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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Thurgan.

das sei voil den katholischen Orten auf einer Tagsaznng zu Lucern gutgeheißen worden; auf der leztjährigenJahrrechnung habe man sodann erkannt, daß es, wenn der Abt keine Kirche bauen wolle, mit jener auf demBerg bleiben solle wie bisher; obwohl er nun nicht baue, lasse er doch wider altes Herkommen und wider alleeidgenössischen Beschlösse in der obern Kirche Messe lesen, was bei den Unterthanen großen Widerwillen erweke;deßhalb habe Zürich dessen'ans seinem Gebiet gelegenen Einkünfte verarrestirt, bis er sich jenen Beschlüssenunterziehe. Hierauf antworten die katholischen Orte, es sei allerdings wahr, daß die unparteiischen Herreneinen solchenBericht" gemacht haben, allein es seien ihnen viele Motive nicht eröffnet worden, die ohneZweifel eine andere Entscheidung bewirkt hätten, auch seien die von Zürich angeführten Abschiede nicht bestä-tiget, sondern Alles auf das Gutheißen des Prälaten gesezt worden, welcher sie aber bisher nicht habe an-nehmen wollen, zudem könnten sie ihn nicht binden, da er zu Rheinau die hohen und nieder» Gerichte besize;daraus, daß dort seit einiger Zeit Messe gelesen werde, sei keine Angelegenheit erfolgt; die ReligionsgenossenZürichs wolle man an der Ausübung ihrer Religion nicht hindern, sondern ihnen soviel Zeit dazu, als siebegehren, gestatten; es wäre doch eine wunderliche Sache, in Rheinau, wo Alles katholisch sei, die Ausübungder katholischen Religion verbieten zu wollen; da während der Nacht das Kloster geschlossen sei, müßten inder Stadt plözlich Erkrankte des Priesters und der hl. Sacramente entbehren, wie schon vorgekommen, abernicht mehr zu dulden sei; mit Arresten in stattgefnndener Weise vorzugehen, sei ein in der Eidgenossenschaftungewöhnlicher Proceß; auch Zürich habe zu Zeiten im Thnrgau der Religion wegen etwa Sachen vorgenommen,ohne daß die andern Orte zu Arresten geschritten seien; sie bitten demnach um Aufhebung des Arrestes nndum ungehinderte Gestattung der Messe, nichtentsprechenden Falls sie sich wieder ans die Schiedherren der sechsOrte berufen müßte». Zürich replicirt, die Katholischen haben genug Kirchen im Kloster; der Prälat mögewohl einen Priester außerhalb desselben halten, dessen Weigerung aber, die Abschiede anzunehmen, sei nicht z»beachten, indem er billiger Weise sich gefallen lassen müsse, was seinen Schiedherren gefalle; den Arrest werdees aufheben, wenn bis zur Entscheidung der unparteiischen Orte die Messe wieder eingestellt werde. DerHandel wird nun zum Entscheid an die unparteiischen Orte gewiesen, welche man um eine beförderliche Zu-sammenkunft ersuchen soll. Absch. 812. Ii. 430. (1012). Nach einläßlicher Berathnng über den Anstandwegen Rheinau findet man, daß aus hochwichtigen Bedenken und um der Ehre Gottes und der katholische»Religion willen Zürich in seinem unbefugten Vorhaben und seinem Beharre» auf dem angelegten Arrest nichtnachgegeben werden könne. Da Schultheiß Sonnenberg von Lucern mit Abgeordneten von Zürich gegenwärtigtiber thurgauische Angelegenheiten conferirt nnd bei diesem Anlaß vielleicht auch etwas über diese Sache ver-handelt wird, will man seinen Bericht abwarten, der jedem Ort mitgetheilt werden soll; ans den Fall, daßZürich nicht nachgibt, soll in der V Orte Namen die Ausschreibung einer allgemeinen Tagsaznng nach Bade»begehrt werden; je nachdem dann Zürich antwortet, soll eine andere Confcreiiz mit Zuzug der übrigen katho-lischen und zugewandten Orte in Lucern abgehalten werden. Daneben will man gleich von hier aus Ge-sandte an den französischen Ambassador abordnen, um mit ihm über die Sache sich zu besprechen, daS sollaber geheim gehalten werden. Als Gesandte werden alt-Schultheiß Schürpf und Statthalter Znrlaubcn er-nannt, denen man die nöthige Instruction mitgibt. Absch. 814. n.

Gemäß dieser Instruction sollen die Gesandten vor Allem das von den katholischen Orten mit dem Herzog von Loth-ringen unterhandelte Bttndniß in Schuz nehmen und dem Ambassador erläutern, daß sie genöthigt seien, nach guten Freunde»und Verbündeten sich umzusehen, indem auch die evangelischen Orte mit den protestirenden deutschen Fürsten sich verbündet