ThurgaN.
mit sich brächte; es werde auch von einer Theilnng Thnrgaus in zwei Vvgteien gesprochen, allein das wiirdenur die Verwaltnngskosten vermehren und den armen Uuterthanen zu weiterer Bedriiknng gereichen. Diedrei Städte ertheilen nun Zürich den Rath, entweder eine Abordnung in die V Orte zu schiken, um ihnendie Gründe mitzntheilen, warum es das angebotene Recht nicht annehmen könne, oder aber bei ihnen die Vcr-schiebung der Sache bis zu der nächsten gemeine» Tagleistnng zn begehren, in der Hoffnnng, die unparteiischenOrte werden sich in die Sache legen und inzwischen auch die erhizten Gemüther ruhiger werden. Mit diesemlezten Vorschlag erklärt sich Zürich einverstanden, dagegen könnte es sich ans erheblichen Gründen zn Abscn-dung einer Nathsbotschaft nicht verstehen; indes; wollen die Gesandten Alles ihren Obern referiren und er-warten der drei Orte Bescheid, ob man beide Geschäfte, daS rheinanischc und das wegen der Käufe, ans einegemeine Tagleistnng anstehen lasse» wolle. Absch. 909. I,. — 15!) (1010). Ans den Anzug Nidwaldenswird Uri aufgetragen, sich bei Lncern zu erkundigen, ob das Schreiben (an Zürich) wegen der Käufe abge-gangen und ob eine Antwort darauf erfolgt sei. Absch. 912. g. — 160. (1010). In seiner Antwort be-treffend die Käufe »m die Herrschaften Weinfelden und Pfy» und das rheinanischc Geschäft anerbietet Zürich,auf der nächsten allgemeinen Tagleistnng sich so zu entschließen, daß man befriedigt sein werde. Nun wird,entgegen der Instruction einiger Orte, durch eine Gesandtschaft nach Zürich einen endlichen Bescheid begehrenzn lassen, beschlossen, es schriftlich »in Anseznng einer gemein-eidgenössischen Tagsazung auf Sonntag Onasi-niodo alt. Kal. (17. April ». Kal.) zu ersuchen, damit es dann seine Entschließung offenbare; dabei soll ihmangezeigt werden, daß man das Betreffniß an dein Kanfschilling auf genanntem Tag erlegen werde. Undda Freiburg und Solothnrn sich anerbieten, ihren Theil ebenfalls zn erlegen, sofern man sie auch an derNiedern Gerichtsbarkeit Antheil nehmen lasse, so soll sich jedes Ort bis künftigen Montag darüber entschließen.Absch. 914. Ic. — 101. (1010). Verhandlung der XIII Orte über den Anstand zwischen Zürich und denV katholischen Orten wegen dieser Käufe. Verschiebung der Sache ans künftige Jahrrechnung. (S. Absch.918. (I.) — 102. (1010). Die in Brunnen versammelten Gesandte» von Uri, Schwyz und Nidwaldcn findenrathsam, Lncern um beförderliche Ausschreibung einer Vörtischcn Cvnferenz zn ersuchen, um dort zn besprechen,wie man sich in Betreff des weinfeldischen Kanss verhalten und was für einen Bescheid man Zürich auf künf-tiger Jahrrechnung geben wolle. Absch. 920. n. - 10it. (1010). Resnltatlose Verhandlungen zwischenZürich nnd de» V katholischen Orten. (S. Absch. 922. n.). — 104. (1010). In dem Anstände wegen derKäufe um Pfy» nnd Weinfelden beharren beide Parteien, nachdem die unparteiische» Orte gütliche Mittelvorgeschlagen hatten, auf ihren bisherigen Entschließungen, so daß die Sache auch jezt zu keinem Ziele gelangt.(S. Absch. 920. k.). — 105. (1010). Da laut Zuschrift Zürich auf seinem Vorhaben beharrt (s. auch Art.401) und bittet, man möchte es, obgleich es das Recht nicht zu scheuen hätte, gütlich in dieser Sache vor-gehen lassen, so wird einerseits vorgeschlagen, vom Rechtbicten abzustehen, andererseits, das Recht und dieSäze von den unparteiischen Orten, nicht nach Inhalt der Bünde zn nehmen, »m endlich ab der Sache znkommen. Diese beide» Vorschläge werden in de» Abschied geiwmmen, damit die Ober» sich darüber ent-schließen und ihre Stimme so bald als möglich »ach Lucer» schikc». Absch. 932. o. — 100. (1010). Umdem nachzukommen, was >na» an Zürich geschrieben hat, werde» auf Gutheißen hin der Obrigkeiten zn Säze»der V Orte erkieset alt-Bnrgermeister Lamberger von Freiburg und Sekelmeister Saler von Solothnrn; sodannwird man sich auch über die Malstätte, ob Einsiedel» (gemäß der Bünde) oder Bade» vergleichen müsse».Absch. 933. b. — 107. (1010). Da die katholische» Orte ans ihre»; Rechtbiete» verharren, erklärt sich