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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1364
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verkaufen und fortzuziehen; überhaupt ersucht er, ihn bei seineu Rechtsamen zu schiize». Absch. 625. t. — !!i?i!. (1607). Derselbe berichtet ferner, er habe mit Hülfe der Burger zu Rheinau die alte baulose Pfarrkirchedaselbst wieder hergestellt, nun aber wollen die von Ellikon, die doch an den Bau nichts beigesteuert haben,ihren evangelischen Gottesdienst darin abhalten und die Bürger der Stadt ausschließen, so daß leztere in die.Klosterkirche zu gehen genöthiget seien, was ihnen besonders zur Winterszeit sehr ungelegen sei; er als Collatorder Pfarre und als Oberherr zu Rheinau glaube aber befugt zu sein, seine Pfarrkinder den katholischen Got-tesdienst daselbst abhalten zu lassen, wolle dagegen denen von Ellikon erlauben, ihre Predigten an Sonntagenzu einer bestimmten Stunde abzuhalten, nur müsse der Chor unterschlagen werde», damit kein Unfug begegne.IknI. u, — ü?4. (1608). Jeder Bote weiß zu berichten wegen der Cvllatnr zu Mühlen (Mühlhcim), desPrädicanten und der Ehehändel halber daselbst. Absch. 650. v. — !t?i>. (1608). Da die Bürger zu Stcckbor»schon seit längerer Zeit zwei geistliche Pfründen, deren Collator der Bischof von Consta»; ist / nnbefngter Weisezu ihrem weltlichen Nuzen verwendet haben, beauftrage» die V katholischen Orte ihren Berweser der Land-vogtei, darüber den nöthigen Untersuch anzustellen, von den Steckbornern Rechnung abzunehmen und, wen»Mißbrauch oder Fehler vorgekommen wären, jene zu bestrafen. Man will den Bischof bei der Collatnr dieserPfründen schüzen und erwartet, daß er diesen Beschluß günstig aufnehmen werde. Absch. 652. <1. — 1176(1608). Hans Ludwig Locher, bischöflich constanzischer Amtmann in der Reichenau, bringt im Namen des Bi-schofs vor, welch' große Beschwerniß ihm von dem rebellischen zwinglischen Prädicanten zu Mühlheini begegne,die er nicht länger dulden könne. Weil nun aber die V katholischen Orte an der Widersezlichkeit dieses Prä-dicanten ihr höchstes Mißfallen, dagegen an des Bischofs gottseligein Eifer ein besonderes Wohlgefallen haben,beauftragen sie den Landvogt, diesen nnruhigen Menschen von dort zu entfernen; zugleich geben sie an Zürichdavon Kenntniß, auch sollen die Gesandten auf künftige Tagleistnng zu Baden darüber instruirt werde». Ibicl. v.— !!77. (1608). Die Gesandten der V katholische» Orte sollen ihren Obern berichten, wie dem Statthalteraufgetragen worden ist, die Kreuzstürmcr zu Frauenfeld zu bestrafen und von denen von Steckborn Rechnungüber die zwei Pfründe», „so sy inißbruchent", abzunehme» und gute Ordnung zu schaffe». Idicl. I. — 378-(1608). Bezüglich der Abseznng des Prädicanten zu Mühlheini verbleiben die V katholischen Orte bei ihrerlezten Erkanntniß und ertheile» dem bischöflichen Amtmann in der Reichenau die Weisung, die Proceßacte»des Prädicanten an jedes der V Orte beförderlich zu überschike». Absch. 658. r. — i!7D. (1608). Verhand-lung der evangelischen Orte über die Religions- nnd landsriedlichen Anstände mit den katholischen Orten ii»Thnrgan nnd Nheinthal. (S. Absch. 655. n.). — 1180. (1608). Maßregeln der V katholischen Orte wege»Bedrohung der katholischen Franeilfelder durch die Neugläubigcn :c. (S. Absch. 656. n, n. d.). — 1181. (k6l)8).Das Gotteshans Rheinau beschwert sich bei den katholischen Orten, daß die von Trülliko» im Zürichgebietden katholischen Burgern zu Rheinau die Herstellung der Messe i» der uralten Pfarrkirche zu St. Niklausversperren nnd daß der Prädicant zu Berg des Gotteshauses Wappen am Pfarrhaus abgeschlagen habe. —Daher soll den Gesandten nach Baden Vollmacht ertheilt werden, dem Abt bestens berathe» nnd beholfen zu sei».IdnI. Ic. — 1182. (1608). Wegen des veränderten Abschieds betreffend Mühlheim soll jeder Gesandte angeben,was verhandelt worden sei; zugleich wird an Zürich geschrieben, es möchte denselben nach Baden bringe».Diese Sache soll dann den übrigen Klagpunkten gegen Zürich auch beigefügt nnd dcßhalb mit dem Landschreiberdas Nöthige geredet werden. Idicl. u. — il8ü. (1608). Anstand zwischen Zürich nnd den V katholischen Orte»betreffend die Regierung im Nheinthal nnd Thnrgan, Lehen, Collatnren n. A. m. (S. Absch. 650. Ii.).