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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
Entstehung
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128§. 165.Aus dem, was ich zuletzt über die Erschwerung derBegehung des Kindermordes gesagt habe, ergiebt sich,daß ich den Fall voraussetzte, daß eine Geschwächte diereife Leibesfrucht wirklich zur Welt gebracht habe.Weit mehrere Schwierigkeiten dringen sich mir aberbey der Frage auf: wie das Abtreiben der Leibesfruchtbey den außer der Ehe beschwängert wordenen, zu er-schweren sey? Wahr bleibt es zwar allzeit, daß dievon mir vorgeschlagene Verhütungsmittel (die bessereErziehung als das wesentlichste nicht einmal eingerech-net) auch zur Verminderung des Aborts sehr viel bey-tragen, und diesen in einem merklichen Grade ver-ringern würden. Schwerlich wird sich aber ein Staatschmeicheln dürfen, den Zweck der möglichsten Verhü-tung und Erschwerung dieses Verbrechens, mit Ge-wißheit erreicht zu haben.§. 166.Manches sich schwanger fühlende, durch Erziehungund ächte Religion für Pflichtgefühl nicht empfänglichgemachte Mädchen, welches vor den Augen des Pu-blikums noch gern als Jüngferchen passiren will (undwie groß wird nicht die Zahl dieser seyn, welche sichwenig darum bekümmern, was Pflicht erheißt, wennsie nur auch auf dem entgegen gesetzten Weg ihrenZweck erreichen) läßt es nicht so weit kommen, bisihre Schwangerschaft sichtbar wird, die auf Wahr-schein-