Thingan,
auf ihre Kvsten Gesandte abordnen werde, uiu das gegen sie zn verrichten, was die gegenwärtigen Gesandtenim Auftrag gehabt haben. Ikicl. v. — (1999). Was dein Prälaten wegen Herstellung des katholische»Gottesdienstes in der obern Kirche zn Rheinau von Seite» Zürichs begegnet ist, und was man dcßhalb nachZürich geschrieben hat, darüber sollen die V katholischen Orte ihren Gesandten nach Bade» Instructionen mit-geben. Absch. l>8i. k. — !!K4. (1999). Jnstrnctivnsertheilnng der katholischen Orte »ach Baden wegen derEntlassung des Prädicantcn zn Mühlhcim, wegen der Bestrafung der neuglänbigen Frauenfelder, die sich desTrozeS und der Crucifixstürmcrei schuldig gemacht haben, und wegen des Landmarchenstreites mit Zürich. (S.li»n> <>.). 395». (l999). Jedem Gesandten wird ei» aus zwanzig Artikeln bestehendes Verzeichnis; der nochunerledigten Anstände der katholischen Orte mit Zürich, »anientlich über Religions- und Glanbenssachen imThnrgau, in den Abschied gegeben, damit auf künftige Jahrrechnung zu Baden darüber instruirt werde. (S.Absch. 989. !>.). — ltitl». (1999). Wolfgang Jäger, Prädicant zu Mühlheim, läßt vortragen: Obscho» daSLandgericht zu Franenfeld ihn von der Anklage, vielfach wider den Landfrieden gehandelt zu haben, freige-sprachen habe, habe er doch nicht unterlasse» wollen, sich hier zu stellen und den ganzen Proces; sammt allenKundschaften vorzulegen. Dem fügt Zürich bei, die vorgelegten Kundschaften sprechen alle, mit einer einzigenAusnahme, den Jäger von der Anklage frei, auf diese einzige aber sei nicht viel z» geben; offenbar sei manin der Sache zn voreilig verfahren. Die katholischen Orte erwidern, wenn auch der größte Thcil der Kund-schaften dem Jäger nicht ungünstig sei, so verhalte sich doch nicht Alles so gar rein und lauter, auch sei, nach-dem der Bischof von Constanz, als Collator, ihn ans triftigen Gründen entlassen habe, an der Zeit, nacheinein andern sich umzusehen; denn wenn solche, die von ihren Collatoren entlassen werden, Beistand undRükhalt finden, werden sie halsstarrig und es geschehe dadurch den Collatoren Eintrag. Nachdem beide Par-teien einander zum Frieden und zur Einigkeit ermahnt hatten, wird „sainmenthafft" erkannt, Jäger soll gemäßSpruch des Landgerichts frei ausgehen, jedoch seine Kosten an sich tragen, weil doch ein wenig Schuld an ihmerfunden worden ist. — Hierauf erbietet sich Zürich zu einem Abtausch, sofern der Bischof bewilligen wolle,daß der, an dessen Stelle Jäger kommt, mit der Pfründe zu Mtthlheim belehnt werde. Ein Theil der Ge-sandten erklärt sich damit einverstanden, unter der Bedingung jedoch, daß es beförderlichst geschehe, Schwyzund Unterwalden dagegen nehme» es in den Abschied. Die Einwilligung des Bischofs ist dann noch während derJahrrechnilng eingelangt. In Betreff der vorzunehmenden Abknrnng dieser Pfründe bemerkt Zürich, daß gemäßfrüherm Versprechen dem Prädicantcn au seinen Einkünften nichts entzogen werden dürfe; das wird dem Bischofmitgetheilt. Absch. 997. x. — !kl>7. (1999). Der Prior und der Vogt zn Rheinau, Manriz Käffer und JohannWagner, bringen vor: Weil in Folge der neuen Reformation Niemanden gestattet sei, zur Nachtzeit aus demKloster zu gehen, so wäre zu wünschen, daß außerhalb des Klosters ein Priester verordnet würde; daher bitte»Abt, Convent und Bürgerschaft, man möchte den Katholischen ihre» Gottesdienst in der obern Kirche zn haltenerlauben. Zürich entgegnet, das gleiche Begehren haben schon frühere Prälaten gestellt, seien dann aber aufAbmahnen davon abgestanden, denn diese Kirche sei den Evangelischen gleich im Anfang der Religionsänderungübergeben worden; es hoffe, man werde keine Neuerungen einführen »vollen und daher den Prälaten abweisen.Die katholischen Orte erwidern, die Sache habe sich geändert, anch wäre es nicht billig, die Katholischen, welchedie Mehrzahl seien, von der Pfarrkirche ansznschließe»; man könnte ihnen den Chor wohl einräumen, da dasden andern Religionsgenosse» nicht hinderlich wäre. Das will aber Zürich wegen zu besorgenden Unfngennicht gefallen. Endlich verständigt man sich dahin: Die obere Pfarrkirche soll den Katholischen allein verbleiben,