Thnrgan.
dringender Geschäfte wird die Sache in de» Abschied ge>w»une». Absch. 504. n.. — 344. (1604). Die Gc»leindc Wylen in, Kirchgang Bußnang bittet »»> die Bewilligung, in ihren Kosten einen eigenen'Predigerhalten zn diifen, da der Weg in die zwei bis drei Stunden entfernte Pfarrkirche Bußnang fiir alte und krankePersonen zu beschwerlich sei. Wird ml nmtwnoncinin gcnoniincn. Absch. 533. vv. — 345. (1304). Dein Land-vogt wird aufgetragen, die Neuglänbigen zu Rheinau dahin zu vermögen, daß sie sich mit dem Abt, ihremnatürlichen Oberherrn, betreffs der Religion verständige» und ihm gehorsamen. Absch. 536. v. — 340. (1604).Zürich erneuert fiir die Gemeinde Wylen das ans der lezten Jahrrechnnng gestellte Gesuch um die Bewilligung,daß ihnen der Prediger zu Bußnang von Zeit zn Zeit predigen diirfe. Da man fiir einen Entscheid nichtinstruirt ist, wird dem Landvogt aufgetragen, iiber die Beschaffenheit der Sache sich zu erkundigen und darüberschriftlich zu berichte». Absch. 539. ii. — 347. (1604). Der Landvogt hat ei» Mandat erlassen, daß die Pro-diger wie ehemals neben dem Vaterunser auch das Ave Maria auf der Kanzel beten sollen. Absch. 543. c.>--448. 1604). Zürich wird erinnert, ans der nächsten Tägsaznng den versprochenen Bescheid über den Vorschlagwegen des Predigers zu Weng! und der Predigersynode im Thnrgan abzugeben. Absch. 544. t'. — 340(1904). Der Landvogt berichtet, er habe beim Antritt seiner Verwaltung einige Mandate gefunden, welche diePrediger in der Landgrafschaft verpflichten, alle Sonn - und gebotenen Feiertage das Vaterunser, Ave Maria,den christliche» Glauben und die zehn Gebote Gottes vorzubeten; da sie sich aber dessen weigern, weil dieSynode es ihnen durch einen schweren Eid verboten habe, so bitte er um Weisung, wie er sich zu verhaltenhabe. Antwort: Er soll den Mandaten nachkommen und die Widerspenstigen nach Verdienen strafen. Zürich"nnmt es in de» Abschied. — 350. (1604). Zürich erneuert das Begehren, denen in dem Dörfchen
Wylen, daS zwei Stunden von der Pfarrkirche Bnßnang entfernt sei, das Halten eines Predigers zu erlauben,damit die alten und kranken Leute im Winter und bei schlechtem Wetter das Wort GotteS auch hören können.Die Gesandte» der V katholische» Orte, welche darüber nicht instrnirt sind und vom Landvogt keinen Berichtehalte» haben, nehmen es in den Abschied. Unit. ». — 351. (1604). Zürich beschwert sich, daß der Abt dieevangelischen Pfarrgenossen zn Rheinau nöthige» wolle, entweder zur katholischen Religion überzutreten oderv»f eine» bestimmten Termin wegzuziehen; da die Kirchgenosscn beider Religionen seit mehr als siebenzigfahren unangefochten i» guter Einigkeit gelebt haben, so habe es schriftlich und mündlich den Abt ermahnt,davon abzustehen, aber den Bescheid erhalten, daß Rheinau nicht im Thnrgan liege, auch nicht im Landfrieden^griffen sei, »nd daß er auf eine Weisung der V katholischen Orte so gehandelt habe; Zürich müsse daherbegehren, daß man den Abt ermahne, die Unterlhanen beider Religionen wie von Alters her ruhig »nd un-angefochten bleibe» zn lassen, indem es sich sonst zn andern Maßregel» veranlaßt sehen würde. Die Gesandtendkr V katholischen Orte erklären, nicht zn wissen, was daS Kloster Rheinau für Gerechtsame hierüber bcsize,daß sie aber annehmen, der Abt werde nicht ohne besondere Ursache gehandelt haben. Wird in de» Abschiedllknonimen, weil von Rheinau Niemand anwesend ist. Unit. n. — 353. (1604). Ans den Bericht des Land-bvgts, Zürich habe den zwinglischen Predigern verboten, das Ave Maria von den Kanzeln zn verkünden, wirdZürich geschrieben. Absch. 548. n. — 353. (1604). Der Abt von Rheinau beschwert sich über das, was'h»i in Betreff der Evangelischen daselbst von Seiten Zürichs begegne, auch liegt eine Zuschrift Zürichs anOttern über diese Sache vor. Hierauf wird beschlossen, die Orte sollen in ihren Kanzleien nachsuchen, was°Üva über Rheinau zn finden sei, auch soll der Schreiber von Rheinau einen Auszug der sachbezüglichcn Ge-wahrsamen des Gotteshauses jedem Ort zustellen, damit die Gesandte» ans nächste Tagsaznng zn Baden
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