36§. 8.Diese Vorlesungen erfordern nach meiner Einsichtfünf Lehrer. Diese werden hinlänglich beschäftigetseyn, wenn sie ihre Zuhörer immer mit dem Geisteder Zeit fortführen, desfalls die neuesten literarischenProducte benutzen, und die Verbesserung ihres Vor-trags sich sorgfältigst angelegen seyn lassen wollen, undso darf ohne Nachtheil für die Wissenschaft die An-zahl der Lehrer nicht beschränkter seyn. Um die sämmt-lichen Vorlesungen unter diese einzutheilen, muß dar-auf Rücksicht genommen werden, daß jedem Lehrerdie am meisten miteinander in Verbindung stehendenWissenschaften zugetheilt werden, daß aber auch jeder Rechtsbeflissene die für jeden Cursus bestimmtenVorlesungen alle hören könne, und daß zwischen je-der Vorlesung für die Lehrer und Zuhörer ein hin-länglicher Zwischenraum gelassen werde, um sich bey-derseits auf eine neue Vorlesung gehörig vorbereitenzu können.Um diesen Erfordernissen zu genügen würde nachmeiner Einsicht folgende Eintheilung der Vorlesungenunter die Lehrer zu machen seyn:Der 1te Lehrer lieset: Institutionen des gesammtenposit. Rechts, nebst der jur. Wissenschaftskundeund Methodologie, Naturrecht, Criminalrecht.Der 2te Römisches Recht, Prozeßlehre, die Lehrevon Klagen und Einreden.Der 3te Lehnrecht, Kirchenrecht, Staatsrecht.
Druckschrift
Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
Seite
36
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten