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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1357
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I

Thurgau. 1857

das Pfrnndhans aber nicht gehörig unterhalte» hat, so wird sein Statthalter darüber zur Rechenschaft gezogen.Er verspricht nun, das Haus in bewohnbaren Stand zu stellen; über die Verwendung jener Einkünfte kanner keine Auskunft geben, glaubt aber, daß der Coninicnthur zu Lcnggern, als Großballey, es thun könnte.Ibid. b. — 311. (1590). Lnccrn macht Anzug, daß der Anstand über Abhaltung der Predigersynode im Thur-gau, ebenso das Begehren derer von Üßlingen um einen zweiten Prediger schon mehrmals in den Abschiedgenommen worden sei; Lnccrn nun wolle zu leztcrm die Bewilligung crtheilen, wenn Zürich seinerseits gestatte,daß die Synode im Thurgau abgehalten werde. Zürich nimmt es in den Abschied. Absch. 307. r. — 312.(1697). Über die Anstände zwischen den Kirchgenossen von Thundorf und den Junkern von Grießenberg sollendie Gesandten ans nächste Tagsazung zu Baden mit Instructionen versehen werden. Dem Landvogt wird ge-schrieben, er soll jene, welche zur Messe gehen wollen, verzeichnen, damit man sie dabei handhaben könne.Absch. 328. v. — 313. (1697). Das Gesuch der Evangelischen zu Sommer! um die Bewilligung, einen eigenenTanfstein aufrichten zu dürfen, wird in den Abschied genommen. Absch. 334. cl. — 314. (1597). DaS Be-gehren der V katholische» Orte, daß ein Ort im Thurgan bezeichnet werde, wo die Synoden der Predigeraus dem Thurgau und Rheinthal abgehalten werden sollen, damit die Bußen für strafbare Handlungen destobesser eingebracht werden können, wird in den Abschied genommen. Ibid. 8. — 315. (1697). Die Gesandten,Kelche nächster Tage nach Appenzell sich begeben, sollen beim Abt von St. Gallen Erkundigung einziehen,karnm er den evangelischen Kirchgenossen zu Sommeri nicht erlaube, einen abgesonderten Taufstcin zu errichten.Absch. 3Zg. st. —. 31p,. (1397). Im Namen der Evangelischen zu Sommeri bittet Zürich, ihnen die Aufrichtungeines eigenen Taufsteins zu bewilligen. Die Gesandten der V katholischen Orte haben hiezu keine Vollmacht.Zürich will die Sache in den Abschied nehmen, weil sie den Landfriede» betreffe, und vor Räth' und Burgerbringe», was die V Orte wegen der schlimmen Consegnenzen mißbilligen. Absch. 342. m. — 317. (1598).Die Beschwerden des Commenthurs von Tobel über die Weigerung der Kirchgenossen von Bnßnang, die feh-lenden Kirchcnzierdcn anznschasfcn und den Sigrist zu erhalten, nehmen die Gesandten der katholischen Orte'N den Abschied. Absch. 353. m. — 318. (1000). Weisung an den Landvogt zu Berechtigung und Bestrafungbes Sebastian Bachmann von Kybnrg wegen dessen Lästerungen gegen die katholische Religion. (S. Absch. 412. d.).

3Ii). (1000). Der Prior zu Jttingen führt Beschwerde gegen die Anmuthung Zürichs, den Prediger in(einer Pfarre zu Üßlingen den Katechismus predigen zu lassen, und begehrt Rath. Antwort: Er soll sich innichts einlassen, bis man auf nächster Tagsazung mit den Gesandten von Zürich darüber Nttksprache gehalten(laben werde. Ibid. I. — 320. (1000). Da Zürich dem Commcnthur zu Tobel in seine Kirche zu Wengi,Zuwider dem Landfrieden und den Verträgen, eine» zwinglischcn Prädicantcn aufdringen will, so wird derEomnienlhnr aufgefordert, bei seinen Ncchtsamen zn beharren. Ans künftiger Jahrrcchnung zu Baden willblau dann Zürich ernstlich insinuiren, daß man sich seine immerwährenden Maßnahmen wider den Landfriedenu»d die Verträge und zum Nachthcil der Autorität der mitrcgicrenden Orte nicht länger gefallen lassen werde,lbid. n. — 321. (1000). Das Ansuchen der Evangelischen von Wengi um die Bewilligung, eine» Predigera»f ihre Kosten halten z» dürfen, damit sie ihre» Gottesdienst laut Landfrieden ausüben können, wird in denAbschied genommen. Absch. 414. i. — 322. (1000). Zürich stellt das Gesuch, man möchte den EvangelischenZu Üßlingen erlauben, am Sonntag Nachmittag Christenlehre halten zu dürfen, damit die Jugend besser unter-Achtet werden könne. Die Gesandten der übrigen Orte erwidern, da man denen von Üßlingen bereits einenPrediger bewilligt habe und die Kinderlehrcn nie üblich gewesen seien und Jedermann am Sonntag die Predigt