——11te, als sey er der bürgerlichen Gesellschaft ganz ab-gestorben. Nein! der würdige und weise Lehrer desChristenthums that in seinem Leben so viel für die-se Gesellschaft, daß er eine solche Behandlung aufkeine Weise verdient. Am wenigsten dürfen sich dieeiner solchen Ungerechtigkeit gegen ihn schuldig ma-chen, welche der besondere Gegenstand seiner lehr-reichen und nützlichen Bemühungen waren. Diesesollten billig nur mit Achtung von dem Lehrer re-den, welcher ihnen Gottes Wort verkündigte undsollten diese Achtung gegen ihn mit der That beweisen.Die Glieder einer christlichen Gemeinde sollteninsbesondere noch Schonung in den Urtheilenzeigen, welche sie über die Lehrer fällen, die sie bisdahin unterrichteten. — Auch der Religionslehrerbleibt Mensch; auch dem tauglichsten Lehrer kannleicht etwas Menschliches begegnen. Wollten wirunberufen über die Schwachheiten des Lehrers her-fallen mit übertriebenem, bitterem Tadel; so wür-den wir nicht nur der Person des Lehrers scha-den, sondern auch der Lehre nachtheilig werden,die er vortrug; wir würden Gefahr laufen, dieWirkung derselben in vielen Herzen zu zerstören.Wenn der Aberglaube der vorigen Zeiten die Leh,rer zu übermenschlichen Wesen erhob, so läßt ih-nen der Unglaube unserer Tage kaum die Gerech-tigkeit angedeihen, die wir jedem Menschen schul-dig sind. Wenn unsere Vorfahren an dem ganzen
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Das pflichtmäßige Andenken an würdige Religions-Lehrer : eine Predigt bey der Amts-Niederlegung des Herrn Predigers Johann Wilhelm Janssen gehalten am 27. Junius 1802 in der reformirten Kirche zu Düsseldorf ; nebst einigen angehängten Notizen über die allmählige Entstehung und fernere Ausbreitung der dortigen reformirten Gemeinde und einem Verzeichnisse aller Prediger derselben von 1584 bis 1802
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