Thurgan.
nur auf der Tagsazung zu Baden, nicht aber in den Orten Audienz ertheilen werde. Absch. 514. o."') —123. (1603). Der Landvogt berichtet, daß die von Bischofszell sich weigern, den Abzug von der Erbschaftdes verstorbenen Mittlers zu Aadorf zu geben. Nach vorgenommener Rechtfertigung der Bischofszeller wirderkannt, sie seien schuldig, den VII Orten den Abzug zu geben (Glarns stimmt nicht dazu). — Dabei werdenBern, Freibnrg und Solothnrn mit ihrer Ansprache an diesen Abzug abgewiesen, weil im Vertrag zwischenden VlI Orten und den drei Städten, in welchem specificirt angegeben wird, was zum Malefiz gchbrt, vomAbzug keine Erwähnung geschieht. Absch. 515. k.
Hof Egg.
Art. 124. (1605 >. Im Namen des alt-Landvogt Schneeberger eröffnet Sekclmeister Kambli, daß ernach Absterben des Ulrich Edelmann ans der untern Egg auf dessen Guter fiir so lange Arrest gelegt habe,bis ihm der Abzug zu Händen der regierenden Orte bezahlt sei; nun mache aber der Abt von St. Gallenans diesen Abzug ebenfalls Ansprüche, allein ans einem alten Kaufbrief und andern Kundschaften sei erwiesen,daß der Hof Egg zur Kirche Sitterdorf, also in die Landgrafschaft Thurgan gehöre. Dein gegenüber erbietendie Abgeordneten des Abts de» Beweis, daß der Hof Egg in dessen hohen und Niedern Herrlichkeit liege.Weil nun dieser Streit die Landmarche berührt und man daher darüber nicht entscheiden kann, so sollen beideParteien unparteiische Nichter nach Gefallen ernennen, die sich zu erkundigen haben, zu welcher hohen Obrigkeitdie Egg gehöre; darnach wird dann der Austand wegen des Abzugs von selbst erlediget. Absch. 567. I». —125. (1605). Die Orte werden zu Bezeichnung der unparteiischen Säze erinnert. Absch. 577. k. — 126.(1606). Gleiche Erinnerung; auch der Abt soll seine Säze ernennen. Absch. 581. Ir. — 12?. (1606). Zuden Verhandlungen über die Streitigkeiten wegen des Hofes Egg werden der gegenwärtige Landvogt JohannHelinli von Lncern und der alt-Landvogt Hans Jakob Schneeberger von Zürich bezeichnet; die Säze der Eid-genossen soll Zürich ans den Orten Basel und Schasfhansen erkiesen, zugleich soll auch der Abt die seinenunverzüglich ernennen, damit der Handel sogleich vorgenommen und auf künftiger Jahrrechnung über das Re-sultat berichtet werden kann. (Laut Zuschrift Zürichs an Basel vom 12. Mai alt. Kal. ist die daherige Con-ferenz durch den Abt ans den 20 Juni nach Bischofszell angcsezt worden; Zürich bezeichnete als unparteiischeSäze Sebastian Beck von Basel und Burgermeister Schwarz von Schaffhausen. Die-Conferenz wurde dannaber ans den 25. Juni verschoben). Absch. 580. m. — 128. (1606). Da der Abt den gütlichen Aus-spruch über die Märchen des Hofes Egg und über den dort gefallenen Abzug nicht annehmen will, werdendie frühern Säze beauftragt, so bald möglich sich wieder zu versammeln und den Streit durch einen Rechts-spruch zu entscheiden; inzwischen mögen beide Parteien die nöthigen Kundschaften aufnehme». Absch. 503. u.— 129. (1606). Auf Begehren des Abts, wird ein neuer Tag ans den 10. October nach Bischofszell an-gesezt, um den Streit mit dem Rechten zu erörtern. Absch. 602. o. — 136. (1606). Da der Abt den An-stand wegen des Hofes Egg für sehr wichtig erklärt, wird er in den Abschied genommen. Absch. 605. p. —131. (1606). Die Gesandten auf nächste Tagsazung zu Baden sollen betreffs Entschädigung der Säze, welche indieser Sache ernannt worden waren, Instructionen mitbringen. Absch. 606. <1. — 132. (1607). Den Anstandüber den Abzug auf dem Hof Oberegg haben die Säze durch einen gütlichen Spruch dahin erledigt: In Zu-kunft sollen die hohe und niedere Gerichtsbarkeit auf der Ober- und Niedcrcgg dem Kloster St. Gallen ge-
*1 Dieser Artikel ist aus einem durch die lucernische Kauzlei ausgefertigten besondern Blatte enthalten, mit Datum 1. October.