Thurgau.
evangelische Religion gciibt worden sei, sondern anch weil sie an den Gränzen der Grafschaft Kyburg liege undviele Unterthanen dorthin kirchgenössig seien, und ein guter Theil der Pfrundeinkiinfte ans dieser Grafschaftdurch Vergabung herstamme; zudem seien zu Gachnang mehr nicht als drei Personen, die zur Messe gehenund die sich daher mit der Kapelle Wohl behelfen könnten; nach der Ansicht Zürichs habe übrigens der Land-friede nicht den Sinn, daß man wegen drei oder vier Personen, die der andern Religion seien, die Hälfte vonder Pfründe nehmen und dem Priester geben solle und müsse und daß es den Amtleuten zustehe, solche Ab-knrungen vorzunehme»; ans diesen Gründen habe Zürich eine Abordnung an den Landvogt und die Amtleuteürschikt mit dem Begehren, sie sollen die Pfründe in ihrem bisherige» Bestände bleiben lassen, und mit derAnzeige, daß es, wenn dein Prädicanten etwas von seinem Einkommen genommen würde, entschlossen wäre,nnf die auf seinem Gebiet befindlichen Einkünfte der Prälaten und Gotteshäuser zu greifen und daraus denPrädicanten den Abgang ihrer Einkünfte zu ersezen, ebenso müßte es dem Landvogt, falls er von den OrtenPrfehl zur Aufrichtung eines Altars in genannter Kirche hätte, das Recht anbieten; cS bitte nun die beidenandern Orte, dieses an ihre Obern zu bringen, damit sie ihre Gesandten ans künftige Jahrrechnung zu Badenfür Abwendung solcher Nenernngc» instruiren. Wird in den Abschied genommen. Absch. 798. b. — 42!).
Die Gesandten von Zürich und Lncern, welche mit der Seznng der Marchsteine zwischen Thurgau undKhburg beauftragt sind, solle» sich von da nach Mühlheim begeben und in Gegenwart der bischöflich-constanzi-flhe» Amtleute die Abknrnng dieser Pfründe zwischen dem Priester und dem Prädicanten vornehmen, wobeidein leztern das verbleiben soll, waS ihm seit der Religionsübnng besonders vergabt worden ist. Absch. 803. u." 43Y. (1012). Der Abt von Rheinau läßt ersuchen, man möchte ihn bei seinen Nechtsamcn der Pfrnndlchenund Collatnren und bei der Aufrichtung der Messe und der katholischen Ceremonicn in der obcrn Kirche schüzen»ud schirmen. In Betreff des erster» Punktes werden die früher» Abschiede bestätiget, und WaS die Aufrichtungdes Gottesdienstes belangt, so mag er im Beisein des Landvogts damit fürfahren. Absch. 806. k. — 431.J612). Bezüglich der streitigen Kirchensache zu Francnfeld läßt man es bei dem, wie cS lezthin geordnetworden ist, verbleiben. Die Katholischen sollen ermahnt werden, damit sich zu begnügen nnd ruhig zu sein.^><1. i. — 432. (1612). Ans den umständlichen Bericht des Vogts Wagner über de» Arrest, den Zürichlezter Tage ans die ans zürcherischem Gebiet gelegenen Einkünfte des Gotteshauses Rheinau gelegt hat, wirdein Schreiben an Zürich erlassen; je nachdem die Antwort lauten wird, soll man der Sache mit gebührendem^v»st und Eifer durch eine Abordnung nach Zürich in gemeiner katholischer Orte Namen nachsczen; die Ab-geordneten hätten dann von heute über acht Tagen vor der Obrigkeit in Zürich zu erscheinen und vorab die^Haltung nnd Mehrung der katholischen Religion und dann auch der katholischen Orte Reputation und „Ober-hand" i,„ Auge zu haben. Absch. 807. n. — 433. (1612). Über die von Hcctor von Beroldingc» begehrteAbknrnng der Pfründe Gachnang will man auf der bevorstehende» Tagsaznng zu Baden mit Zürich für Ab-schluß tractiren. Absch. 8ll. o. — 434. (1612). Das von Zürich im Hinblik ans das rhcinauische GeschäftWellte Begehren, daß ihm künftig von allen vorfallenden gemeinen Sachen, wobei es auch interessirt sei,Pfittheilnng gemacht nnd die Prälaten erinnert werden, sich stets freundlich gegen eS zu erzeigen, nehmen die^ katholischen Orte in den Abschied, limi. rv. — 435. (1612). Der Gesandte von Zürich bringt vor, durchUnparteiische von Bern, Basel, Freibnrg, Solothnrn, Schaffhanscn und Appenzell sei bezüglich der obcrn Kirche5n Rheinau vereinbart worden, daß der Prälat eine andere bauen, nach deren Herstellung die alte den Katho-üfche» allein bleiben, die neue aber denen der andern Religion zu ihrem Gottesdienst übergeben werden soll;
172