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5,1,b (1872) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1333
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Thnrgan.

1388

Gesandte» und vor Hans Jakob Holzhalb, Vogt der Grafschaft Kybnrg, erscheinen Junghans Etzensperg vonEllikon ennethalb des Bachs, auf thnrganischcr Seite, und Kaspar Etzensperg von Ellikon diesseits des Bachs,auf kybnrgischer Seite, mit ihren Beiständern und bitten, ihre Beschwerden anzuhören und ihren nunmehrfünfjährigen Nechtshandel gütlich oder rechtlich zu entscheiden. Nach Anhörung der Beschwerden der Parteienund ihrer eingelegten Briefe und Kundschaften hat man sie angesprochen, als Blutsverwandte sich gütlich ver-tragen zu lassen, wozu sie sich unter Vorbehalt offener Hand verstehen. Vorerst werden nun alle zwischenihnen dieses Handels wegen vorgekommenen Scheltungen aufgehoben, so daß sie keinem Theil an seiner Ehreuachtheilig sein sollen, und sodann gesprochen: Jener, welcher den spänigen Eimer Wein von Junghans Etzcn-sperger empfangen hat, soll denselben im damaligen Preise bezahlen; die Kosten, welche beide Obrigkeiten,Thnrgan und Kybnrg, dieses langwierigen Spans wegen erlitten, sowie auch die Bußen, sollen nm des Bestenwillen aufgehoben sein und beide Landvögte dieselben ihren Herren und Obern verrechnen; Gericht und Rechtzu Ellikon sollen auch fürderhin gehalten werden, wie bisher üblich war, und einstweilen, bis ans weiternEntscheid, das Dorf Ellikon bei seineu Freiheiten und Gerechtigkeiten nnabbrüchlich verbleiben; ihre Kosten fürBeiständer, Kundschaften n. dgl. sollen die beiden Parteien um guter Freundschaft und Nachbarschaft willen ansich selbst tragen. Das Alles wahr und fest zu halten, haben sie beiderseits dem Statthalter Wolf in AllerNamen an Eidesstatt angelobt. Schultheiß Helmli nimmt es ml rvkvrvnclum. UM. I. 65. (1012). Hin-sichtlich des Spans von Dießenhofen und Paradies mit dem Herrn zum Thür» von Schaffhausen sollen dieGesandten nach Baden Instructionen mitbringen. Absch. 797. g. 66. (1KI2). Da in dem Handel zwischenGeßler und Allebor des erster» Unschuld sich ergeben hat, soll man ihm zu Baden zur Entschädigung behülflichsein. UM. r. 67. (1l>12). Der Mandach'sche Erbshandel wird nochmals nach Baden gewiesen. UM. 2. 68. (1l!12). Dem Sebastian Allcbor von Wcinfclden wird von den V katholischen Orten eine Fürschriftan de» Landvogt bewilligt. Absch. 811. v. 6k). (1li12). Arrestation stiftisch-constanzischer Zehnten im Thnrgandurch Bauherr Fcer und Mithaften von Lncer». (S. Absch. 81-1. k.). 76. (1V13). Dem Hans Karrcrvon Weinfelden wird seines Spans wegen mit Sebastian Allebor ein Schreiben an den Landvogt bewilligt,damit er, weil dieses Handels wegen unter den Gesandten Differenzen obwalten, den Proceß bis zum nächstenTag zu Baden einstelle. Absch. 817. ». 71. (1li13). Klage des Landvogt Fcer nnd Hans Rudolf Sonnen-berg von Lucern, nebst Mithafte», wegen Erbsbecinträchtigung Seitens der Stift Constanz, daherige Weisungan den Landvogt im Thnrgan. (S. Absch. 828. k.). 72. (1l>13). Der Rechtsstreit zwischen Michael Wein-undbrod und Geßner im Thnrgan wird nach Baden gewiesen nnd der Landvogt mit der Citation beauftragt.Ibicl. g. 73. (1li13). Bevollmächtigte der Landenbergischen Erben bringen vor: Hug Friedrich von Hohen-landenberg habe durch ein Testament seine Frau als Erbin eingesezt, seinen nächsten Verwandten Legate ver-ordnet und die Stadt Nheinfelden als Execntor bezeichnet; seine Blutsverwandten aber haben einige seinerGüter im Thnrgan verarrestiren lassen nnd auf Recht geklagt nnd beim Landvogt einen Entscheid ausgebracht,ungeachtet die Stadt Nheinfelden, wo das Erbe gefallen und das Testament aufgerichtet worden sei, diesemunförmlichen Procediren sich widersezt habe; auf ihre Appellation in Baden sei die Sentenz des Landvogtsbestätigt worden; da nun aber nicht billig sei, daß Jemand Iii seinem Recht verkürzt werde, so haben sie ihreGegenpartei hieher citiren lassen; Landenbergs Testament sei in aller Form nach dem Stadtrccht von Nhein-felden, wo er Sazburger gewesen, aufgerichtet worden; handenberg sei auch nnbezweifelt österreichischer Landsaßund seit vielen Jahreitz Bürger zu Basel gewesen; zwar sei er allerdings im Thnrgan geboren, habe sich aber,