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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurau,

tigen Gotteshäuser das Gesuch, man mochte ihueu wegen der großen Unkosten die jährliche Rechnungsablageerlassen. Entsprochen, jedoch mit der Bedingung, daß sie ordentlichen Haushalt führen. Absch. U)1. Iili.

k. Bischofszell.

Art. 4K7. (1587). Da Joachim Stäbinger, Pfarrherr zu Zug und Lhorherr zu Bischvfszell, über einigeBeschwerden der Stift Bischofszell berichtet, so sollen die Gesandten, welche anderer Geschäfte wegen nächstensdahin abgehen werden, in der Sache Handel». An das Capitel zu Constanz wird geschrieben, es solle solcheNeuerung nicht zugeben und Gesandte zu obige» Boten schike», um gemeinsam die Sache zu berichtigen.Absch. 37. f. 4K8. (1587). Die Chorherren zu Bischofszell lassen durch Schultheiß Pfhffer den V katho-lischen Orten danken für den ihnen bisher erzeigten Schnz und Schirm, besonders in Betreff der Pfründe,welche der junge Männishofer von Constanz angesprochen hatte; der lezte Handel sei nun berichtiget, sie bittenaber, sie auch in Zukunft bei erlangten Abschieden zu schirmen. Absch. 39. e. 4K9. (1603). Schwyz sollseinem Bogt in Bischofszell befehlen, über das gottlose Leben der Chorherren Kundschaften aufzunehmen unddas Resultat auf nächste Tagsaznng einznberichten. Absch. 493. cl. 470. (1603). Schwhz soll sich über denBischofszeller Handel besser erkundigen und seinen Bericht nach Lncern senden. Absch. 494. Ii. 471. (1603).Auf der Tagsaznng zu Baden will man mit den Gesandten des Bischofs von Constanz Rüksprache haltenwegen des ärgerlichen üppigen Lebens der Chorherren und Beschimpfung der Eidgenossenschaft durch eine»derselben, damit solche Schmähungen und Lästerungen nach Verdienen bestraft werden. Absch. 503. g. 472-(1611). Custos und Capitel der St. Pelagienstift beschweren sich vor den V katholischen Orten, daß, nachdemder Propst ohne ihr Wissen resignirt habe, Domherr vr. Hager zu Constanz beim Papst die Ernennung zumPropst ausgebracht habe und in den Posseß gesezt zu werden begehre, was Alles Wider der Stift Statutenund wider der regierenden Orte Rechtsamen und Freiheiten sei. Demnach wird an die Stift und an Or. Hagergeschrieben, er möchte sich auf des Capitels gute Vertröstungdeß Päpstlichen Breve entzüchen" und sich derWahl unterwerfen, da es dann an der regierenden Orte Confirmativn auch nicht ermangeln werde. Deßhalbsoll jedes Ort seine Gesandten nach Baden mit Vollmachten abordnen, die Stift bei ihren Statuten, Frei-heiten und Gerechtigkeiten nicht allein in Betreff der Wahl des Propstes, sondern auch der Verleihung derCanonicate, von denen auch schon einige wider den Wortlaut der Nechtsamen der Stift verliehen worden sind,zu schirmen, und wie der Sache zu begegnen sein möchte, wenn sie sich über die gegenwärtige Wahl nichtvereinbaren könnten. Absch. 771. k. 473. (1616). Ans das Gesuch des Propsts und Capitels, für Anf-rechthaltung der von ihnen getroffenen Wahl des Jakob Wissenbach zum Chorherrn sorgen zu wollen, wirdder Nuntius ersucht, die vom Papst einem Andern ertheilte Election einzustellen. Dem Wissenbach werdendie erforderlichen Fürschreiben an den Papst und an Cardinal Borghese bewilligt. Absch. 914. r.

v. Dänikon.

Art. 474. (1588). Laut Rechnung der Äbtissin erzeigt sich ein Vorschuß von 6 Mltr. Fäsen, 258 MiittKernen, 33 Mltr. 1 Mütt Haber, 1 Mütt 1 Vtl. Roggen, 395 Gld. 10 Schl. 9 Den. an Geld; an Weinwurde mehr verbraucht als eingelegt 4 Fuder 13 Eimer. Folgt ein Verzeichnis; der Bauten, der abgelösten,angelegten nnd angekauften Güter (Gülten?), im Betrag von 5383 Gld. 7 Schl. 6 Den. Die Bitte der Äbtissin, ihrgemäß Abschied vom 10. Decembcr 1559 fürderhin die Ncchnnngsablage zu erlassen, wird in den Abschied ge-nommen. Absch. 51. i. 475. (1603). Der NnntinS sucht um die Ermächtigung des Abts von Wettinge»nach, das Gotteshaus Dänikon zu reformiren. Darüber soll jedes Ort seine Stimme nach Vncer» schike».