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Entwurf eines Lehr- und Studienplans für juristische Akademien, mit Rücksicht auf das Herzogthum Berg : nebst Beleuchtung der Ideen des Fhrn. von Proff und anderen über diesen Gegenstand
Entstehung
Seite
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sente werden in der Wohlthätigkeit unseres besten Landdesfürsten, der zu solchen staatsgedeihlichen Zweckenmit fürstlicher Freygebigkeit die vorhandenen öffent-lichen Hülfsquellen verwendet, eine wesentliche Stützefinden. Bey gewöhnlichen Talenten, wenn diese keinhinlängliches Vermögen haben, ausländische Univer-sitäten zu besuchen, wird es auch für das Staats-wohl kein Nachtheil seyn, wenn diesen der Zutrittzu denselben erschwert ist.Durch diesen Umstand würden vielen Gewerben,worin diese Subjekte dem Staate weit nützlicher seynund ihr weniges Vermögen weit vortheilhafter anle-gen können, Hände erhalten, die denselben durch ei-ne allzu große Erleichterung des Studiums ohne Vor-theil für den Staat und für sich selbst oft entzogenwerden. Für ihre nothwendige Bildung auch in denhöheren Wissenschaften wird ja durch eine gute Einrichtung einer Akademie in jedem Lande hinlänglichseinen Einfluß durch die persönliche Anhänglichkeit seinermächtig gewordenen akademischen Freunde zu begünstigenNehmt hinzu die Methode, an welche die Lehrer auf Uli-versitäten strenger als bey andern Lehranstalten gebundensind, weil sie einer Menge von Zuhörern von verschie-denen Fähigkeiten ihren Vortrag eindringend und einleuchtend machen müssen. Sie erleichtert nicht nur das Lernenderjenigen Kenntnisse, die gelehrt werden, sondern auchdas Einsammeln des Privatfleißes: und da Viele gemein-schaftlich daran gewöhnt werden, so befördert sie zugleichdas Zusammenarbeiten bey künftigen Geschäften. Fr. WB. von Ramdohr über die Organisation des Advoka-tenstandes in monarchischen Staaten. Hannover 1801. 1Seite 105. u. folg.