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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
Seite
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des Tods des Kindes gesetzlich verpflichtete Personen einGeheimniß seyn, daß das uneheliche Kind verschwun-den sey. Meines Erachtens wird eine außerehelicheMutter, wenn sich bey ihr der unausbleibliche Gedankeeinstellt, daß wenn der Polizey oder dem Richteramt,der Tod und das nicht mehr Vorhandenseyn, ihresKindes angezeigt worden seyn würde, sie als präsum-tive Mörderin ihres Kindes gleich in Verhaft und zurRechenschaft würde gezogen werden, sollte sie auchdie boshafteste Dirne seyn; bey gesunden Sinnen dieheimliche Wegschaffung ihres verblichenen Kindes nichtwagen, sollte sie sich aber dennoch so weit vergehen,so würde sie sich wenigstens nicht schmeicheln dürfen,der strafenden Gerechtigkeit zu entgehen.§. 164.Wenn diese Vorschläge sowohl bey der Geburt aus-serehelicher Kinder, als bey deren erfolgten Tod pünkt-lich beobachtet, und wenn insbesondere jene so der ge-eigneten Obrigkeit in einem sowohl als anderem Fall,die schuldige Anzeige zu machen unterlassen hätten,jedoch mit Rücksichtnehmung, ob die Anzeige aus Nach-läßigkeit oder absichtlich unterlassen worden, unnachsicht-lich bestraft würden, so darf ich wohl Bürge dafür seyn,daß alsdann, vorausgesetzt jedoch, daß die Hauptbeweg-gründe und Triebfedern zum Morde unehelicher Kinderwerden gehoben werden, nicht nur die Frequenz, sondernsogar die Existenz dieses Verbrechens verschwinden§. 165.werde.