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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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124§. 159.Sehr, recht sehr, wünschte ich, daß diese Schil-derung ein bloses Hirngespeust sey, und daß sichSchandthaten dieser Art nie, vielweniger in unsern Ta-gen ereignet hätten. Leider aber wird es all zu wahrseyn, daß es weibliche Seelen von so teuflischer Ge-müthsart gegeben habe, und noch gebe. Es wird alsowohl der Mühe werth seyn, ein Wörtchen darüberzu sagen, wie solche durchdachte Kindermordsplanenim hoͤchsten Grad erschweret, und wie es dahin gebrachtwerden könnte, daß eine verruchte Dirne sich verge-bens würde schmeicheln dürfen, daß sie mit dem Todteund Begraben ihres unehelichen Kindes, auch der stra-fenden Gerechtigkeit entgangen seyn würde. Folgen-der Vorschlag wird, glaube ich, Beherzigung, und indessen Betreff zur Ausführung gebracht zu werden ver-dienen.§. 160.So wie die Eltern, Verwandte, Vormünder, undüberhaupt jene, bey denen sich eine außer der Ehe ge-schwächte Person aufhält, die Polizey oder das Richter-amt von diesem Ereigniß in allen Fällen in Kenntnißzu setzen, schuldig sind, wenn es nicht gewiß seyn soll-te, daß diese Anzeige schon durch die Geschwächte selbstgeschehen sey; eben so müßten auch diese durch ein Ge-setz unter Strafe angewiesen werden, der Polizey undauf dem Lande dem Richter, den erfolgten Tod einesun-