Thurgau.
zu viel Nachsicht erzeigt werden wollte, so sollen die Gesandten der katholischen Orte Jedermann zeigen, daßnicht Zürich allein, wie es sich seit einiger Zeit anmaßt, daselbst regiere, sondern daß sie die regierenden Ortevertreten und daß Zürich gemäß der Bünde ihnen beizustehen verpflichtet sei. Bei dieser Gelegenheit soll manZürich bemerken, wie schwer es den katholischen Orten falle, daß es im Thnrgan und in andern gemeinenVogteien in Bezug ans seine Religionsgenossen sich zu viel herausnehme, obschon es doch nur für Ein Ortzu stimmen und zu regieren habe. Und weil man mit Bedauern sehen muß, daß die Evangelischen zu Dießen-hofen ihre Pflichten gegen die katholischen Orte verkennen, so soll man sie öfter an dieselben erinnern,auch soll vorgeschlagen werden, den Pfandschilling des Schellenberger Hofs zu Dießenhofen zu lösen und diesenmit einem Katholiken zu besezen. In die Abschiede von Freiburg, Solothurn und Appenzell wird eine Er-örterung über vorstehende Materien gestellt, mit Entschuldigung, warum man sie zu dieser Verhandlung ein-geladen habe. Absch. 470. n. — 333 (1002). Da Hans Bachmann von Dießenhvfcn durch Scheltnnge» iiberdie katholische Religion gegen den Landfrieden gehandelt und Pancraz Wepfer durch dessen Beschüznng sicheiner Widersezlichkeit schuldig gemacht hat und beide auf wiederholt ergangene Citation nicht erschienen sind,so wird erkannt: Bachmann und Wepfer sollen ehr- und wehrlos sein; sie sollen sich, um damit zu bezeugen,daß die regierenden Orte ihre ordentliche Obrigkeit seien, beförderlich in Baden zur Gefangenschast stellen undhier acht Tage bei Wasser und Brod aus Gnade (nicht ihret-, sondern ihrer unschuldigen Weiber und Kinderwegen) abzubüßen schuldig sein; überdieß soll Bachmann 80 und Wepfer 146 Gulden Buße an die regierendenOrte, ersterer 10, lezterer 20 Gulden seiner Obrigkeit an deren Unkosten bezahlen. Absch. 474. j. — 340.(1602). Zürich macht einige Bemerkungen über die Vergleichsartikel, welche von den vier unparteiischen Ortenüber die Anstände zwischen ihm und den V katholischen Orten hinsichtlich des Predigers zu Wengi zc. vorge-schlagen worden sind, namentlich daß der Artikel über die Synode darin aufgenommen worden sei, obschon aufjenem Tage davon keine Rede gewesen. Die V katholischen Orte erwidern, dieses sei geschehen, weil Zürichsich so benehme, als ob es im Thurgau und in den andern gemeinen Vogteien in Neligionssachen allein zuregieren habe. Die vier vermittelnden Orte schlagen nun mit Zustimmung beider Parteien einen andern Ver-gleich vor und bitten, denselben anzunehmen. Zürich nimmt ihn in den Abschied und will binnen sechs Wochendarüber Antwort geben. Seinen: Gesuch, inzwischen mit Aufstellung des Predigers zu Wengi fortfahren zudürfen, entsprechen die V Orte. Ikicl. k. — 341. (1602). Die evangelischen Unterthanen zu Sirnach bittenuni die Bewilligung, ihre Kinder durch ihren Prediger taufen lassen und einen eigenen Tanfstei», wenn manihnen den vorhandenen nicht benuzen lassen wolle, auf ihre Kosten aufstellen zu dürfen. Da die V katholischenOrte dieses nicht zugeben wollen, so schlagen die Gesandten von Bern, Glarus und Freiburg mit Zustimmungbeider Parteien einen Vergleich vor. 11>id. I. — 342. (1606). Die V katholischen Orte begehren von ZürichAntwort in Betreff der Predigersynode im Thurgau. Da Zürich neuen Aufschub verlangt, so begehren jene,daß die auf der Jahrrechuung festgesezten Artikel ebenfalls eingestellt und auch der Prediger zu Wengi inseinen Verrichtungen suspendirt werde, bis Zürich Antwort ertheilt habe. Absch. 480. m. — 343. (1603).Der Abt von Rheinau berichtet den Gesandte» der V katholischen Orte, die alte Pfarrkirche zu Rheinau seibei der Religionsänderung zerstört und dann von seinem Vorgänger eine neue für beide Confessionen erbautworden; als er nun lezthin die Altäre weihen und den Chor einschließen habe wollen, habe Zürich dagegenprotestirt und erklärt, daß es die auf seinem Gebiet liegenden Einkünfte des Klosters zu Hände» ziehe» undeine Kirch? auf seinem Grund und Boden erbauen lassen werde; er bitte >»» Rath über sein Verhalten. Wegen