—111ten vorhin aufgestellten Frage, indem ich einige Vor-schläge mache, welche ein Staat mit Nutzen würde wäh-len können, um die Begehung dieses Verbrechens soviel möglich zu erschweren. Unter den Erschwerungs-mitteln verdient jenes den ersten und fast einzigen Rang,daß solche Anstalten getroffen werden, mittelst welcherkeine aussereheliche Schwangerschaften unentdeckt blei-ben, mithin keine hülflose Winkelgeburten vor sich ge-hen können.§. 145.Es läßt sich als Regel annehmen, daß eine aussender Ehe beschwängerte Weibsperson, wenn sie gleich denfesten Entschluß, sich ihres Kindes gleich nach der Ge-burt zu entledigen, wirklich gefaßt, und auch schon dieAnstalten zur Vollziehung der schauderhaften That imStillen getroffen haben sollte, wenn sich nur der Ge-danke bey ihr einstellt, ihre Schwangerschaft sey keinGeheimniß, und die Ausübung ihrer beschlossenen schwar-zen That werde daher auch nicht unentdeckt bleiben,blos hierin und in der Gewißheit der alsdann auf siewartenden peinlichen Strafe, einen hinlänglichen Ab-rathungsgrund finden werde. Nur von einer Verrück-ten oder einer Dirne, die ihres Lebens müde wäre,ließe sich bey dieser Voraussetzung, (und wohl zu mer-ken, nach zugleich weggeschaften, dieses Verbrechen ver-anlaſſenden Beweggründen) eine abſichtliche Toͤdtungihres Kindes erwarten.§. 146.
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Mittel und Vorschläge wodurch ... dem Verbrechen des Kindermordes vorgebeugt ... werden würde ...
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