abschieds derbadischen Jahrrechnung soll jedes Ort seine Stimme über die Angelegenheit mit Dänikon nach Lucern schiken.Absch. 781. I.

ü. Fcldbach.

Art. 487. (1588). Gemäß der specificirtcü Rechnung beträgt daö Guthaben des Klosters Feldbach 62 Mltr.I Mütt Fäsen, 87 Mltr. 2 Mütt 1 Vrtl. Kernen, 26 Mltr. 2 Vtl. Roggen, 68 Mltr. 1 Mütt 1 Vtl. Haber,^ Mltr. Gerste, 8 Vrtl. Bohnen, 6 Mütt Erbsen, 35 Fuder 5 Eimer Wein, 244 Gld. 1 Schl. 7 Den. anGeld. Die Äbtissin bittet, ihr in Znknnft die Nechnnngsstcllnng zu erlassen. Absch. 51. o. 488. (1609).Die Bitte der Äbtissin um Fenster und Wappen in ihren Krcuzgang und ihr Erbieten, dieses mit ihrem und'hres Convents andächtigen Gebet zu verdienen, ^)ird all instrnenllum genommen. Absch. 697. r.

c>. Fischingcn.

Art. 489. z1588). Gemäß der Klosterrechnnng betragen die Gesammteinkünfte, in Geld angeschlagen,1928 Gld. 11 Schl. 4 Den., die Ausgaben dagegen 1530 Gld. 6 Schl. 3 Den., es erzeigt sich daher einBorschlag von 398 Gld. 5 Schl. 1 Den. Der Abt legt auch Rechenschaft ab über die während seiner Amts-berwaltung abgelösten Güter, über Bauten, über Anschaffung von Kirchcngeräthen, und bittet, ihm gemäß Ab-schied vom 9. Februar 1542 für die Zukunft die Rechnnngsstellnng zu erlassen. Absch. 51. Ii. 490. (1589).Es wird an den Papst zu Gunsten des Abts geschrieben. Absch. 104. 1. 491. (1594). Vor den Gesandtender regierenden Orte eröffnet Jvsna Doldcr im Name» des nenerwählten Abts, es sei früher üblich gewesen,daß der Convent bei Erwählung eines Abtes die Obrigkeiten von Ort zu Ort habe begrüßen müssen, wodurchdem Kloster allzngrvße Kosten erwachsen, daher bitte der Convent, man möchte dein nenerwählten Abt dieKonfirmation ertheilen und jene Reise wegen der zu großen Kosten erlassen. Entsprochen, jedoch ohnesConse-Plenz für die Znknnft; dem Landvogt aber wird aufgetragen, im Namen der Gesandte» der Benediction bei-

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