THUM».
Punkte sollen die katholischen Orte ihren Gesandten ans den nächsten Tag zn Baden Instructionen mitgeben.(S. Absch. 750. I.). 417. (101 1). Uri stellt den Autrag, mau sollte in Zukunft Zürich nicht mehr gestatte»,von sich aus und ohne Wissen nnd Zustimmung der übrigen regierenden Orte etwas zu handeln, sondern stetsgleiche Säzc oder Gesandte dabei haben. Absch. 7l!4. e. — 418. (1011). Verhandlungen über die nochnnerörtcrten sechs Punkte. (S. Absch. 705. f.). — 410 (1011). Auf den von Uri gcthancn Anzug wegenRheinau, Däuikon und andern thurgauischeu Sache» ist rathsam erachtet worden, es sollen dieselben bei nächsterfünförtischer Tagleistung besprochen und zu gutem Ende gebracht werden. Absch. 707. d. — 420. (1011).Verhandlung der VIl katholischen Orte über die »och unerörterten sechs thurgauischeu Pnnkte. (S. Absch. 771. a.).— 421. (1011). Auf die Klage der Katholischen zu Franenfeld, daß sie von Zürich an der Einschließung derAltäre in der Pfarrkirche verhindert werden, werden Panuerherr Sonuenberg und Stadtschreiber Zurlanbennach Zürich abgeordnet, um es zu bewegen, die Einschließung geschehen zu lasse». Und. — 422. (1011).Mit Ausnahme des Anstandes wegen Abkurnng der Pfründe zu Mühlheini hat man sich über alle streitigenPunkte verglichen. (S. Absch. 770. 8.). — 423. (1011). Ma» soll eingedenk sein, die Vcschließuug der Chörezu Frauenfeld in Vollziehung zn sezeu. Absch. 778. d. — 424. (101 l). Bezüglich der Abkurnng der Pfründezu Gachnang wird dem Landammaun von Beroldingen aufgetragen, nähern Bericht zn geben. Auf nächsteConferenz sollen dann die Gesandten mit entsprechenden Instructionen versehen werden, damit das Werk ge-fördert werde. Absch. 783. e. — 425. (1011). Zürich wird ersucht, seine Gesandten ans künftige Tagsazungmit Vollmachten abzufertigen bezüglich der Pfründe zu Gachnang, des Gotteshauses Däuikon, des Prädicantennnd der Pfründe zu Mühlheim :c. Und. f. — 420. (1012). Seit uralten Zeiten hatte das GotteshausRheinau das Recht, seine Pfründen zu verleihen und die Priester darauf z» investiren; im Jahr 1545 habe»auch die sieben Orte, als Schirmherren, ihm eine Urkunde ertheilt, daß Jeder, der das Gotteshaus in's Rechtfassen wolle, es vor den Schirnwrten thnn soll. Da nun desscnnngeachlet der Bischof von Constanz die vomPrälaten ernannten Priester zn investiren sich anmaßt, ohne Zweifel, um später deren Erbtheil beziehen znkönnen, nnd da diese Neuerung dem Gotteshans nachtheilig wäre, so läßt der Abt die Schirmorte bitten, ihnbei seinen Nechtsamen und Freiheiten zu schüzen. Wird ml in«t.runmlum genommen. Absch. 702. Ic. — 427.(1012). Die katholischen Orte vereinbaren sich über gleichförmige Instructionen ans künftige Jahrrechnnng inBetreff der seit Jahren Hangenden Anstände mit Zürich. (S. Absch. 707. n.). — 428. (1012). Über daSBegehre» des Bischofs von Constanz in Betreff der mühlheimischen Angelegenheit nnd des Ehegerichts imThnrgau sollen die Gesandten nach Baden instrusrt werden. Ikid. i. — 420. (1012). Zürich eröffnet: Nachdemes vernommen habe, daß der Landvogt beabsichtige, das Einkommen der Pfründe Gachnang, das seit der Re-formation ohne irgend einen Abbruch ein Prädicant gennzet habe, abznknrcn und einen Theil dem Mcßpriesterzuzueignen, habe es den Landvogt aufgefordert, bis nach den Verhandlungen der regierenden Orte ans derJahrrechnnng zu Baden damit zn warten; dessenungeachtet sei er ans Befehl der vier Orte mit der Abkurnngvorgeschritten, überdies; heiße es, daß man auch einen Altar in diese Kirche zn sezen nnd die Messe einzuführenvorhabe; es sei aber der Ansicht nicht, daß in Sachen, welche die Religion nnd den Landfrieden betreffen, diefünf oder vier Orte befugt seien, ohne Wissen nnd Zustimmung Zürichs und der andern mitregierende» Ortedergleichen Dinge anzuordnen; Zürich könne schon der Conseqncnzen wegen dieses nicht hingehe» lassen, besonders iaber auch deßhalb nicht, weil es mit der Kirche und Pfründe zu Gachnang eine andere Vewandtniß, als mitandern Pfründen des Thurgans habe, indem nicht nur seit der Reformation in dieser Kirche ausschließlich die